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Walter Salmen

Orgelsynagogen zwischen 1810 und 1900

Ist die Orgel ein Theaterinstrument, ein Kircheninstrument oder ein Tempelinstrument? Auf diese Frage kann es, historisch betrachtet und bei Berücksichtigung vieler Entwicklungsphasen seit 2300 Jahren, nur die Antwort geben: Die Orgel ist in jedem dieser Räume gebraucht worden. Die in der Antike vielseitig verwendete und zu Zeiten Karls des Großen über den Kaiserhof in Byzanz an Frankenreich vermittelte Orgel wird seit dem Hochmittelalter besonders als Sakralgerät hoch geschätzt. Wenngleich auch der gottesdienstliche Gebrauch dieses Instruments in den christlichen Kirchen nicht unumstritten war — Bettelorden, Reformatoren und Puritaner haben prinzipiell gegen dessen Verwendung polemisiert —, sah man an anderen Orten und zu anderen Zeiten in der Orgel ein vorzüglich ad laudem Dei berufenes Klangmittel. Im Zuge liberalisierender Strömungen im 19. Jahrhundert wurde die Orgel vermehrt auch in Opernhäusern, Konzertsälen, Synagogen und Kinos installiert. An der Aufstellung von Bühnenorgeln in Theatern war der Berliner Komponist und Hofkapellmeister Giacomo Meyerbeer (1791-1864) wegweisend beteiligt. 1831 setzte er bei der Premiere seiner Oper Robert le Diable in Paris eine Orgel als ,neuen Instrumentaleffekt‘ ein. Bereits 1832 wurde diese Innovation in Berlin und London übernommen. Meyerbeer wollte — wie nach ihm andere Komponisten — damit ,Anklänge kirchlicher Gesänge mit Begleitung der Orgel zum Orchester‘ eindrücklicher gestalten. Es sollte das genre religieux in Gebets-, Prozessions- oder Kirchenszenen klanglich frappant angetönt zur Wirkung kommen. Symphoniker wie etwa Franz Liszt, Peter I. Tschaikowskij, Camille Saint-Saëns oder Richard Strauss griffen diese Anregung auf.

Während Orgeln vermehrt dem profanen Gebrauch zugeführt wurden, bemühten sich gegenläufig nach 1810 viele jüdische Gemeinden, dieses volltönende Instrument in Synagogen zu übernehmen. Initiativen zu einer innovativ-gottesdienstlichen Verwendung evozierten einen heftig ausgetragenen Orgelstreit, bei dem sich orthodoxe Gemeinden von reformorientierten oft unversöhnlich absetzten. Während fortan für die eine Gruppierung der Reformtempel zu einer Gebets-, Lehr- und Kommunikationsstätte ausgestattet wurde, in der sich die bürgerlich Etablierten adäquat festlich aufgehoben wußten, polemisierten andere gegen diese Assimilierung mit Vorwürfen des Verrats, der Untreue gegenüber dem mosaischen Gesetz, dem Talmud, der Tradition und der fortwährenden Trauer um den zerstörten Tempel. Ludwig August Frankel wehrt sich gegen die Orgel 1862 mit dem Argument:

„Wenn wir eine Straße gehen und Orgelklänge vernehmen, so steht vor unserer Phantasie der die Messe lesende Priester und wir empfinden Weihrauchduft, gewiß aber fällt uns nicht ein, daß wir uns in der Nähe einer Synagoge befinden. Die Orgel ist, wenn die Bezeichnung gewagt werden kann, das klingende Christentum...“1

Abraham Berliner zog 1904 gegen dieses befehdete Instrument in einer Schrift „Zur Lehre und zur Wehr über und gegen die kirchliche Orgel im jüdischen Gottesdienste“ zu Felde mit der Mahnung, daß dieses eine „Gefahr für das Judenthum“ sei und eine „Verchristlichung des jüdischen Gottesdienstes“ bewirke; die Synagoge verliere damit „völlig den Charakter eines Bethauses“. Diesen und ähnlich lautenden Einwänden schlossen sich viele Rabbiner an, z. B. Isaak Bernays oder der neo-orthodoxe Halberstädter J. Nobel in der 1897 erschienenen Publikation „Die Orgelfrage“. Einige dieser Widersacher verlangten sogar die Bestrafung der Befürworter mit dem Bann (Cherem).

