„Mount Zion Award“ an eine Palästinenserin und an einen Israeli
Am 28. Oktober 1997 wurde in der Benediktinerabtei „Dormitio“ in Jerusalem der „Mount Zion Award“ verliehen. Dieser Versöhnungspreis, der seit 1987 alle zwei Jahre, am Jahrestag von Nostra aetate Nr. 4, der sogenannten „Judenerklärung“ des Zweiten Vatikanischen Konzils vom 28. Oktober 1965, auf dem Zionsberg verliehen wird, ging zum ersten Mal gemeinsam an eine Palästinenserin und an einen Israeli. Beide haben sich je von ihrer Volksgruppe aus um Frieden in Israel und in den autonomen Gebieten Palästinas bemüht.
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Verleihung des Mount Zion Award in der Kirche der Benediktinerabtei Dormitio, Jerusalem. Im Bild von links nach rechts: Yitzhak Frankental, Sumaya Farhat-Naser, Abt Benedikt Lindemann OSB, Clemens Thoma, Luzern. |
Die palästinensische Preisträgerin, Sumaya Farhat-Naser, ist die Leiterin des Zentrums für Frauenfragen in Ost-Jerusalem. In Europa ist sie auch bekannt geworden durch ihr glänzend geschriebenes Buch „Thymian und Steine“. Sie setzt sich stets für die politische und soziale Aussöhnung von Palästinensern und Juden „in Gerechtigkeit und Freiheit“ ein und richtet dabei ein besonderes Augenmerk auf die Rechte der palästinensischen Frauen.
Der Israeli Yitzhak Frankental hat seit dem Tod seines Sohnes bei israelisch-palästinensischen Kämpfen erkannt, daß man sich in Israel für den Frieden einsetzen muß, wenn man es mit dem Land und seinen Bewohnern ernst meint. Er widmet seine ganze Lebenskraft der israelischen Friedensbewegung, Os we-Schalom, deren Direktor er ist.
Durch die Zuerkennung des Berg-Zion-Friedenspreises an je ein Mitglied der beiden Volksgruppen erhofft sich das Verleihungskomitee eine Signalwirkung für die Aussöhnung zwischen Israelis und Palästinensern.
Die Feier wurde zu einem wichtigen öffentlichen Ereignis in Jerusalem. Verschiedene Vertreter der christlichen Kirchen, aber auch israelische Repräsentanten waren anwesend. Die Begeisterung brandete förmlich auf, als sich Yitzhak Frankental und Sumaya Farhat-Naser nach der Verleihung umarmten. Das große Interesse läßt die Hoffnung aufkommen, daß der Friede zwischen Israelis und Palästinensern, aber auch zwischen Christen und Juden weiter wachsen kann.
Der Mount Zion Award wurde 1986 in Luzern am Institut für Jüdisch-Christliche Forschung (IJCF) vom judenchristlich-katholischen Pfarrer Wilhelm Salberg, Essen/Deutschland, gestiftet. Pfarrer Salberg ist am 18. Dezember 1996 gestorben (vgl FrRu NF 4/1997, 156). Seitdem leitet der Abt der Dormitio, R Benedikt Lindemann OSB, zusammen mit Prof. Dr. Clemens Thoma, Judaist an der universitären Hochschule Luzern, und anderen christlichen und israelischen Persönlichkeiten die Stiftung. Bisher wurden insgesamt drei Muslime, drei Christinnen und drei Israeli mit dem Mount Zion Award bedacht.
