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Yehiel Ilsar

Deutsch-jüdische Kultur?

Versuch der Klärung eines hartnäckigen Mißverständnisses

Das Thema „deutsch-jüdische Kultur“ scheint eine unmögliche Konzeption zu sein. Die Voraussetzung für eine bi- bzw. multinationale Kultur ist ein pluralistischer Staat.

Obschon Juden seit mehr als 1500 Jahren in Deutschland mit Deutschen gelebt haben, ist es anscheinend nie zu einer binationalen Kultur gekommen. Juden trugen häufig zum Ansehen deutscher Kultur bei. Selbst Juden, die in traditionell jüdischer Kultur erzogen worden sind, wurden deutsche Kulturträger, geformt von deutscher Schule, deutscher Landschaft, deutschem Milieu. Ihr Kulturbeitrag war im großen und ganzen deutsch, auch wenn er von gewissen deutschen Kreisen angezweifelt wurde. Juden blieben für ihre deutsche Umwelt Juden und daher fremd.

Seit dem Entstehen des Christentums ist das Judentum den Christen ein rätselhaftes, ja unheimliches Wesen. Ein Volk, das den Gottessohn getötet hat, ist zu allem fähig, ihm kann alles Böse nachgesagt werden, von ihm stammt das Böse schlechthin. Denken wir nur an die Brunnenvergiftungen, Hostienschändungen, Ermordung christlicher Kinder zur Beschaffung des nötigen Christenblutes für das Osterbrot der Juden. Von ihnen ist nichts Gutes zu erwarten.

Selbst ein aufgeklärter Historiker wie Heinrich von Treitschke konnte sich dieser „existentiellen Wahrheit“ nicht entziehen. In seiner 1879 veröffentlichten Schrift „Ein Wort über unser Judentum“ heißt es: „Über unsere Ostgrenze dringt Jahr für Jahr eine Schar strebsamer hosenverkaufender Jünglinge herein, deren Kinder und Kindeskinder dereinst Deutschlands Börsen und Zeitungen beherrschen sollen.“1

Im deutschen Kaiserreich trugen unter anderen der Kaiser selbst und sein Kanzler Bismarck Sorge, das Wirken deutscher Juden für das Reich zu bagatellisieren. Das zeigt sich besonders im Falle Eduard Laskers, dessen Name aus der Geschichte Deutschlands nicht wegzudenken ist. Lasker ist in der Provinz Posen am 14.10.1829 geboren, Mitbegründer der national-liberalen Partei und an der Reichsgesetzgebung wesentlich beteiligt gewesen. Während seines offiziellen Besuchs in den Vereinigten Staaten ist er am 5. Januar 1884 plötzlich gestorben. „Der Amerikanische Kongreß sandte ein Beileidstelegramm an den Reichstag, in dem er die Leistungen des Verstorbenen für Deutschland rühmte und seinen Tod als Verlust nicht nur für die Deutschen, sondern für die Freunde der Freiheit in der ganzen Welt beklagte.“2

Das Telegramm gelangte an den Kanzler Otto von Bismarck, der sich beeilte, seine Weiterleitung an den Reichstag zu verhindern und es dem Kongreß mit der Bemerkung zurückschickte, daß das Wirken Laskers dem deutschen Volke keinen Vorteil verschafft hatte. Das führte wohl auch dazu, daß die Beisetzung Laskers ohne eine offizielle Beteiligung der Regierung und der Beamtenschaft stattfand. Bismarck hatte die Beteiligung der Beamten und Minister verboten, nachdem anscheinend Kaiser Wilhelm I. den Reichsinnenminister von Puttkammer hat wissen lassen, daß königliche Beamte der Bestattung nicht beiwohnen können.

Läßt die Haltung des Kaisers und seines Kanzlers in diesem Falle den Gedanken an jüdisch-deutsche Koexistenz aufkommen? Litten beide vielleicht an dem gleichen Syndrom wie Erich von Ludendorff, das er folgenderweise formulierte: „Ich fürchte mich nur vor einer Sache in diesem wiedererwachten Palästina . . . und das ist: die Juden könnten neue Giftlehren ersinnen, wie die der Nächstenliebe und Gerechtigkeit, welche sie der Welt unterschoben haben. Wir Deutsche sind nicht so arm an Geist, daß wir von diesen orientalischen Phantasten borgen müssen. Wir haben Thor und Wotan, Freia und Walhalla, das ist genug!“3

Ein nicht unbeachtlicher Teil der Juden Deutschlands ging in seinen Gefühlen und in seiner Einstellung weit über den Begriff der bloßen Koexistenz hinaus und hatte gewissermaßen eine starke Identität mit dem Deutschtum entwickelt. Im Kommuniqué des „Central Vereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens“ vom 16. heißt es: „Auf der nicht konstruierten, sondern aus den heiligsten Gefühlen geborenen, unlösbaren Verbindung zwischen Deutschtum und Judentum ruht unsere Heimatberechtigung, ruht das Dasein des jüdischen Deutschen.“ Der Beschluß des Hauptvorstandes lautet u. a.: „Der Central Verein hat stets jede national-jüdische Bestrebung abgelehnt.4

