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Franz-Josef Schmit

Vertriebene sind wir, Verbannte

Portraits fünf deutsch-jüdischer Juristen aus Wittlich

Franz-Josef Schmit, Gymnasiallehrer für Deutsch und Ethik in Wittlich (Eifel), ist durch zahlreiche Beiträge zur NS-Lokalgeschichte und zur Geschichte der frühen jüdischen Gemeinde seiner Stadt als gründlicher Kenner beider Themen ausgewiesen.

Nach Büchern über den jüdischen Lehrer Joseph Feiner (2011; vgl. die Rezension in FrRu NF 19 [2012] 226–228) und über das November-Pogrom 1938 in Wittlich (Trier 2013) geht der Autor nun dem Lebensweg von fünf Juristen aus Wittlich nach, die als Juden die Zerstörung ihrer beruflichen Existenz und die Vertreibung aus ihrer Heimat erleiden mussten: Rechtsanwalt Dr. Franz Archenhold (1890–1970), Staatsanwalt Paul Sänger (1901–1985), Otto Ernst Kann, als Rechtsreferendar „aus dem Vorbereitungsdienst entfernt“ (1910–1990), Dr. Rudolf Bär, vier Tage nach bestandenem Referendar-Examen entlassen (1906–1967), und Dr. Carl Max Hess, Jurist und Bankdirektor (1891–1953).

Es ist dem Autor gelungen, an diesen fünf ausführlich nachgezeichneten Einzelschicksalen exemplarisch deutlich zu machen, wie das NS-Regime Schritt für Schritt die jüdischen Juristen entrechtete, beginnend mit dem reichsweiten Boykott der Anwaltskanzleien (wie auch der Arztpraxen) am 1. April 1933. Die Gesetze über die „Zulassung zur Rechtsanwaltschaft“ und die „Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ von April 1933 bedeuteten für viele faktisch ein Berufsverbot. Noch bestehende Ausnahmeregelungen, etwa die für jüdische „Frontkämpfer“ des Ersten Weltkriegs (wie sie Dr. Archenhold – im Buch anschaulich dokumentiert – geltend machen kann), fallen mit der 5. Verordnung zum „Reichsbürgergesetz“ vom November 1938 weg. Danach wurden lediglich noch einige jüdische „Konsulenten“ geduldet, um bei der „Entjudung“ der noch bestehenden jüdischen Gewerbebetriebe zugunsten des NSStaates mitzuwirken.

Viele Facetten dieser Maßnahmen werden eindrucksvoll beleuchtet (nicht zuletzt auch durch manches abgebildete Schriftstück): die Perfidie jenes Erlasses von 1933, der anordnet, den jüdischen Juristen „nahezulegen, sofort ihr Urlaubsgesuch einzureichen“, und diesem „sofort stattzugeben“; der Hohn, mit dem die antisemitische Propaganda diese Entrechtungen begleitet: „Der Jud, gerissen und verlogen, hat lang genug das Recht verbogen“, heißt es im Stürmer unter einer entsprechenden Karikatur; oder das Verhalten vieler „arischer“ Juristen, die die Ausschaltung der jüdischen Kollegen und Konkurrenten begrüßen und für sich selber ausnutzen (wie jener Dr. Schmitz, der die renommierte Praxis des bereits ins Ausland geflohenen Dr. Archenhold weit unter Wert erwirbt und, als dessen vermeintlich rechtmäßig eingesetzter Nachfolger, sich unter derselben Adresse – freilich bereits in „Adolf-Hitler-Straße“ umbenannt – in einer Zeitungsannonce den Wittlicher Bürgern präsentiert). Aber auch die Halbheiten der späteren „Wiedergutmachung“ und Entschädigungszahlungen für erlittenes Unrecht werden an einigen Beispielen deutlich.

Mehrere Hintergrund-Exkurse geben Aufschluss über die Teilhabe von Juden am Justizwesen (im historischen Rückblick als ein „Stück Emanzipationsgeschichte“ nachgezeichnet), über das Rechtsverständnis des Nationalsozialismus, über die Entrechtung jüdischer Juristen in ihrer Chronologie und in Zahlen, über die Entschädigung nach 1945.

