Die Frage muß erlaubt sein, warum ein Glaubensbekenntnis von ca. 13 Zeilen im Katholischen Gebet und Gesangbuch Gotteslob (Nr. 2,5), warum die 10 Sätze des Dekalogs, die sieben Sakramente und die sieben Vaterunserbitten mit Hilfe von 2865 Nummern des Katechismus der Katholischen Kirche1 (KKK) erklärt werden.
Die Antwort auf diese Frage wird der Leser zunächst sich selbst geben müssen. Wenn die nachfolgenden Ausführungen zur Meinungsbildung über den KKK beitragen könnten, wäre bereits einiges erreicht. Denn Hand aufs Herz: Wer hat die 2865 Segmente (Nummern) einer riesigen Textmasse, die auf 816 Seiten verteilt ist, davon rund 100 engbedruckte Seiten Register der zitierten Stellen sowie ein thematisches Register, je in einem Zug gelesen? Eher schon, daß man in diesem Kompendium nachgeschlagen hat, man dies und jenes herausgriff, wenn man etwa Aufschluß suchte bei einer dogmatischen Frage, bei einer liturgischen Frage oder bei einem Problem der Moral.
Papst Johannes Paul II. hat in der Apostolischen Konstitution „Fidei depositum“ vom 11. Oktober 1992, dem dreißigsten Jahrestag der Eröffnung des Zweiten Vatikanischen Konzils, den KKK als Anschlußwerk an das 2. Vatikanum bezeichnet und die Veröffentlichung „kraft meines apostolischen Amtes“ angeordnet als „Darlegung des Glaubens der Kirche und der katholischen Lehre, wie sie von der Heiligen Schrift, der apostolischen Überlieferung und vom Lehramt der Kirche bezeugt oder erleuchtet wird.“ Aus dieser Passage erhellt die Dignität und der Verpflichtungscharakter des KKK.
Der „Stammbaum“ des KKK
Wollte man mit Hilfe der Vorstellung einer Evolution gleichsam die Entwicklung des KKK erfassen, dann findet sich in der weiter zurückliegenden Ahnenreihe der Catechismus Romanus (1566), aber auch Luthers kleiner und großer Katechismus (1529), der vielleicht ein Seitentrieb am Stammbaum ist.
Entsprechend der Zielsetzung der „Gegenreformation“ wäre der Katechismus des Jesuiten Petrus Canisius (1521-1597) zu nennen. In jüngster Vergangenheit sind der „Holländische Katechismus“ (1966/69), das „Neue Glaubensbuch“ (1972, ökum. Autoren), schließlich der „Katholische Erwachsenen-Katechismus“ (1985), parallel dazu der „Evangelische Erwachsenenkatechismus“ (1975) anzuführen.
Das Glaubensbuch „Glaube zum Leben“ (1984/86, zuerst französisch) gehört ebenfalls hierher. Mit dieser Genealogie sind die gebräuchlichsten, längst nicht alle spezifischen, für die Katechese gemünzten Katechismen wie etwa der „Grundriß des Glaubens“ (1980) genannt.
Die „Vermessung“ des KKK (im Überblick) und einige Erläuterungen
1. Glaubensbekenntnis (Credo) | | |
| — Erster Teil; | 1. Abschnitt Offenbarung, Glaube |
| | 2. Abschnitt Die Glaubenssymbole |
2. Sakramente | | |
| — Zweiter Teil; | 1. Abschnitt Sakramentale Heilsordnung, Liturgie |
| | 2. Abschnitt Die sieben Sakramente |
3. Das Leben in Christus | | |
| — Dritter Teil; | 1. Abschnitt Das Leben im Heiligen Geist |
| | 2. Abschnitt Die Zehn Gebote |
4. Das christliche Gebet (Vaterunser) | | |
| — Vierter Teil; | 1. Abschnitt Das Gebet |
| | 2. Abschnitt „Vater unser“ |
Für den KKK ist charakteristisch, daß er nicht nur die Sätze des Credo kommentiert, sondern eine umfangreiche Hinführung in dogmatisch-fundamentaltheologische Theorie gibt. Z. B. wird bei der Gotteslehre, die im Credo mit dem Satz „Ich glaube an Gott, den Vater, (den Allmächtigen)“ beginnt, ein ganzer Abschnitt über Gotteserkenntnis, Offenbarung, Glauben und Inspiration der Schrift, kirchliches Lehramt (26184) vorangestellt.