Der Begriff „jüdisch-deutsche Kultur“ impliziert die Kohäsion beider Kulturen, der jüdischen und der deutschen, zu einer Ganzheit, zu einer Einheit, die die beiden ursprünglich eigenständigen Kulturen miteinander eingegangen sind. Die Formulierung „jüdisch-deutsche Kultur“ setzt voraus, daß es eine solche gibt. Die beschriebene Haltung der Deutschen zu den Juden läßt diesbezüglich Zweifel aufkommen. Die Soziologie kennt verschiedene Formen von freien Kulturverbindungen zwischen Völkern, deren Klärung die Antwort auf unsere Fragen vielleicht ermöglicht. Nicht die Definition, sondern die Klärung der Begriffe Kultur, Akkulturation und Symbiose ist hier angestrebt.

Kultur resultiert aus der Tätigkeit des schaffenden, gestaltenden, denkenden, erkennenden Individuums und Volkes zur Befriedigung eigener Bedürfnisse, zum eigenen Wohl und Fortschritt. Darunter fallen alle Gebiete menschlichen Schaffens, welche die Existenz des Menschen ermöglichen, sichern und sinnvoll gestalten.

Unter Akkulturation soll hier verstanden werden die bewußte oder unwillkürliche Übernahme von Kulturinhalten oder Kulturformen eines Volkes von einem anderen. Der bestehende weltweite Akkulturationsprozeß, erleichtert durch moderne Medien wie Radio, Television und internationale Touristik, ist allgemeine Tatsache. Adoption fremder Kulturformen und -inhalte ist von verschiedener Intensität und weltweit geübt. Die Symbiose, ein der Biologie entlehnter Begriff, dient dem Wohl und dem gemeinsamen Vorteil der in Lebensgemeinschaft befindlichen Lebewesen, deren individuelle Natur sich in dieser anscheinend nicht ändert. Die Symbiose endet im allgemeinen mit dem Tode des dominanten Symbionten.

Die soziale Symbiose, die uns hier interessiert, dient der gegenseitigen Befruchtung der Kulturen der an ihr beteiligten Völker, aus freier Wahl und ohne Absprache, zum gegenseitigen Gewinn und Fortschritt. Ihr Zustandekommen setzt gemeinsamen oder benachbarten Wohnraum voraus.

Ein Musterbeispiel für eine erfolgreiche Symbiose entstand zwischen den nach Preußen eingeladenen hugenottischen Flüchtlingen im 17. Jh. und ihrem Wirtsvolk. Sie bereicherten die deutsche Kultur und wurden von dieser bereichert. Sie zahlten jedoch als zahlenmäßige Minderheit den Preis für die gelungene Symbiose mit ihrer völligen Assimilation. Hier liegt anscheinend ein wesentlicher Unterschied zwischen der biologischen und der sozialen Symbiose; die erste dient der Erhaltung der Symbionten ohne Änderung ihrer besonderen Charakteristika, letztere führt zum allmählichen Aufgehen des minoren in den majoren Symbionten und endet im Kulturschmelzofen. Die soziale Symbiose als solche ist daher nicht von Dauer, sondern endet in Assimilation des minoren Symbionten. Diese Tatsache läßt den Schluß zu, daß eine Symbiose, die nicht in Assimilation und Verschmelzung ausläuft, keine echte Symbiose, sondern eine gegenseitige Akkulturation ist. Hat die totale Assimilation der in Preußen aufgenommenen Hugenotten zu einer französisch-deutschen Kultur geführt? Die deutsche Kultur ist zweifellos in mancher Hinsicht angereichert worden. Das Handwerk, der Handel, die Gastronomie und andere Kulturbereiche haben von den Hugenotten wichtige Anstöße erhalten, aber die deutsche Kultur ist lediglich deutsch geblieben. Martin Buber hat anscheinend den Begriff „deutsch-jüdische Symbiose“ als erster geprägt. Er sah in ihr eine Realität, die jäh unterbrochen wurde, die aber möglicherweise in unbestimmter Zukunft fortgesetzt werden kann. Er führt u. a. aus:

Ich will nicht davon sprechen, welche Mächte und Unmächte die Katastrophe herbeigeführt haben, die wie keine andere vor ihr den Charakter der Zerreißung eines organischen Zusammenhangs hat. Sie bedeutet eine tiefere Zerreißung im Deutschtum selbst, als sich heute ahnen läßt. Ein Jahr vor dem ,Umbruch‘ hat ein deutscher Denker in seiner Gedenkrede auf Hegel auf die drohende Gefahr hingedeutet. ,Das jüdische Prinzip‘, sagte er und verstand darunter das prophetische Prinzip des Geistes, ,ist unser eigenes Schicksal geworden und eine secessio judaica wäre eine Trennung von uns selbst‘.

