Hengel, Martin; Schäfer, Peter; Becker, Hans-Jürgen; Hüttenmeister, Frowald G. (Hg.)
Bd. I/7 Maaserot, Zehnte, Bd. I/8 Maaser Sheni, Zweiter Zehnt. Übersetzt von Rivka Ulmer. J. C. B. Mohr (Paul Siebeck), Tübingen 1996. 315 Seiten.
Mit dieser Studie ist ein weiterer Band der 1975 begonnenen Reihe „Übersetzung des Talmud Yerushalmi“ erschienen. Die nun vorliegenden 19 Bände geben bereits einen Großteil des Jerusalemer Talmuds, des Mischna-Kommentars der palästinischen Amoräer, in deutscher Sprache wieder. Die Traktate 7. „Maaserot“ (dt. Zehnte) und B. „Maaser Sheni“ (dt. Zweiter Zehnt) gehören zur ersten der sechs Ordnungen der Mischna „Zeraim“ (dt. Samen), die in elf Traktaten die Gesetze behandelt, welche die Landwirtschaft betreffen. Im Jerusalemer Talmud werden diese Gesetze weiter kommentiert (Gemara).
Die rabbinischen Vorschriften unterscheiden folgende Zehntabgaben: den ersten Zehnten, der den Leviten zusteht, welche davon einen Teil, die Zehnthebe, den Priestern weitergeben. Den zweiten Zehnten, der zum Verzehr am Tempel an einem Wallfahrtsfest bestimmt ist, und den Armenzehnten, welcher in bestimmten Jahren den Armen, Witwen und Leviten überlassen wurde.
Der Sinn dieser Vorschriften ist einerseits, Gott, dem eigentlichen Besitzer des Landes, seinen Anteil an Getreide, Wein, und Tieren zu überlassen, andererseits Priester und Leviten zu unterhalten, die selbst kein Land bebauten.
Der nun erschienene Doppelband enthält neben dem klar und übersichtlich gegliederten Text (15-133 bzw. 157-302) informative Einleitungen samt Bibliographien (5-14 bzw. 149-156) und ausführliche Register (135-144 bzw. 303-315). Die Übersetzung selbst ist durch zahlreiche Fußnoten mit Ergänzungen, Querverweisen, Parallelstellen und Hinweisen auf andere Lesarten resp. Handschriften ergänzt. Sie bietet deshalb nicht nur für Fachkräfte eine solide Ergänzung zu den hebräischen Quellen, sondern eignet sich auch für interessierte, des Hebräischen unkundige Laien.
Olivia Franz-Klauser
Jahrgang 4/1997 Seite 207