Gegenüber einer rein thematisch-dogmatischen Darlegung ist in Anlehnung an die Bibel die narrative (= erzählende) Form (Schriftzitate) der Heilsgeschichte gewählt. Heilige Schrift und Überlieferung sind als zwei verschiedene Arten der Weitergabe aus einer einzigen Quelle („gemeinsame Quelle“) begriffen.
Wie beim Credo, ist auch bei den Sakramenten eine umfangreiche Vorschaltung gemacht (1066-1209), darin wird die Liturgie/Katechese, ihr Sinn und Ziel behandelt. Der Sinn der Liturgie ist schon im Alten Testament, an den Bund mit Gott, die göttlichen Segnungen und Rettungen zu „erinnern“ (Gedenken der Großtaten Gottes — magnalia Dei), beginnend vom Anfang der Schöpfung bis zum Ende der Zeiten, wobei das Werk Christi in der Liturgie die „Abspiegelung“ seines Lebens und Wirkens — das fortdauert — ist.
Interessant ist eine Darlegung des Verhältnisses von „jüdischer und christlicher Liturgie“ (1096). Die Katechese hat auf dieses Durchleben der großen Ereignisse der Heilsgeschichte (Advent, Fastenzeit, Osternacht) hinzuführen, d. h. die Gläubigen für „geistliches Verständnis“ der Heilsökonomie zu öffnen. „In der Liturgie des Neuen Bundes ist jede liturgische Handlung, besonders die Feier der Eucharistie und der Sakramente, eine Begegnung zwischen Christus und der Kirche“ (1097). Der Heilige Geist ist das treibende Element dabei.
Dem Teil 3, herkömmlich der Auslegung der Zehn Gebote, ist die Theorie der christlichen Katechese (dazu die Gnadenlehre), der Tugendlehre und allgemeinen Gebotenlehre eine Moraltheologie (theologische Ethik) vorgeschaltet (1691-2051). Näherhin geht es um Aussagen über die Würde des Menschen, seine Freiheit, seine Berufung zur Seligkeit, seine Sittichkeit, sein Gewissen, seine Tugenden. Die Lehre von der Sünde, in unterschiedlicher Gewichtung, ist voll beibehalten. Weit ausgreifend sind die christliche Gesellschaftslehre und ihr Fundament abgebildet.
Die sowohl dogmatische als auch moraltheologische Fragestellung zu „Gesetz und Gnade“ (1949) hat zur Abgrenzung gegenüber dem AT geführt, so daß in diesem Zusammenhang eine Überschrift „Das alte Gesetz“ (1961) nicht überrascht.
Das Gesetz ist in paulinischer Exegese Lehrmeister (Gal 3,24) auf Christus hin. Seine Rolle wird als „Vorbereitung auf das Evangelium“ gesehen (1964). Eine erstaunliche Auskunft relativiert eine Konsequenz, nach der die Menschen unter dem alten Gesetz nicht zu den Menschen unter der Gnade gehören dürfen: „Manche, die in der Zeit des Alten Bundes lebten“ . . . gehörten zum neuen Gesetz: sie hatten (bereits) „die Liebe und die Gnade des Heiligen Geistes“ (ebd.) — so nach Thomas v. Aquin. Lehrpunkte wie Neues Gesetz — Gesetz des Evangeliums, Rechtfertigung und Gnade u. a. finden sich zusammen mit „Kirche als Mutter und Lehrmeisterin“.