Die jüdischen Menschen aus deutschem Land, die sich hierher auf jüdische Erde gerettet haben und — das ist unsere Hoffnung und Erwartung — retten werden, bringen in dem, was sie an großen Kräften und Werten in der Symbiose in sich aufgenommen und mit ihrem eigensten jüdischen Sein verwoben haben, einen wichtigen Beitrag zum Aufbau unseres Lebens und unserer Gemeinschaft mit.“5

Hingegen ist und war diese „Symbiose von deutschem und jüdischem Wesen“ inexistent für Scholem, denn er sagt:

Die Deutschen standen in ihrer großen Majorität diesem Anmarsch der jüdischen Intelligenz, wie überhaupt dem Phänomen des Eintritts der Juden in die deutsche Gesellschaft, mit großer Reserve gegenüber. Sie waren, wie schon gesagt, auf das stürmische Tempo dieses Vorgangs, das ihnen unheimlich vorkam, nicht gefaßt. Der politischen Emanzipation, zu der sie in der Mitte des 19. Jh. schließlich endgültig bereit waren, stand keine gleiche Bereitschaft zur rückhaltlosen Aufnahme in die kulturell aktive Schicht gegenüber. Und die Juden, mit ihrer langen intellektuellen Tradition, fanden sich freilich für eine solche aktive Rolle, als sie nun ins deutsche Volk einzugehen suchten, wie geschaffen. Aber gerade das erregte den Widerstand, der aktiv und virulent wurde, bevor dieser Prozeß der Rezeption sich hätte vollenden können. Die Liebesaffäre der Juden mit den Deutschen blieb, aufs Große gesehen, einseitig, unerwidert und weckte im besten Fall etwas Rührung oder Dankbarkeit. Dankbarkeit haben die Juden nicht selten gefunden, die Liebe, die sie gesucht haben, so gut wie nie. [Da eine] Resonanz der Juden bei den Deutschen [nicht feststellbar ist und lediglich eine] Resonanz der Deutschen bei den Juden, [steht eine] reale Rechtfertigung für den vielberufenen deutsch-jüdischen Dialog, der nie stattgefunden hat, [aus].6

Es zeigt sich also, daß der Problemkreis der deutsch-jüdischen Symbiose umstritten bleiben muß, wenn keine Klarheit und Eindeutigkeit des Begriffes Symbiose zugrunde gelegt wird.

In den vielen Jahrhunderten der Koexistenz auf deutschem Boden hat es ein Kaleidoskop von Zusammen- und Nebeneinanderleben von Juden und ihren christlichen Nachbarn gegeben.

Die Situation der Juden im Karolingerreich und im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation bis zu den Kreuzzügen ist günstiger gewesen als weithin angenommen. „Weder lebten die Juden Deutschlands vor den Kreuzzügen in einem Zustande des Druckes und der Verachtung, noch waren sie vom Grundbesitz ausgeschlossen.“7 Die Lage der Juden im deutschsprachigen Gebiet war unterschiedlich und hing vom örtlichen Machthaber ab, der den Kampf zwischen Kirche und Kaiser zu seinem Vorteil nutzte.

Die erste schriftliche Erwähnung der Frankfurter Messe aus dem Jahre 1150 stammt anscheinend vom Mainzer Rabbi Elieser ben Nathan. Sie ist ein klarer Hinweis für die Beteiligung von jüdischen Kaufleuten an der Messe.8 Der mittelalterliche Handel seit der Karolingerzeit ist schlechthin ohne den jüdischen Händler kaum denkbar.9

Graetz erwähnt, daß Christen dem jüdischen Gottesdienst gerne beigewohnt und die Reden der Prediger — Darschanim — angehört haben, was ihn schließen läßt, daß die Reden in der Landessprache gehalten sind.10 Viele Anzeichen sprechen dafür, daß noch vor dem 13. Jh. Juden am deutsch-literarischen Kulturgut aktiv und passiv teilgenommen haben. Jüdische Handschriften aus jener Zeit bezeugen ihr Interesse für germanische Epen und Sagen. Die Sprache dieser erhaltenen Schriften ist häufig mittelhochdeutsch in hebräischen Lettern geschrieben. Eine solche Handschrift, „Dukus Horant“, hat Schechter in der Kairoer Genizah gefunden.