Ähnlich wie man aus Schmits Buch über den Lehrer Joseph Feiner etliches über bisher weniger bekannte Gebiete, wie etwa die jüdische Reformpädagogik, erfahren konnte, lernt der Leser auch hier vieles Neue und Bewegende kennen, das mit dem Lebensweg der fünf Juristen nach ihrer beruflichen Ausschaltung (und dem „bürgerlichen Tod“: der Zerstörung der Rechtsfähigkeit einer Person) zusammenhängt. Da es allen fünf Wittlichern glückte, der Deportation und Ermordung rechtzeitig zu entkommen, bilden ihre Erlebnisse in der Vorbereitung auf das Exil und in der Fremde – wo keiner von ihnen den studierten Beruf fortführen konnte – einen wichtigen Teil des vorliegenden Buches. Dessen Titel „Vertriebene sind wir, Verbannte“ stammt aus Bertolt Brechts Gedicht „Über die Bezeichnung Emigranten“:

„Immer fand ich den Namen falsch, den man uns gab: Emigranten.
Das heißt doch Auswanderer. Aber wir
Wanderten doch nicht aus, nach freiem Entschluss
Wählend ein anderes Land.
[...] Sondern wir flohen. Vertriebene sind wir, Verbannte [...]“.

Der junge Otto Ernst Kann arbeitet in einem zionistischen „Werkdorf“ in den Niederlanden, steht in Verbindung mit dem Pionierverband „Hechaluz“ und der „Jugend-Alijah“ in Berlin, bevor er 1938 nach Palästina geht, wo er in einen Kibbuz eintritt und später dem Land Israel dient. Nach Palästina geht auch Rudolf Bär; während Paul Sänger sich in Argentinien eine neue Existenz aufbaut. Dr. Hess und Dr. Archenhold emigrieren in die USA. Letzterer, der schon aus der Fremde durch (in bewegenden Passagen ausführlich zitierte) Briefe die Verbindung zu seinem Wittlicher Freund, dem Nazi-Gegner (und späteren CDU-MdB) Matthias Joseph Mehs, gehalten hat, kehrt 1960 mit seiner Frau nach Deutschland zurück.

Auszüge aus Briefen wie den eben erwähnten, aus verfassten Lebensläufen, aus Erinnerungen von Familienmitgliedern (nicht zuletzt der Kinder und Enkel, in Israel, den USA und in Argentinien) ergänzen das Lebensbild dieser fünf Juristen, die der Autor so anschaulich und lebendig nachzeichnet. Bewundernswert ist die enorme Fülle der ausgewerteten Quellen; die insgesamt 232 Anmerkungen bieten zudem weitere hochinteressante Querverbindungen und Vertiefungen des Themas. Von des Autors umfangreichen Recherchen in deutschen Archiven und Instituten zeugen diese Anmerkungen ebenso wie die fast 100 Abbildungen des Buches.

Besonders wertvoll ist auch, dass Schmit zu den Nachkommen insbesondere der Familien Sänger, Kann und Hess Verbindungen knüpfen konnte. Durch die von diesen zur Verfügung gestellten Dokumente und Fotos (sowie die Familien-Stammbäume am Schluss des Bandes) gewinnt das Buch eine weitere berührende und aufschlussreiche Dimension; und durch die minutiöse Nachzeichnung des von den Eltern und Großeltern durch das NS-Regime Erlittenen konnte auch für diese Nachkommen selbst – heute in Israel, Argentinien und den USA lebend – ein Teil der eigenen Familiengeschichte neu erschlossen werden.

Den Nachgeborenen im Land der Täter, in dem Land, aus dem jene, als aus ihrer geliebten Heimat, vertrieben worden waren, will Franz-Josef Schmit dadurch, dass er von fünf dieser Verbannten, jüdischen Juristen, ein tiefenscharfes Porträt zeichnet, „an konkreten Beispielen vermitteln, was schrittweise Entrechtung und Ausgrenzung auf Grund einer zutiefst rassistisch bestimmten Staatsideologie für Menschen bedeuten kann“. Dies ist ihm in eindrucksvoller Weise gelungen.

Richard Müller-Schmitt, Ludwigsburg


Jahrgang 23 / 2016, Heft 1, S. 50−52


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