In diesem allgemeinen Vorspann zum Dekalog ist die traditionelle Auffassung stabilisiert, daß das Lehramt nicht allein in Glaubensfragen, sondern auch in Fragen der Moral und Sitte („mit Hilfe der Werke der Theologen und geistlichen Schriftsteller“) die Direktiven („unter Leitung und Aufsicht der Hirten“) gibt (2030).
Folgende Reibungspunkte (längst können nicht alle hier aufgeführt werden) sind bei der Darstellung der Gebote (I-X) auffällig: Der Dekalog spricht m. E. nicht allein die für alle Menschen geltenden Grundsätze des sittlichen Lebens aus (2033): das tut er auch; aber diese sind von JHWH (Gott) garantiert (was später in 2069 nachgeholt wird).
Die Zweiteilung erste Tafel (Gebote I-III) (= erstes Kapitel) und zweite Tafel (Gebote IV-X) (= zweites Kapitel) kann jene unglückliche Wertung (vertikal/horizontal) kaum verhindern, daß man Gott mehr gehorchen muß als den Menschen (Apg 5,29 meint etwas ganz anderes). Selbst wenn im KKK im nachhinein die Zusammenbindung von erster und zweiter Tafel durch Jesus der Darlegung der Gebote 1-3 und der Gebote 4-10 im zweiten Kapitel (2196) vorangestellt wird (2083, Mt 22,37), hätte man sich diese Arbeit sparen können. Die Judenheit zerteilt den Dekalog nicht, wie die Christenheit (seit Augustinus gest. 430), in Gottesgebote und „Menschengebote“.
Die Lehre von der Familie und Gesellschaft ist im 4. Gebot untergebracht. Es gibt doch Überschneidungen, wenn einerseits die Familie von der Kirche (Religion) in Anspruch genommen wird (Familie = „Hauskirche“, 2204), und andererseits die Familie die (Ur)Zelle des gesellschaftlichen Lebens ist (2207). Hingegen ist die Familie bzw. sind die Familienbande auch wiederum nicht entscheidend, wenn der Ruf ins Reich Gottes erfolgt (2232), dann nämlich gehört man zur „Familie Gottes“ (2233).
Im 5. Gebot werden neben den traditionellen Lehrinhalten der Drogenkonsum, die Gentechnik, die Organverpflanzungen und die Probleme, die sie aufgeben, derart allgemein verhandelt, daß kaum die sittlichen Grundsätze der Beurteilung herausgestellt sind. Beschämend ist ein gewundenes Eingeständnis im Zusammenhang der Besprechung der Folter, daß früher Regierungen Vorschriften des römischen Rechts „in bezug auf die Folter übernahmen, oft ohne Mißbilligung durch die Hirten der Kirche“ (2298). Das Stichwort „Inquisition“ meidet der KKK.
Die kirchliche Sexualmoral (6. Gebot) des KKK ist über die 1987 erlassene Instruktion „Donum vitae“ nicht hinausgekommen, eher auf dem Standpunkt von „Humanae vitae“ stehengeblieben. Die Situation der Ehepartner, die sich wieder (mit anderen) verheiraten, auch wenn diese Verbindung vom Zivilrecht anerkannt ist (2384), ist „dauernder öffentlicher Ehebruch“.
Im 7. Gebot sind einige moderne Fragen der Wirtschaft, der Lohnpolitik und der Tarifpartner (Streik) sowie der Weltwirtschaft (Solidarität zwischen den Nationen) verhandelt. Es zeigt sich überdeutlich, daß die Möglichkeit der Behandlung dieser Fragen in einem Katechismus sehr begrenzt ist, um nicht zu sagen nicht gegeben ist.
Die Auslegung des Vaterunsers (vierter Teil) sowie die Einbeziehung der Gebetsliteratur aus Tradition und Moderne ist im KKK insgesamt erfreulich ausgefallen.