Die tragische Figur des jüdischen Minnesängers Süßkind von Trimberg — wahrscheinlich in der 2. Hälfte des 13. Jh. — ist bekannt. Wolfram von Eschenbach soll behauptet haben, daß der älteste überlieferte Text der Graissage von einem Juden stamme. Der Jude Sampson Pine übersetzte im 14. Jh. den Parzival aus dem Französischen ins Deutsche.11

Die sog. „Spielmann-Periode“, die Erscheinung des jüdischen Volkssängers und fahrenden Spielmanns, gab es anscheinend vom 13. bis 16. Jh. Kontakte zwischen jüdischen und christlichen Spielmännern und Musikanten waren nicht ungewöhnlich. Deutsche Volksmelodien fanden Einlaß in Synagogen. Eine hebräische Übersetzung der König-Artus-Sage aus dem Jahre 1279 befindet sich im Vatikan.12

Manche hebräischen Lieder jener Zeit tragen die Anleitung, nach welcher Melodie eines deutschen Liedes sie zu singen sind, so trägt z. B. ein Lied Oldendorfs den Vermerk: „bnign Herzog Ernst“.13 Schon früh erscheint die Judenfigur in kirchlich-liturgischen Spielen zur Erbauung wie auch zur Verbreitung und Verinnerlichung der biblischen Geschichte als Gegengewicht zur heidnisch-altgermanischen Glaubenstradition.14

Das Entstehen partikularer christlicher Staaten auf früher römischen Gebieten schwächte die Geltung des römischen Rechts und damit die Rechtssituation der dort lebenden Juden, die im karolingischen Rechtsgebiet ihren alten Status, gemäß dem „ius in ossibus haeret“ — das Recht ist an den menschlichen Leib gebunden — besessen hatten.

Die frühen jüdischen Niederlassungen befanden sich entlang der alten römischen Handelswege. Weder gehörten sie der Religion noch den Völkern der neuen Staatsgebilde an. Sie wurden als Menschen einer fremden Nation verstanden und unterstanden dem Fremdenrecht des Wohnlandes. Juden, wie auch die anderen Fremden, bedurften des Schutzherrn, dem seine Schutzherrschaft von seinen Schützlingen mit jährlichen Abgaben entgolten wurde. Gemäß der karolingischen Tradition oblag dieser Schutz dem Kaiser. Bedürfnissen zufolge entstand der Brauch, daß der Kaiser Pfründe an Vasallen und Kirchenfürsten auf begrenzte oder unbegrenzte Zeit verschrieb. Bekannt ist, daß Otto I. 956 dem von ihm gegründeten Kloster St. Moritz sein Recht über alle „Kaufleute oder Juden“ sowie unfreien Bewohner der Stadt übertrug. Otto II. ging darüber hinaus, als er im Jahre 973 dem Erzbischof von Merseburg „alles innerhalb der Stadtmauern sowie die dort lebenden Juden und Kaufleute“ überließ.15

Als Folge der von Kreuzfahrern während des ersten Kreuzzuges begangenen Massaker von Juden und Ausrottung von jüdischen Gemeinden, deren Schutz sich als ungenügend herausstellte, wurden 1103 die Juden in Deutschland im Mainzer Reichslandfrieden für „schutzbedürftig“ erklärt und dem direkten Schutz des Kaisers Heinrich IV. unterstellt. Friedrich II. (1236) erklärte die Juden als „servi camerae nostrae“, zu seinen „Kammerknechten“, die dadurch eine Sonderstellung unter den Schutzbefohlenen des Kaisers einnahmen. Sie wurden eine Sonderklasse, deren Rechte und Pflichten vom Kaiser allein festgelegt wurden.

Dem säkularen Begriff servi camerae ging ein jahrhundertealter sakraler voraus, nämlich: der servitus iudaeorum.

  

Pierre le Venerable, Abt von Cluny (1094-1156), Bernhard, Gründer des Klosters und Abt von Clairvaux (1091-1153) und andere Theologen zuvor und danach haben diese Vorstellung geteilt. Thomas von Aquin (1225-1274) spezifizierte darüber hinausgehend, die Juden seien wegen ihrer Schuld in ewige Knechtschaft geraten. Die Landesherren sind daher berechtigt, das Eigentum der Juden als ihr eigenes in Besitz zu nehmen: „Qui licet ut iura dicunt, iudaei merito culpae suae Sint vel essent perpetuae servituti addicti et sic eorum res terrarum domini possint accipere tamquam suas . . .16

Thomas von Aquin übernahm den Sklavenstand der Juden in seine Rechtslehre: die Kirche, Könige und Fürsten haben das Recht, über die Besitztümer der Juden wie über ihr eigenes Gut zu verfügen.17 Das Gesamtbild der Situation der Juden zu jener Zeit ist dennoch nicht eindeutig. Hohe kirchliche Würdenträger sind für sie auch im 13. Jh. eingetreten.

Hier einige von Aronius erwähnten Beispiele:18

Im Erlaß des Papstes Innozenz III. heißt es u. a. „. . . Licet perfidia iudaeorum sit multipliciter improbanda, quia tamen per eos fides nostra veraciter comprobatur, non sunt a fidelibus graviter opprimendi“ — „Wenn auch der Unglaube der Juden vielfach Tadel verdient, so dürfen sie doch, da sie ein lebendiger Beweis des Glaubens sind, von den Christen nicht bedrückt werden.“19

Eben derselbe Papst weist die Kirchenträger des Erzbistums Magdeburg an, sich für die Unterstützung der Christen im Heiligen Land einzusetzen. Jenen, die das Kreuz auf sich nehmen, soll der Zins, den sie jüdischen Geldverleihern schulden, auch gegen den Willen dieser erlassen werden.20 Im Sachsenspiegel um 1233 heißt es vom Judenrecht u. a.:

. . . Ein Jude darf nicht eines Christen Gewährsmann sein, wenn er nicht für ihn vor Gericht antworten will . . . Erschlägt ein Jude einen Christen oder wird er bei einem Vergehen ergriffen, so richtet man über ihn, wie über einen Christen . . .