Gut und Böse nach Auschwitz — Internationales wissenschaftliches Symposion in Rom
Stellt der Vernichtungsfeldzug der Nazis gegen die europäischen Juden ein unvorhersehbares und unableitbares Verbrechen dar — welche Folgerungen für eine „Ethik nach Auschwitz“ könnten aus einem solchen Ereignis noch gezogen werden? Oder läßt sich die Schoa sehr wohl aus den politischen und gesellschaftlichen Bedingungen ihrer Zeit erklären, und kann sie deshalb — und nur deshalb (!) — Gegenstand einer „Ethik nach Auschwitz“ sein? Wird dann aber nicht unvermeidlich das unsägliche Leiden der Opfer nivelliert? Diese zwischen den Professoren Peter Haas (Vanderbilt University) und Didier Pollefeyt (Katholieke Universiteit, Leuven) heftig umstrittene Alternative bildete nur einen jener zahlreichen Aspekte einer „Ethik nach Auschwitz“, die im Rahmen eines internationalen wissenschaftlichen Symposions vom 22. bis 25. September 1997 in Rom erörtert wurden.
Eingeladen hatten hierzu der „Service International de Documentation Judéo-Chrétienne“ (SIDIC), ein 1965 unmittelbar nach Promulgation der Konzilserklärung „Nostra aetate“ gegründetes Zentrum für den Dialog zwischen Juden und Christen, sowie das Institut für Jüdische Studien an der Päpstlichen Universität Gregoriana und die Römische Universität „Tor Vergata“. Unter der Überschrift „Gut und Böse nach Auschwitz. Ethische Implikationen für heute“ diskutierten etwa (dreißig jüdische und christliche Gelehrte sowie mehr als dreihundert Vertreter zahlreicher auf dem Feld des jüdisch-christlichen Dialogs tätiger Gruppen und Organisationen die Frage, welche ethischen Konsequenzen im erinnernden Rückblick auf die Schoa zu ziehen wären — oder vielleicht sogar gezogen werden müssen. Daß dabei die Formulierung „nach Auschwitz“ durchaus problematisch — weil inzwischen möglicherweise allzu häufig gebraucht — sein könnte, war den Organisatoren des Symposions durchaus bewußt. Daß gleichwohl „nach Auschwitz“ das Unsagbare nicht dem Vergessen überlassen werden darf, daß vielmehr angesichts der vielfältigen Bedrohungen der Menschheit gerade heute gefragt werden muß, was „Auschwitz“ für eine künftige Ethik bedeuten könne, darin erkannten Referenten wie Teilnehmende übereinstimmend ihre unaufgebbare Verpflichtung gegenüber den Opfern des nationalsozialistischen Rassenwahns.
Neben dem 1916 in Deutschland geborenen jüdischen Philosophen Emil Fackenheim (Jerusalem) sprachen auf dem Symposion so bekannte christliche und jüdische Wissenschaftler wie Johann Baptist Metz (Münster) und John Pawlikowski (Chicago), Rabbiner Jack Bemporad (Connecticut), David Blumenthal (Atlanta) und Jean Halpérin (Genf). Die Bedeutung des Symposions für den jüdisch-christlichen Dialog wurde durch die Anwesenheit des Vorsitzenden der Vatikanischen Kommission für die Beziehungen zu den Juden, Edward Kardinal Cassidy, des römischen Oberrabbiners Elio Toaff und des israelischen Botschafters beim Heiligen Stuhl, Aharon Lopez, gewürdigt. Insbesondere durch die Person Fackenheims, der noch 1939 in Berlin zum Rabbiner ordiniert worden ist, wurde im Verlauf des Symposions jeder allzu raschen Vereinnahmung der Schoa für eine wie auch immer zu fassende „Ethik nach Auschwitz“ widersprochen. Rückblickend auf das für ihn unbegreiflich bleibende Verbrechen mahnte Fackenheim Juden wie Christen, die ihnen nach Auschwitz gegebene „zweite Chance“ eines erneuerten Miteinanders nicht leichtfertig zu vertun — die Chance eines Miteinanders, das sich eingedenk der so leidvollen Vergangenheit nicht nur auf dem Felde der Theologie, sondern vor allem im gemeinsamen Handeln angesichts der vielfältigen moralischen und politischen Herausforderungen der Gegenwart zu bewähren habe.