Vor 1800 hatte es nur wenige Orte in Europa gegeben, wo in Synagogen außer dem unbegleiteten Gesang der Chasanim oder Schulsinger (Breslau 1726) sowie dem rituell geforderten Blasen des Schofars anderes erklingen durfte. Gelegentlich hatten zwar Rabbiner, wie z. B. 1716 in Prag Maier Mahler, Kleinorgeln gebaut und am Freitagabend zur Einstimmung in die Feier des Schabbat spielen lassen. In Norditalien oder in Böhmen wurden auch anläßlich von Festgottesdiensten jüdische Musikanten oder christliche Stadtmusikanten bestellt, um Psalmgesänge zu begleiten oder Umzügen mit den Torarollen voranzuziehen (so z. B. 1756 bei der Einweihung der Synagoge in Königsberg). In Bamberg ließ man es am 14. Januar 1806 zu, daß anläßlich einer dem preußischen König zu Ehren veranstalteten Huldigungsfeier ein Te Deum vom „Vorsinger mit musikalischer Begleitung abgesungen“ wurde.2 All dies waren Schritte hin zur Ablösung der Chasanim durch geschulte ,musikalische Kantoren‘ (in Wien etwa der Oberkantor Salomon Sulzer, 1804-1890), zur Zulassung des Chorgesanges (auch gemischter Chöre) sowie des ,geregelten Gottesdienstes‘ unter Einschluß der Predigt in der Landessprache.

Die Reformen Israel Jacobsons ab 1801

Der Impuls zu einer grundlegenden Neugestaltung des Gottesdienstes in der Synagoge unter Berücksichtigung sowohl säkularer als auch kirchlicher Gepflogenheiten innerhalb der Festkultur ging von der kleinen Gemeinde Seesen am Harz aus. Der in Halberstadt geborene Israel Jacobson (1768-1828) eröffnete 1801 ein neuartiges Religions- und Industrieinstitut für jüdische und christliche Schüler und später ein jüdisches Lehrerseminar in Kassel. Als Vorsitzender des westfälischen „Konsistoriums der Israeliten“ bemühte sich Jacobson zudem ab 1808 um die Reform des Gottesdienstes. Sein Ziel war die „jüdische Emanzipation im deutschen Vaterlande“ und die Anerkennung der Juden als Staatsbürger. Dieser Zielsetzung wegen wurde sogar auf die traditionellen Gebete um das Kommen des Messias verzichtet. In Anlehnung an den norddeutschen Protestantismus ließ Jacobson den Rabbiner durch den Prediger ersetzen, der in eine den Pfarrern angeglichene Amtstracht gekleidet wurde und sich vielfach der deutschen Sprache bediente. Aus der engräumigen Synagoge wurde ein Reformtempel mit Glockengeläut, Chorgesang und Orgelspiel. Auf das rituelle Schofarblasen wurde verzichtet. Theologisch signifikant für dieses Bestreben war, daß Geistliche beider Religionen an der Einweihung des Jakobstempels in Seesen am 17. Juli 1810 teilnahmen. Damit war ein deutliches Zeichen der Assimilation und der Akkulturation gesetzt, das bald beispielgebend wurde.