Erschlägt ein Christ einen Juden oder vergeht er sich gegen ihn, so richtet man über ihn wegen des Königs Frieden, den er an ihm gebrochen hat. Diesen Frieden erwarb ihnen Josephus vom König Vespasian, da er dessen Sohn Titus von der Gicht heilte . . . Kauft ein Jude oder nimmt er als Pfand Kelche, Bücher oder Priestergewänder, wofür er keinen Gewährsmann hat, und findet man das Gut bei ihm, so richtet man über ihn wie über einen Dieb.

Käufe anderer Art, die der Jude offen bei Tage und nicht im verschlossenen Hause vornimmt, kann er selbdritt bezeugen und darf dann, mit seinem Eide, das Geld, das er dafür gegeben oder darauf geliehen hat, behalten, auch wenn es gestohlenes Gut ist. Gebricht es ihm aber an Zeugen, so verliert er sein Geld . . . Nach dem alten Frieden, den die kaiserliche Gewalt mit Einwilligung der Ritterbärtigen für das Land zu Sachsen aufgerichtet hat, sollen Geistliche, Frauen und Juden alle Tage und alle Zeit Frieden haben an ihrem Gute und ihrem Leibe . . . Pfaffen und Juden, die Waffen führen und Pfaffen, die nicht die Tonsur tragen nach ihrem Rechte, soll man, wenn ihnen Gewalt geschieht, Genugtuung leisten wie einem Laien, da die keine Waffen führen sollen, die in des Königs beständigem Frieden stehen.21

Im März 1233 mahnte Papst Gregor IX. die hohe Geistlichkeit, daß die Konzilsbeschlüsse bezüglich der Juden nicht durchgeführt werden. Im Gegensatz zu den Beschlüssen halten sie christliche Sklaven, die beschnitten werden und zum Judentum übertreten. Juden bekleiden öffentliche Ämter, die sie auch für Mission mißbrauchen. Christliche Ammen und Hausangestellte beschäftigen sie in ihren Häusern, und die Kleidervorschriften halten sie nicht ein und sind daher nicht äußerlich erkennbar und eine Gefahr für die mit ihnen verkehrenden Christen. Strenge Maßnahmen sollen diese Erscheinungen unterbinden.22

Im März 1233 schwört der Wormser Rat u. a. für Geistliche, Laien und Juden gerechtes Recht zu sprechen.23

Papst Innozenz IV. schreibt (im Juli 1247) an die Erzbischöfe in Deutschland, es seien bittere Klagen der Juden zu ihm gedrungen, daß einige geistliche und weltliche Fürsten und andere Vornehme und Mächtige in den Städten und Sprengeln der Bischöfe, um sie ungerecht ihres Gutes berauben zu können, gottlose Pläne gegen sie schmiedeten, und sie fälschlich beschuldigten, daß sie am Osterfest das Herz eines getöteten Knaben gemeinsam verzehrten, und glaubten, daß ihr Gesetz ihnen dieses vorschreibe, während ihr Gesetz gerade das Gegenteil befiehlt, ferner sie des Mordes verdächtigen, wenn zufällig (sc. zu Ostern) eine Leiche irgendwo gefunden werde. Mit diesen und anderen Märchen wüteten sie gegen sie und beraubten sie ohne Anklage, Geständnis oder Überführung gegen die ihnen vom Heiligen Stuhle gewährten Privilegien, gegen göttliches und menschliches Recht ihres Eigentums und bedrückten sie durch Hunger, Haft und andere Quälereien, indem sie möglichst viele von ihnen allerlei Strafen und dem Tode überlieferten, so sehr, daß die Juden unter der Herrschaft dieser Fürsten und Mächtigen schlimmer daran wären, als ihre Väter in Ägypten unter Pharao, und gezwungen wären, aus den Orten, die sie und ihre Vorfahren seit unvordenklicher Zeit bewohnt hätten, elend in die Verbannung zu ziehen, weshalb sie dann, da sie ihren Untergang befürchten mußten, sich an den Heiligen Stuhl gewandt hätten. Da nun der Papst nicht will, daß die Juden, deren Bekehrung der Herr in seiner Barmherzigkeit erwartet, ungerecht gequält werden, so befiehlt er den Bischöfen, sich ihnen günstig und gnädig zu erweisen, sie in dem, was die erwähnten Prälaten, Vornehmen und Mächtigen frevelhaft gegen sie unternommen haben, wieder in den gesetzmäßigen Zustand zu versetzen, in Zukunft nicht zu dulden, daß sie hierin oder in anderem ungerecht gepeinigt würden und Versuche dazu durch die Kirchenzucht zu unterdrücken.24