Dirk Ansorge
Abkommen zur Rechtskörperschaft zwischen dem Staat Israel und dem Heiligen Stuhl
Am 10. November 1997 wurde im Außenministerium in Jerusalem das „Abkommen zwischen Israel und dem Hl. Stuhl“ unterzeichnet. Es ist die Fortführung von Artikel 3, Paragraph 3 des am 30. Dezember 1993 zwischen der Katholischen Kirche und dem Staat Israel in Jerusalem geschlossenen Grundlagenabkommens (vgl. FrRu 4/1993/94, 285 ff.). Die Unterzeichner waren der stellvertretende israelische Premierminister und Außenminister David Levi und der Apostolische Nuntius in Israel Andrea Cordera Lanza di Montezemolo. Das Abkommen regelt die Gewährung eines rechtlichen Status der Einrichtungen der Katholischen Kirche in Israel. Ziel des Abkommens zur Rechtskörperschaft ist es, nach über 500 Jahren eines undefinierten Rechtsstatus — unter Osmanischer Herrschaft, dem Britischen Mandat und Israel — den Status und die Rechtskörperschaft der Katholischen Kirche und ihrer Institutionen festzulegen. Die Kirche hatte ein Interesse an dem Abkommen, da ihre Einrichtungen in Israel de facto, doch nicht de jure anerkannt waren. In einzelnen Fällen hatte dies zu Schwierigkeiten geführt.
Mit dem Abkommen wird der Katholischen Kirche und vielen ihrer Institutionen ein rechtlicher Status — als Vereinigung oder Körperschaft — unter israelischem Recht zuerkannt. Sämtliche Institutionen werden in einem staatlichen Register, dem Vereinsregister oder dem Register für religiöse Stiftungen aufgeführt. Die Rechtsbeziehungen der Kirche zu nichtkirchlichen Körperschaften unterstehen dem israelischen Recht. Das gilt auch für Gerichtsverfahren in Israel. Darüber hinaus erhalten die kirchlichen Institutionen eine vollständige interne Autonomie hinsichtlich ihrer Verwaltung und internen Konflikte, die durch das Kirchenrecht entschieden werden. Das Abkommen beinhaltet Hinweise und Anlagen sowie eine Liste der kirchlichen Institutionen, die als Rechtskörperschaft anerkannt wurden und die in das Staatliche Register aufgenommen werden. Weitere Einrichtungen können hinzugefügt beziehungsweise gestrichen werden.
Die Liste kirchlicher Körperschaften, die als Rechtskörperschaft anerkannt sind, umfaßt unter anderem die Katholische Kirche selbst, die Ostpatriarchate, territoriale Besitztümer und Ordensgemeinschaften. Zur Verwirklichung des Abkommens zur Rechtskörperschaft der Katholischen Kirche bedarf es der zusätzlichen Legalisierung durch die entsprechenden Ministerien. Das Abkommen räumt der Katholischen Kirche zwar keine diplomatische Immunität ein, doch es gewährt ihr Autonomie bei der Regelung ihrer internen Angelegenheiten gemäß dem Kirchenrecht, einschließlich der Errichtung, Auflösung und Fusion ihrer Institutionen. Nach Joaquin Navarro-Valls, Pressesprecher des Vatikan, zeige der Vertrag einen langsamen, aber bedeutenden Fortschritt in den Beziehungen. Er stelle einen wertvollen rechtlichen Schutz für die katholische Kirche in Israel dar und erleichtere die Verhandlungen über ein noch ausstehendes Abkommen zu wirtschaftlichen und steuerrechtlichen Fragen. Der Hl. Stuhl halte jedoch an seiner Auffassung fest, daß internationale Garantien für die heiligen Stätten der in Jerusalem vertretenen Religionsgemeinschaften erforderlich seien. Aharon Lopez, israelischer Botschafter beim Hl. Stuhl, wertete die Unterzeichnung als „wichtigen Meilenstein“ in der Geschichte der Verständigung zwischen der katholischen Kirche und dem jüdischen Staat.