Nächste Station des Reformeifers war Berlin, wohin der pragmatisch handelnde Jacobson 1813 übersiedelte. In dieser Stadt war die Bereitschaft für emanzipatorische Veränderungen ausnehmend groß. Der Dichter Jean Paul schrieb am 5. Dezember 1797 über die dortige „jüdische Noblesse“ in einem Brief an den Geschäftsmann Emanuel in Bayreuth: „Es wird Sie meine Nachricht freuen, daß die die Juden in Berlin den aufgeklärteren Theil Berlins ausmachen — dass sie die jüdische Noblesse heissen — fremde Künstler und Gelehrte an sich ziehen — in Grauns Passion gegen sich selber singen und zu witzig sind ...“ Jacobson überzeugte die Bankiersfamilie des Jacob Herz Beer von seiner Idee des Tempels als einem Statussymbol für den erreichten großbürgerlich-liberalen Standard. So wurde in der prunkvollen Villa der Familie Beer in der Spandauer Straße 78 ein Tempel, auch der „Neue Tempel“ genannt, für Privatgottesdienste in seinem Sinne eingerichtet. Der aus diesem Hause stammende junge Giacomo Meyerbeer schrieb fortan für die reformierten Gottesdienste Instrumentalwerke mit Trompeten, Hörnern und Harfen, die man als davidische Tempelmusik historisch zu legitimieren vermeinte. Bei den Orthodoxen in der preußischen Metropole erregte dieses in den „privaten Bereich“ verlegte Handeln einen derartigen Widerstand, daß sich der preußische König genötigt sah, entgegen den Beschlüssen des Gleichberechtigungsedikts vom 11. März 1812, den Betsaal 1823 schließen zu lassen. Trotzdem wurden die Ziele Jacobsons weiter verfolgt. Es verbreitete sich die Auffassung, daß in jedem dem Herrn geweihten Tempel — ob mit protestantischen, katholischen oder jüdischen Riten belebt — Andacht erweckt werden könne und daher auch die Orgel dazu beizutragen vermöchte, den tradierten Gegensatz ecclesia contra synagoga zu überbrücken. In Hamburg stiftete Salomon Heine (1766-1844), ein Onkel des Dichters Heinrich Heine, 1818 in diesem Sinne eine Orgel für den dortigen Tempelverein. In Wien plante man ab 1819 ebenfalls eine Reform mit dem Ziel einer Orgelsynagoge, die zunächst am Widerstand des am Stadttempel tätigen Predigers Isaak Noah Mannheimer (1793-1865) scheiterte, der statt dessen eine eigenständige Mischung aus traditionellen und progressiven Elementen im Wiener Ritus durchsetzte. Der berühmte Oberkantor Salomon Sulzer setzte sich wiederholt auch aus klangästhetischen Gründen für die Zulassung der Orgel „als erprobtes Mittel zur Hebung der Andacht“ (1871) ein. Außerdem erhoffte er sich mit Hilfe dieses Instruments mehr „Reinheit“ im synagogalen Gesang. Schließlich wurde ein Harmonium gebilligt, das allerdings zunächst nur bei Hochzeiten und Jugendgottesdiensten gespielt werden durfte.

Nach 1840: vermehrter Gebrauch von Synagogenorgeln

Um 1845 standen Orgeln in Tempeln von Nancy, Strasbourg, Lyon, Marseille, Lille, Budapest und Prag. Auch in Nordamerika bedienten sich „Hebrew Congregations“ dieses Instrumentes „to impose decorum on their worship“. Vor allem nach der Pittsburgh Platform von 1885 wurde die reformerische „Protestantisierung“ nachhaltig befördert. Die in dieser Zeit zumeist mit maurischen, ägyptischen, gotischen oder neuromanischen Stilmerkmalen erbauten Synagogen wurden in den Städten großräumig angelegt. Die teils kathedralischen Ausmaße begünstigten auch die Planung von zwei- oder dreimanualigen Instrumenten wie z. B. in Mainz oder auch in der 3200 Plätze bietenden Neuen Synagoge in der Oranienburger Straße zu Berlin (1866). Aus Mainz berichtete ein Teilnehmer der Einweihung am 11. März 1853:

„Die Pforten taten sich auf; die Posaunen erdröhnten; die Pauken wirbelten; die Orgel ließ ihre mächtigen Töne erbrausen; drein klangen helle Kinderstimmen, wie Chöre aus den Höhen, das Ma-tobu in vollem Chorale anstimmend ... In der Mitte der oberen Galerie befindet sich im Westen die Orgel — die erste in einer großen deutschen Synagoge, welche den ganzen Gottesdienst begleitet — ihr zu beiden Seiten Plätze für Sänger und Sängerinnen ...“3

In Berlin nahm der junge Lehrer und Kantor Bernhard Jacobsohn begeistert an der Orgelweihe teil. Er erinnerte sich enthusiasmiert:

„Den Glanzpunkt bildete zweifellos das große Hallelujah, Ps 150, von Lewandowski, das jetzt allgemein bekannt ist, in D-Dur. Der Komponist hatte diesen vierstimmigen gemischten Chor zu diesem Zweck mit Orgelbegleitung versehen, wozu noch an bestimmten Stellen Posaunen, Triangel und Pauke (Kessel) in höchst wirksamer Weise traten. Die Zuhörer müssen von diesem Jubelchor mächtig ergriffen gewesen sein.“4