Das Jahr 1237 war verhängnisvoll für die Zukunft und rechtliche Stellung der Juden. Im Hintergrund steht anscheinend der Kampf zwischen weltlicher Macht und Kirche, genauer zwischen Friedrich II. und Papst Gregor IX. Die Maßnahmen und Entscheidungen in bezug auf Juden zeugen von des Kaisers Verständnis und seinem Interesse, sie nach Möglichkeit zu schützen. Er dehnte die von Heinrich IV. um 1090 den Juden Speyers und Worms verliehenen Privilegien auf die Juden in ganz Deutschland aus, sah sich aber auf Druck des Papstes gezwungen, die bereits unter Kirchenschutz stehenden jüdischen Gemeinden auszuklammern. Gemäß dem Erlaß des Jahres 1236 genießen die Juden, als seine „Kammerknechte“, seinen direkten Schutz. Diesen Schutz stellte er noch im gleichen Jahr unter Beweis. In Fulda wurden 32 Juden von Kreuzfahrern erschlagen, weil sie angeblich Christenblut vergossen und genossen hatten. Der Kaiser verlangte sofort die Einberufung einer Kommission von Neochristen, Kennern und Vertrauten des jüdischen Gesetzes zur Beratung über den Sachverhalt. Diese bestätigte, daß Juden selbst der Genuß von Tierblut strengstens untersagt ist. Daraufhin verbot Friedrich II. Klagen wegen Blutschuld der Juden, weil sie jeder Basis entbehren, in Predigten und überhaupt zu erheben. Es mag daher verwundern, daß er ein Jahr später der Stadt Wien folgendes Privileg gewährt:

Faithful to the duties of a Catholic prince, we exclude Jews from public office so they will not abuse official power for the oppression of Christians; for, of old, imperial authority has imposed perpetual servitude upon the Jews, as punishment for their crime.25

In diesem kaiserlichen Privileg wird die kirchliche Autorität übergangen, aber hintergründig angedeutet durch die Pflichten des „katholischen Prinzen“. Friedrich II. personifiziert hier beide, die säkulare und die sakrale Einstellung den Juden gegenüber, er vereinigt in sich den profanen und den kirchlichen Anspruch der Macht über die Juden. Der Jude wird von nun an zum servus camerae, der in „ewiger Knechtschaft“ lebt als göttliche Strafe für die Ablehnung des Heilands, ein Gedanke, der sich bei Thomas von Aquin zum „Knecht des Christenprinzen“ verdichtet.26

Die Strafe Gottes der „ewigen Knechtschaft“ für die Verleugnung seines Sohnes ist der Grund und die Rechtfertigung des „Christenprinzen“, den Juden zu verbieten, ein öffentliches Amt in der christlichen Gesellschaft zu bekleiden. Dieses Verbot bezüglich des Lehr- und Richteramtes ist erst im Jahre 1869 für das gesamte deutsche Reich aufgehoben worden.

Diese traditionelle Doppelrolle der abwertenden Sonderstellung der Juden war sicherlich keine verlockende Basis für eine Symbiose zwischen Deutschen und Juden. Andererseits hat es in den vielen Jahrhunderten des Zusammenlebens von Juden und Deutschen einen nachweisbaren Kulturaustausch zwischen beiden gegeben. Weist diese Tatsache nicht auf eine stattgefundene Symbiose hin?

Der große Durchbruch jüdischen Kulturgutes in die deutsche Kultur geschah durch Luthers Bibelübersetzung ins Deutsche. Zweifellos ist durch sie wichtiges und nachwirkendes jüdisches Kulturgut in das Deutschtum gelangt zur Bereicherung der deutschen Sprache, Ethik, Literatur, Religion, Moral, Lebensführung und sozialen Seinsqualität. Dieser wichtige Schritt Luthers kam nicht aus einem Symbiosenprozeß, sondern geschah im Kampfe gegen das Papsttum und in der Absicht, den deutschen Christen den direkten Zugang zur Bibel zu ermöglichen, eine Möglichkeit, die vom Papst nicht gefördert wurde.

Wie erwähnt, ist die Grundbedingung einer stattgefundenen Symbiose die totale Assimilation des minoren Symbionten. Diese läßt sich wahrscheinlich nicht bei den Juden Deutschlands aufweisen. Es gab zwar assimilierte Juden in Deutschland, sie blieben aber im allgemeinen „deutsche Staatsbürger jüdischen Glaubens“.

Im Falle Luthers muß von Akkulturation gesprochen werden. Er entnahm dem Judentum wichtiges Kulturgut und machte ihm den Weg frei, von den Deutschen integriert zu werden. Zweifellos ist Luthers Bibelübersetzung von weittragender Bedeutung. Seine Bibel ist das meistgelesene Buch der Deutschen geworden, und auf diesem Wege wurde das Deutsch Luthers die Basis des Hochdeutschen.