Akzeptanz und Ablehnung des KKK
Selbst im Rahmen der Möglichkeiten und Grenzen, die mit einem Werk wie dem KKK, der das Selbstverständnis der Kirche und die katholische Glaubens- und Sittenlehre repräsentieren soll, gegeben sind, wird man zugestehen, daß es Probleme gibt, nach drinnen und nach draußen. Dem Weltepiskopat der katholischen Kirche wurde die Chance der „Einmischung“ gegeben, nachdem bereits 1985 eine außerordentliche Versammung der Bischofssynode in Rom „einen Katechismus bzw. ein Kompendium der ganzen katholischen Glaubens und Sittenlehre“ gewünscht hatte. Tausende von Abänderungswünschen wurden eingearbeitet.
Die westeuropäische, näherhin die deutschsprachige Theologie reagierte auf den KKK kritisch bis ablehnend. Am stärksten betroffen ist die Fundamentaltheologie, deren auf der historisch-kritischen und philosophischen Methode aufruhendes Bedenken der Glaubenswirklichkeit an den Anfang bzw. vor den Stand des 2. Vatikanums zurückgeworfen würde, wollte sie der „relecture“ im KKK, d. h, der Neulesung und kraftvollen Veränderung, bisweilen der Unterschlagung der Aussagen des 2. Vat. Konzils folgen. Für, die Moraltheologie mit ihrem hohen Forschungsstand soll die Problematik, in die sie der KKK bringt, an folgendem Befund aufgewiesen werden: Das 2. Vat. Konzil beläßt das irrende Gewissen und tastet seine Würde nicht an, obwohl — objektiv gesehen — das irrende Gewissen an einem Fehlurteil festhält. Natürlich hat das Konzil das schuldhafte Fehlurteil ausgenommen.
Der KKK hingegen hat die Aussage über die Würde des irrenden Gewissens abgeschnitten (vgl. Gaudium et spes 16 mit 1790 ff. KKK). Wie geht das mit dem mündigen Christsein zusammen? In der Sexualmoral ist der Abstand zwischen Lehre und Praxis weiter christlicher Kreise eine schwärende Wunde am Kirchenvolk, die vom KKK kaum geheilt wird. Die Exegese ist vergleichsweise ebenso hart betroffen, da das ungelöste Problem des mehrfachen Schriftsinns2 (115—119) vom KKK gleichsam wie ein gordischer Knoten durchgehauen wird. Das Bekenntnis „Auferstanden von den Toten“ wird z. B. vom KKK nicht nach den beiden Fragerichtungen, nämlich nach dem historischen Wissen vom Leben Jesu und nach der Frage, was der Verkündigungsinhalt dieses Bekenntnisses ist, unterschieden, sondern vermischt (E. Feil).3
So „häkelt“ der KKK undifferenziert historisch gesicherte Sätze aus den synoptischen Evangelien und Sätze aus dem Johannes-Evangelium zu einer harmonisierten „story“ („Evangelienharmonie“) aneinander. Z. B. daß Jesus gesagt hat: „Ich bin der Weg, die Wahrheit und das Leben“ (Joh 14,6), erweist sich dem, der glaubt, als sichere Überzeugung — höchstwahrscheinlich ist dies bereits irgendwie im Selbstverständnis des vorösterlichen Jesus verankert. Doch gehört ein Satz wie Joh 14,6 in den Mund des johanneischen Jesus; er ist somit gesprochenes Bekenntnis der nachösterlichen Glaubensgemeinde. Der unbefangene Leser des KKK könnte diesen Satz aber für eine „Tonbandaufnahme“ aus der Zeit des irdischen Jesus halten.
Diesem Problem vergleichbar ist die im KKK gelehrte Auferweckung (Auferstehung) Jesu Christi als ein geschichtliches (sic!) und ein transzendentes Ereignis (643).