In obigem Bericht aus Mainz wurde darauf hingewiesen, daß diese Orgel im Westen der Synagoge aufgestellt worden war. An der Westseite eingebaute Emporen für den Chor und die Orgel gab es auch 1818 im Tempel in der Brunnenstraße in Hamburg sowie in der Männersynagoge von Worms (1877). Diese Bauwerke bildeten indessen Ausnahmen, denn zumeist befolgte man auch diesbezüglich ein aus protestantischen Kirchen entlehntes Muster. Nach dem Vorbilde der Kanzelaltäre rückte man den Almemor aus der Mitte des Raumes an die Ostwand vor den Toraschrein heran und gab diesem die Gestalt einer Kanzel. Den Schreinbaldachin nannte man auch hier das „Allerheiligste“.5

Orgeln „für den fortgeschrittenen Cultus“ (Berlin 1854) auf einer Empore über dem Almemor und Toraschrein gab es u. a. in Berlin, Johannisstraße (1854), Heidelberg (1878), Konstanz (1883), Danzig (1887), Berlin, Lindenstraße (1891), Wiesbaden (1894), in Potsdam (1903) und Essen (1913). Verwendete man als Nebenorgel für weniger festliche Anlässe ein Harmonium, dann plazierte man dieses bewegliche Instrument entweder auf der Chorgalerie6 (z. B. 1867 in Hohenems) oder im Parterre. Da nahezu alle Synagogenorgeln in Mittel- und Osteuropa nach 1933 der Vernichtung zum Opfer gefallen sind, gibt es nur noch in seltenen Fällen die Möglichkeit, über deren Klanglichkeit und Disposition zureichende Informationen zu ermitteln.

Die Synagogenorganisten

Die in den Reformtempeln von nichtjüdischen Orgelbauern aufgestellten Orgeln waren auf ein enges Zusammenwirken von christlichen und jüdischen Organisten angewiesen. Außerdem fehlte es an Ausbildungsmöglichkeiten in jüdischen Seminaren. Daher waren in Städten wie etwa Berlin die Verflechtungen mit Dienstleistungen protestantischer Organisten besonders eng. Von dem ersten in einer Synagoge tätig gewesenen Organisten, Gerson Rosenstein (1790-1850), ist bekannt, daß er in Seesen von dieser kleinen Gemeinde finanziell unterstützt wurde. 1818 engagierten die Hamburger liberalen Juden einen christlichen Organisten. Auch in der Synagoge zu Stettin war der erste Organist ein Protestant, Musikdirektor Robert Lehmann, der gemeinsam mit dem Kantor Sarasohn etliche hebräische Texte vertonte. Er gab sein Organistenamt 1912 an seinen Sohn Georg Lehmann weiter.7 In der 1853 eingeweihten Hauptsynagoge von Mainz gaben der Chordirigent Albert Mayer und der christliche Organist J. Staab gemeinsam ,Synagogengesänge‘ (um 1857) heraus. Der Kantor Eduard Birnbaum (Beuthen) absolvierte seine Ausbildung vor 1874 bei dem Magdeburger Domorganisten August Gottfried Ritter (1811-1885). Der in Bielefeld nach 1864 bekannt gewordene Salomon Blumenau studierte am protestantischen Lehrerseminar in Soest, bevor er 1847 als Lehrer-Kantor-Organist der jüdischen Gemeinde in Hovestadt zu Diensten stand.8 In den Israelitischen Lehrerbildungsanstalten wurde die Ausbildung zu Lehrer-Organisten im allgemeinen abgelehnt. Beispielhaft für diese Verweigerung ist der Streit seitens der Würzburger Israelitischen Lehrerbildungsanstalt mit dem bayerischen Staat (1888). Das Ministerium in München verlangte vergebens, daß das „Orgelspiel als obligatorischer Unterrichtsgegenstand“ in das Curriculum aufgenommen werden sollte.