Heine wird rechtens als deutscher Dichter und Schriftsteller angesehen. Seine „Lorelei“ ist ein deutsches Gedicht und selbst von den Nazis als „deutsches Volkslied, Dichter unbekannt“ bezeichnet worden. Nun ist Heine ein sehr produktiver Schriftsteller gewesen. Sein Gesamtwerk weist eine breite Skala von Themen auf. Einen nicht unbeträchtlichen Raum nehmen jüdische Themen ein.

Wer seine „hebräischen Melodien“ liest, wird hauptsächlich jüdischem Gedankengut begegnen. Die Gedichte beinhalten Kerne jüdischer Tradition, die in Heines Verarbeitung noch verdeutlicht werden. Heine hat jüdische Tradition erlebt und war in den Jahren 1822-1824 aktives Mitglied des „Vereins für Cultur und Wissenschaft der Juden“, der die Förderung der Wissenschaft des Judentums beabsichtigte.

Selbst in den „Hebräischen Melodien“ bleibt Heine ein deutscher Dichter, ebenso wie Goethe im „Westöstlichen Diwan“ deutscher Klassiker und die Josef-Tetralogie von Thomas Mann ein Beitrag zur deutschen Kultur ist.

Haben, etwa Richard Wilhelm mit seiner Übersetzung chinesischen Schrifttums ins Deutsche, deutsch-chinesische Kultur oder Wilhelm Schlegel und Friedrich Gundolf mit ihren Shakespeare-Übersetzungen ins Deutsche, englisch-deutsche, bzw. englisch-deutsch-jüdische Kultur geschaffen? Diese Kulturanreicherungen geschehen auf dem Wege der Akkulturation ohne das Zutun des originären Kulturvolkes.

Hier wird die These vertreten, daß es zu keiner jüdisch-deutschen Kultur gekommen ist und auch nicht kommen konnte angesichts der Kammerknechtschaft und der „ewigen Verdammnis“ der Juden zur Knechtschaft, die sicherlich keinen Anreiz zum Kulturaustausch geben.

Der große Reformator Martin Luther hat mit seinen verbalen Angriffen auf Juden das seinige getan, um diese vernichtende Haltung den „Verdammten“ gegenüber zu predigen und ihr zum Erfolg zu verhelfen. In der Einleitung zu seiner Schrift über Martin Luthers Stellung zu den Juden schreibt E. V. v. Rudolf, „Martin Luther . . . erkannte auch als einer der ersten die ungeheure Gefahr, die dem deutschen Volksleben schon vor 400 Jahren seitens des volksfremden und ausbeuterischen Judentums drohte . . .“ In diesem Zusammenhang darf Luther selbst zitiert werden:

Unsern Oberherrn, so Jüden unter sich haben, wünsche ich und bitte, daß sie scharffe Barmhertzigkeit wolten gegen diese elende Leute üben, wie droben gesagt, ob es doch etwas (wiewol es mißlich ist) helfen wolte, wie die trewen Ärtzte thun: Wenn das heilige Feuer (der Brand) in die Knochen gekommen ist, fahren sie mit Unbarmherzigkeit zu und schneiden, sägen, brennen Fleisch, Adern, Knochen und Mark ab. Also thue man hier auch. Verbrenne ihre Synagogen, verbiete alles, was ich droben erzählt habe, zwinge sie zur Arbeit und gehe mit ihnen nach aller Unbarmherzigkeit um, wie Moses in der Wüste that, der dreitausend totschlug, daß nicht der ganze Haufe verderben mußte . . . Will das nicht helfen, so müßten wir sie wie die tollen Hunde ausjagen, damit wir nicht, ihrer greulichen Lästerung und aller Laster teilhaftig, mit ihnen Gottes Zorn verdienen und verdammt werden. Ich habe das meine gethan, ein jeglicher sehe, wie er das seine thu. Ich bin entschuldigt . . . 27

Luthers Stellung zu den Juden wird augenscheinlich von seinem persönlich religiösen Verständnis geprägt.

Die Abneigung zu den Juden scheint bei Fichte nicht mehr religiöse Gründe zu haben. Er erwähnt sie noch, aber ausschlaggebend scheinen ihm ihre Fremdheit, ihre Zugehörigkeit zu einem fremden Volke zu sein. Der Vorkämpfer für die Selbstverwirklichung des „Ich“, worin er den Sinn des Lebens erkennt, scheint den Juden dieses Entwicklungssoll abzusprechen. Vielleicht haben sie kein „Ich“?

Jedenfalls ist das humorvolle „Ich“ Fichtes der Meinung:

. . . ihnen Bürgerrechte zu geben, dazu sehe ich wenigstens kein Mittel, als das, in einer Nacht ihnen allen die Köpfe abzuschneiden und andere aufzusetzen, in denen auch nicht eine jüdische Idee sey. Um uns vor ihnen zu schützen, dazu sehe ich wieder kein anderes Mittel, als ihnen ihr gelobtes Land zu erobern, und sie alle dahin zu schicken.28

Die Weichen waren gestellt für den Zug des Rassenantisemitismus.