Christlich-Jüdische Sommeruniversität 1997, Berlin
Das Institut Kirche und Judentum veranstaltete vom 14. bis 18. Juli 1997 an der Humboldt-Universität die 6. Christlich Jüdische Sommeruniversität.
Eine Vielfalt von Aspekten des Themas „Geschichte und Geschichten – Erzählen in und mit der Bibel“ wurde in 13 Seminaren bearbeitet, ergänzt um öffentliche Vorträge am Abend im Auditorium Maximum der Universität. Den Höhepunkt der öffentlichen Veranstaltungen bildeten die Referate von Emil Fackenheim, Jerusalem, und Edith Wyschogrod, Houston. Fackenheim entfaltete als eine mögliche Gemeinsamkeit von Juden und Christen nach Auschwitz die Trauer um die geschundenen Opfer. Wyschogrod führte in die Philosophie des 1995 verstorbenen französischen jüdischen Denkers Emmanuel Lévinas ein. Fest in der biblisch jüdischen Tradition verankert, plädiere Lévinas dafür, die Fixierung auf den isolierten Einzelnen zu überwinden, dem Anderen von Beginn an einen festen Platz in allen Denkvollzügen zu geben und in ein Denken und Handeln einzuüben, das ihn als Anderen respektiert. Beim christlich-jüdischen Schlußgottesdienst im Berliner Dom legte Oberrabbiner Sanford Ragins, Los Angeles, vor dem Hintergrund der lastenden Vergangenheit und geleitet von dem Prophetenwort Micha 6,8, das verstehende Miteinander im Lernen während der Studienwoche als Botschaft aus, „daß niemand verdammt ist, ein Gefangener der Geschichte zu sein“. Zukunft eröffne sich dort, wo aus dem reichen Erbe beider Gemeinschaften die Kraft gewonnen werde, „Wunden zu heilen und mehr Gerechtigkeit und Mitgefühl in diese gebrochene Welt zu bringen, für uns selbst und jene, die nach uns kommen“.
Peter von der Osten-Sacken
Erklärung der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen (AcK) in Deutschland zur Fremdenfeindlichkeit
In einer 104 Seiten umfassenden Erklärung, herausgegeben vom Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland und dem Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in Deutschland, in der Reihe Gemeinsame Texte“ (Nr. 12, Bonn, Juni 1997) weisen die Kirchen auf ihre Verpflichtung hin, aktiv gegen das erneute Aufflackern von Ausländer- und Fremdenfeindlichkeit Stellung zu nehmen und in der Öffentlichkeit auf eine sachliche und sachgemäße Behandlung der Fragen hinzuwirken. Die hier angeführten Auszüge sind für das Judentum im besonderen und f ür den Dialog mit den Religionen im allgemeinen von Relevanz.
Anfang der 1990er Jahre machten spektakuläre Vorfälle zwischen Einheimischen und Fremden schlagartig deutlich, daß ein erhebliches Potential von Fremdenangst, gewaltbereiter Fremdenfeindlichkeit und fremdenfeindlicher Gewaltakzeptanz im vereinigten Deutschland vorhanden ist (9).
Die Entwicklung fremdenfeindlicher und rechtsradikaler Gewalt kann nicht hinreichend als Resultat gesellschaftlicher und ökonomischer Krisensituationen, erzieherischer Defizite oder gewaltbereiter jugendlicher Subkulturen verstanden werden (10).
In der Nacht zum 25. März 1994 brannte in Lübeck zum erstenmal seit dem nationalsozialistischen Novemberpogrom von 1938 wieder eine Synagoge in Deutschland (11).
