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Loewy, Hanno; Winkler, Bettina (Hg.)

NS-„Euthanasie“ vor Gericht

Fritz Bauer und die Grenzen juristischer Bewältigung. (Wissenschaftliche Reihe des Fritz Bauer Instituts, Bd. 1.) Campus, Frankfurt/M., New York 1996. 199 Seiten.

Akte für Akte,
Paragraph auf Paragraph,
die Verantwortung ist in
unendlich winzige Teile verteilt,
zum Schluß ist es keiner gewesen.

Kurt Tucholsky

Im Jahre 1941 hatte das Reichsjustizministerium sämtliche deutschen Generalstaatsanwälte und Oberlandesgerichtspräsidenten zu einer Konferenz nach Berlin geladen, um sie über die Euthanasie-Tötungen in den Tötungsanstalten zu informieren. Die Aktion zielte darauf, sich der Unterstützung der Rechtsorgane bei der illegalen Betreibung des Krankenmords zu versichern. Ohne Widerspruch ließen sich sämtliche anwesenden Juristen darauf verpflichten, die Krankentötungen hinzunehmen und Beschwerdeeingaben oder Strafanzeigen nicht zu beachten, sondern vielmehr an das Reichsjustizministerium weiterzuleiten. Dabei war den hohen Justizbeamten die Illegalität der Euthanasie-Aktion, die durch kein nationalsozialistisches Gesetz legalisiert worden war, durchaus bekannt. Dieses rechtsbeugende Verhalten nahm der hessische Generalstaatsanwalt Fritz Bauer nach dem Krieg zum Anlaß, 1965 ein Ermittlungsverfahren gegen die noch lebenden Teilnehmer der Konferenz einzuleiten. Fritz Bauer, Sohn deutsch-jüdischer Eltern und Opfer nationalsozialistischer Gewaltherrschaft, hatte sich für eine juristische Auseinandersetzung mit den Verbrechen des Nationalsozialismus eingesetzt. Er war maßgeblich am ersten Auschwitz-Prozeß 1963 bis 1965 vor dem Landgericht Frankfurt beteiligt. Bauers Vorwurf gegen die Teilnehmer der Euthanasie-Konferenz von 1941 lautete auf Beihilfe zum Massenmord durch vorherige Zusage eines von den Tätern erbetenen Stillschweigens. Sein Antrag wurde jedoch durch das Kammergericht Limburg überaus zögerlich behandelt. 1968 starb Fritz Bauer unerwartet. Mit einer fadenscheinigen Begründung wurde das Ermittlungsverfahren 1970 eingestellt.

Der vorliegende Band, die Publikation der Beiträge eines Symposiums des Fritz Bauer Instituts, der Gedenkstätte Hadamar und des Hessischen Justizministeriums im Dezember 1994, versucht, den Anlaß und die Vorgeschichte dieses Ermittlungsverfahrens sowie die Gründe für sein Scheitern nachzuzeichnen. Die Politikwissenschaftler Susanne Benzler und Joachim Perels schildern den juristischen Umgang mit der NS-Euthanasie, der Jurist Willi Dreßen verfolgt die bundesrepublikanischen Prozesse gegen Beteiligte an den Krankenmorden, der Rechtswissenschaftler und -historiker Michael Förster befaßt sich mit der besonderen juristischen Verstrickung in den Massenmord an Behinderten. Der ehemalige Präsident am Oberlandesgericht Braunschweig und jetzige Forschungsbeauftragte des niedersächsischen Justizministeriums zur NS-Justiz, Helmut Kramer, rekonstruiert in einem detaillierten und hervorragend recherchierten Bericht den Verlauf des von Fritz Bauer eingeleiteten Ermittlungsverfahrens bis zu seiner Einstellung im Jahre 1970, und der derzeitig amtierende hessische Generalstaatsanwalt in Frankfurt am Main, Hans Christoph Schäfer, lotet die persönliche Verantwortung der hessischen Justiz für die widerrechtliche Einstellung des Verfahrens aus. Ein ausführlicher Anhang enthält, neben einem Lebenslauf Fritz Bauers, wichtige Dokumente der historischen Ereignisse und des Justizverfahrens im Original.

Der Band bietet einen hervorragenden Überblick über die Probleme der juristischen Aufarbeitung der Euthanasieverbrechen des Nationalsozialismus, insbesondere der deutschen Justiz und ihrer Verstrickung in die nationalsozialistischen Euthanasie-Morde. Er würdigt zudem Leben und Wirken des hessischen Generalstaatsanwalts Fritz Bauer. Die geschilderten Ereignisse veranschaulichen, wie die Diffusion von Verantwortung im juristischen Apparat und eine stillschweigende Zustimmung zum Unrecht in den vierziger wie auch in den sechziger Jahren unseres Jahrhunderts, wenn auch mit Auswirkungen unterschiedlichen Schweregrads, einer Verwirklichung von Recht und Gerechtigkeit im Wege standen.

Claudia Wiesemann


Jahrgang 5/1998 Seite 56



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