Die Katechetik hat, wie schon beim katholischen Erwachsenen-Katechismus 1985, beim KKK die ausgefallene Dimension der Korrelation (Glaubens- und Lebensrelevanz) zu beklagen; wiewohl nicht bestritten werden kann, daß der KKK in einer einfachen Sprache abgefaßt ist, besitzt seine kirchliche Binnensprache nicht den werbend plausiblen Charakter.
Bischof Lehmann, der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, hat am 17. Mai 1993 bei der Vorstellung des KKK gesagt, das Buch sei „weder Maulkorb für die notwendige theologische Diskussion“ noch ein „theologisches Werk“.
Was aber wird das Schicksal dieses Kompendiums unseres Glaubens sein? Im Religionsunterricht kann der KKK nicht ohne größere Übersetzungsarbeit verwendet werden. In der Ökumene wird der KKK für einen nicht leichteren, sondern schwereren Dialog sorgen (Bischof E. Lohse). Einzig die orthodoxe Kirche, näherhin Patriarch Bartholomaios I., hat diesen Katechismus als „Neuentdeckung des Wesentlichen“ bezeichnet.
Perspektiven des KKK für das christlich-jüdische Gespräch
Gegenüber früher zu beklagenden antijüdischen Tönen in katholischen Katechismen ist im KKK eine erfreuliche Bereinigung dieser Polemik erfolgt (vgl. u. a. 839). Der vielzitierte Satz von Papst Johannes Paul II. am 13.April 1986 in der Synagoge von Rom: „Ihr.seid im gewissen Sinn unsere älteren Brüder“ im Glauben Abrahams wurde in 63 KKK aufgenommen.
Die Kollektivschuld des jüdischen Volkes am Tod Jesu ist ausdrücklich verneint (597). Neben dieser „Ausräumung“ der anstößigen Stellen in früheren Katechismen legt der KKK einen durchweg konstruktiven Bezug auf Israel frei (siehe das Stichwort „Israel“). Israels unwiderrufliche Erwählung ist festgehalten (62-64), ihm hat Gott sich offenbart, und in Israel ist „Kirche“ vorausgestaltet (759-762). Vollends hat Jesus seine Ankündigung in Israel erfahren (436-440). Jesu Verkündigung ging an Israel (579-591). Wenn der KKK Jesus als Erfüllung der Berufung Israels (539) sieht, „den neuen Adam, der treu bleibt, während der erste Adam der Versuchung erlag“, könnte sich ein Mißverständnis einschleichen; nur auf Jesus und seiner Gefolgschaft (Kirche) läge Gottes Wohlgefallen. Als Gegengewicht dazu müssen aber die zahlreichen Ausführungen über Israels „eigenen Weg“ betrachtet werden, wie er in Röm 9-11 festgehalten ist (674 zitiert Röm 11 sechsmal!, 839 zitiert Röm 9 und 11) und im Echaton (840) mit der Kirche und deren Weg konvergiert (ebd. mit Zitat von 1 Kor 15,28).
Neben dieser großen Linie, die Martin Buber (Zwei Glaubensweisen) wieder für die heutige Zeit gültig beschrieb, sind im KKK noch zahlreiche, unausgeglichene Auffassungen sozusagen als mitgeschleppte Erbschaft aus vergangenen Zeiten stehengeblieben. Sie sollten nun auch Schritt um Schritt bereinigt werden.
- Oldenbourg, München 1993. 816 Seiten.
- Der Dominikaner Augustinus v. Dänemark (13. Jh.) wird zitiert: „Littera gesta docet, quid credas allegoria, moralis quid agas, quo tendas anagogica“.
- E. Feil, Der christliche Glaube — unverändert und unverkürzt für die ganze Welt? StdZt 1993 H.9, 579-595, hier 585 ff.
Jahrgang 1 — 1993/94 Seiten 269-275