Die jüdisch-deutsche Kultur ist ein Phantom, dessen geistiger Vater Moses Mendelssohn ist, der als Philosoph der Aufklärung eine aktive Assimilationstendenz unter den Juden Deutschlands ausgelöst hat. Beide, Phantom und Assimilationstendenz endeten in der Schoa.

  1. Hellmut Andics, Der Ewige Jude. Ursachen und Geschichte des Antisemitismus. Molden-Verlag, Wien 1965.105.
  2. Ernest Hamburger, Juden im öffentlichen Leben Deutschlands 1848-1918. J. C. B. Mohr, Tübingen 1968. 282.
  3. Jüdische Rundschau, Berlin, 17. Januar 1930, 36.
  4. Jüdische Rundschau, Berlin, 21. Februar 1930, 99.
  5. Martin Buber, Das Ende der deutsch-jüdischen Symbiose. Jüdische Weltrundschau Nr. 1 vom 10. März 1939 und im Mitteilungsblatt der Hitachduth Olej Germania we Olej Austria Nr. 11 vom 10. März 1939.
  6. Deutsche und Juden. Ein unlösbares Problem. Reden. Suhrkamp, Frankfurt 1967. 41 ff.
  7. Heinrich Graetz, Geschichte der Juden Band V. 2. Auflage. 219 f.
  8. Der Tagesspiegel, Berlin, 26. August 1990, 3: „Vom Handelsplatz zur Finanzmetropole“.
  9. Graetz, op. cit. 220.
  10. Graetz, op. cit. 221 f.
  11. Leo Landau, Arthur, King, Arthurian Legends of the Hebrew-German Rhymed Version of the Legend of King Arthur. Leipzig. 1912. XIV und XVI, Anm. 2.
  12. P. F. Ganz, Dukus Horant, Early Yiddish Poem from the Cairo Genizah. The Journal of Jewish Studies. 1958. 47-63.
    Landau op. cit. XXII.
    Curt Leviant, King Arthus, a Hebrew Arthurian Romance of 1279. Assen (van Gorcum). 1969. 4.
  13. Salomon Wininger, Große jüdische National-Biographie 4. Band, 560. Cernowitz 1928. Buchdruckerei „Arta“.
  14. Helmut Jenzsch, Jüdische Figuren in deutschen Bühnentexten des 18. Jh. Diss. Hamburg 1947. 71.
  15. W. Baron, A Social and Religious History of the Jews IV. 2. Edition 1960.65.
  16. Guido Kisch, The Jews in medieval Germany. A study of their legal and social status. The University of Chicago Press 1949. 145 ff.
    Thomas Aquinas, De Regimine Judaeorum ad Ducissam Brabantiae. Joseph Mathis, Turin 1924. 117, zt. nach Kisch, 429 (Anm. 16).
  17. Wolfgang Seiffert, Synagoge und Kirche im Mittelalter. Kösel Verlag. München 1964. 107.
  18. Julius Aronius, Regesten zur Geschichte der Juden im Fränkischen und Deutschen Reich bis zum Jahre 1273. Berlin1887-1902.
  19. Aronius, op. cit. Nr. 346.
  20. Aronius, op. cit. Nr. 347.
  21. Aronius, op. cit. Nr. 458.
  22. Aronius, op. cit. Nr. 460,
  23. Aronius, op. cit. Nr. 461.
  24. Aronius, op. cit. Nr. 568.
  25. zit. nach Guido Kisch, op. cit. 149, „Catholic prince“ — catholici principis — hier sinngemäßer „Christian prince". Aronius, op. cit. Nr. 509: Ad hoc catholici principis partes fideliter exequentes, ab officiorum perfectura excipimus, ne sub pretextu prefecture opprimant christianos cum imperialis auctoritas a priscis temporibus ad perpetrati iudaici sceleris ultionem eisdem Iudeis indixerit perpetuam servitutem.
  26. Kisch, op. cit. 148.
  27. E. V. v Rudolf, Dr. Martin Luthers Tractat von den Jüden und ihren Lügen samt dessem An-hang, der Flugschrift vom Schem Hamphoras. Bearbeitet, eingeleitet und mit erläuternden Zusätzen aus dem Gesamtgebiet der Judenfrage versehen. Deutscher Volksverlag, München 1940. 119. (Der Name des Autors ist Rudolf von Elmayer-Westenbrugg, E. V. v. Rudolf ist sein Pseudonym.)
  28. F. G. Fichte, Beiträge zur Berichtigung der Urtheile über die französische Revolution. Leipzig, Meyer und Müller GmbH (1795), 1924, Band VI. 150 Anm.

Jahrgang 3/1996 Seite 171



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