Die Geschichte der Deutschen kennt nicht nur die Wanderung von Menschen über Grenzen, sondern auch die Bewegung von Grenzen über Menschen hinweg ebenso wie die Ausgrenzung von „Fremden“ innerhalb der Grenzen selbst — Juden, Sinti, Roma und andere ... Hintergrund ist der Weg von der völkisch-romantisch verklärten Unterscheidung vom „Fremden“ über die ethnisch-nationalistische Agitation gegen das „Fremdartige“ zum rassistischen Vernichtungskampf gegen das „Artfremde“. Vom grauenhaften Ende dieses Weges kommt der Schatten des millionenfachen Verbrechens an ethnischen, kulturellen, religiösen und anderen Minderheiten im nationalsozialistischen Deutschland und im von Deutschland besetzten Europa (14).
Wohin Rassismus in letzter Konsequenz führt, lehrt die deutsche Geschichte, und ist auch noch heute an vielen Orten auf der ganzen Welt zu beobachten. Rassismus und Fremdenfeindlichkeit haben viele Wurzeln, sie mißachten die Menschenwürde und die Gleichberechtigung der Menschen. Für Christen sind Rassismus und Fremdenfeindlichkeit darüber hinaus die Verneinung der Gottesebenbildlichkeit eines jeden Menschen ... Ein eigener Beitrag der Kirchen zur Bekämpfung von Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Gewalt ist deshalb unverzichtbar (83).
Die Kirchen und die Christen haben gerade auch in diesem Zusammenhang eine friedenstiftende Aufgabe in der Gesellschaft. Sie müssen ein Beispiel für ein fremdenfreundliches, gewaltfreies und vorurteilfreies Zusammenleben geben.
Kultur und Religion stehen in einer verschränkten und komplexen Beziehung zueinander. Ein zentrales Moment dieser Beziehung ist der Dialog zwischen den unterschiedlichen Kulturen und Religionen. Er hat das Erkennen und Anerkennen von jenen kulturellen Werten, mit denen die Menschenwürde gewahrt wird, zur Grundlage. Sein Ziel ist es, Spannungen und mögliche Konflikte durch ein besseres Verständnis unter den verschiedenen Kulturen und Religionen abzubauen ... Der interreligiöse Dialog bleibt dabei zum einen an die Grundwahrheiten des eigenen Glaubens gebunden, zum anderen ist er dem Respekt vor dem Glauben und der Freiheit des anderen verpflichtet (89 f.).
Im Blick auf den gesellschaftlichen Frieden ist ein Dialog der christlichen Kirchen mit allen großen Religionen und Kulturen unerläßlich. Unabhängig von unterschiedlichen theologischen Sichtweisen tragen die großen Religionsgemeinschaften heute alle Verantwortung für eine gemeinsame Zukunft in dieser gefährdeten Welt. Die Begegnungen im interreligiösen Dialog dürfen allerdings nicht auf wissenschaftliche Auseinandersetzungen beschränkt bleiben, sondern müssen Menschen, die ihren Glauben leben, einbeziehen.
Eine eigene Bedeutung hat der Dialog der Kirchen mit dem Judentum. Bereits die geschichtliche und heute noch nachwirkende Last im christlich-jüdischen Verhältnis macht den Dialog dringlich. Das jüdische Volk, von dem die Christenheit das Gebot empfangen hat, den Fremdling in den eigenen Toren zu achten, erlitt durch christliche Völker immer wieder das Geschick von Flucht und Migration. Die deutsche Geschichte unseres zu Ende gehenden Jahrhunderts ist zudem durch den Versuch verfinstert, das europäische Judentum systematisch zu vernichten. Notwendig ist der Dialog, weil der christliche Glaube mit dem Judentum unlösbar verbunden ist. Die Gemeinsamkeit hat eine breite Grundlage: die Bibel Israels; der Glaube an den einen Gott, den Schöpfer der Welt und des „Heiligen Israels“; ein reiches Erbe in Gottesdienst und Ethos; die Achtung jedes Menschen, da er „als Abbild Gottes“ geschaffen ist; das Gebot, das Recht der Fremden, Waisen und Witwen nicht zu beugen; die gemeinsame Überzeugung, zum Dienst für die Welt von Gott berufen zu sein (92).
Jahrgang 5/1998 Seite 143