Wie in den Kirchen des 19. Jahrhunderts waren auch in den Synagogen dennoch zumeist Lehrer und Oberlehrer die Organisten (z. B. 1866 in Hohenems der Oberlehrer Maximilian Pollaczek). Deren Entlohnung war gewöhnlich gering und wurde als ein Zusatzverdienst eingeschätzt. Paradigmatisch für die niedere Bewertung dieser Dienstleistung ist eine aus Wien stammende Besoldungsliste von 1821, in der vorgeschlagen wurde, man solle einem Synagogenlehrer jährlich 1500 fl. zubilligen, einem Bethausdiener 400 fl., einem Organisten hingegen lediglich 300 fl. Damals und später wurde in den meisten Verfassungen israelitischer Kultusgemeinden das Organistenamt unter den zu besoldenden Stellen nicht einmal erwähnt, so daß die Organisten sich nicht selten mit Almosen begnügen mußten. Noch um 1910 waren neben vielen Kantoren auch die Organisten jederzeit kündbar und ohne sonderliches soziales Ansehen in der Gemeinde. Synagogenkonzerte, meist mit Stücken protestantischer Provenienz, durften meistenorts erst nach 1900 gegeben werden. Eigens für den Gebrauch in Synagogen bestimmte Stücke brachte erst Louis Lewandowski (1823-1894) in Berlin in die Gottesdienste ein, so daß diese, gegen die ,orientalische‘ Intonation der Kantoren gerichtet, der wohltemperierten ,westlichen‘ Kunstmusik, dem Kontrapunkt und dem vierstimmigen harmonischen Satz verpflichtet waren.

Heute, wo vielerorts — vor allem in den USA — Kantorinnen und Organistinnen tätig sind, wo auch orthodoxe Gemeinden zumindest bei Hochzeiten das Orgelspiel zulassen, sind die Zwistigkeiten weitgehend überwunden. Herman Berlinski konnte daher als ein weithin bekannter Synagogenorganist 1975 befriedigt sowohl über sein Wirken vor 1933 in Leipzig als auch später in Washington feststellen:

„Das Reformjudentum fühlt sich bezüglich der instrumentalen Musik weder an die talmudischen, noch an die frührabbinischen Haltungen, Gebote oder Verbote gebunden ... Die Synagoge vieler Gemeinden ist wieder zum Tempel geworden. Ihre Musik ist lebensbejahend, d. h. sie läßt nahezu 2000 Jahre der entsagenden Trauer über die Zerstörung des Tempels hinter sich.“9

  1. In: Neuzeit Jg. 1862, Nr. 19.
  2. Vgl. Walter Salmen, ... denn die Fiedel macht das Fest. Jüdische Musikanten und Tänzer vom 13. bis 20. Jahrhundert. Innsbruck 1991, 77 ff.
  3. Siegmund Salfeld, Bilder aus der Vergangenheit der jüdischen Gemeinde Mainz. Mainz 1903, 88.
  4. Bernhard Jacobsohn, Fünfzig Jahre. Erinnerungen aus Amt und Leben, Berlin-Friedenau 1912, 29.
  5. Harold Hammer-Schenk, Synagogen in Deutschland. Geschichte einer Baugattung im 19. und 20. Jahrhundert (1780-1933), Hamburg 1981, Bd. I, 148.
  6. Hierzu siehe u. a. Hermann Fischer und Theodor Wohnhaas, Die Orgel in bayerischen Synagogen im späten 19. Jahrhundert, in: Jahrbuch für Fränkische Landesforschung 33(1973)1 ff.; dies., Der Liturgiestreit und die Orgel in der Fürther Synagoge, in: Fürther Heimatblätter 24(1974)3 ff.; dies., Nachrichten über Synagogenorgeln, in: Jahrbuch des Instituts für Deutsche Geschichte Univ. Tel-Aviv 6(1977)531 ff.
  7. Jacob Peiser, Die Geschichte der Synagogen-Gemeinde zu Stettin, Würzburg 1965, 57.
  8. Vgl. Walter Salmen, Geschichte der Musik in Westfalen im 19. und 20. Jahrhundert, Kassel 1967, 145 ff.
  9. Herman Berlinski, Die Aufgaben der Orgel in der Synagoge, in: Musik und Kirche 45(1975)114 f.

Prof. Dr. Walter Salmen ist emeritierter Ordinarius für Musikwissenschaft der Universitäten Kiel und Innsbruck. Seit 1996 ist er Honorarprofessor in Freiburg i. Br.


Jahrgang 5/1998 Seite 265



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