Zwei Untersuchungen
Die „Rolle der jüdischen Führer bei der Zerstörung ihres eigenen Volkes“, schrieb Hannah Arendt im Jahre 1963 in ihrer Analyse des Jerusalemer Eichmann-Prozesses, „ist für Juden zweifellos das dunkelste Kapitel in der ganzen dunklen Geschichte“.1 Arendts Anliegen, mit solch einer heftigen Anklage gegenüber den Judenräten und den Eliten der deutsch-jüdischen Selbstverwaltungsorgane zur Zeit des Nationalsozialismus die „scharfe Trennungslinie zwischen Verfolgern und Opfern“2 des Holocaust einzureißen, erfuhr in jüdischen Gemeinden weltweit starke Kritik. Unterstützt wurde Arendt in ihren Thesen zur „jüdischen Mittäterschaft“ nicht nur von H. G. Adler, sondern zudem ausgerechnet vom US-amerikanischen Holocaustforscher Raul Hilberg, der bis heute nichts von Arendts Oeuvre hält.3 Arendt löste auch in den Akademien eine anhaltende, mitunter erbitterte, jedoch selten sachliche Diskussion über die vermeintliche Rolle und „Schuld“ von Juden im Prozeß der Verfolgung und Ermordung der Juden Europas aus; eine Debatte, die zuweilen merkwürdige, teils antisemitische Blüten trieb und treibt. Dies im besonderen, je weniger ihr das Bemühen zu eigen ist, die historischen Zeugnisse, Realitäten, Umstände und Zwänge des deutschen Judentums im NS-Staat zu berücksichtigen und diese zu erforschen.
Die durch das Leo-Baeck-Institut ermöglichte deutschsprachige Veröffentlichung der neubearbeiteten Studie von Esriel Hildesheimer zur Jüdischen Selbstverwaltung unter dem NS-Regime, welche auf einer Dissertation (in hebräischer Sprache) von 1982 basiert, bringt den Stand der Forschung zum Thema auf ein bisher unerreichtes Niveau differenzierter Analyse und Quellenauswertung. Die Untersuchung geht weit über die bisherigen Einzelforschungen zur „Reichsvertretung“ und „Reichsvereinigung“ der deutschen Juden hinaus. Sie bietet erstmals einen systematischen Überblick über die Entwicklung und die Stellung der beiden Organisationen gegenüber den Organen des nationalsozialistischen Terrors.
Hildesheimer rekonstruiert mit historiographischer Akribie, zu großen Teilen unter Verwendung von bislang unbekannten Aktennotizen, Zeugenberichten und Gesprächsprotokollen, die Zwänge und Kämpfe des gesamtorganisatorisch verfaßten Judentums unter den Bedingungen der staatlichen antijüdischen Gewalt. Er beleuchtet historisch-systematisch die Tätigkeit der jüdischen Zentralverbände in ihren Beziehungen zu den ihren Interessen antagonistisch gegenüberstehenden NS-Behörden, wie auch die repressiv forcierten Veränderungen und Funktionen der Organisationen. Der israelische Historiker begreift dabei die im September 1933 erfolgte Gründung einer national verfaßten, einheitlichen „Reichsvertretung der deutschen Juden“ (die nach Erlaß der Nürnberger Gesetze 1935 auf behördlichen Befehl ihren Namen in „Reichsvertretung der Juden in Deutschland“ umändern mußte) als notwendige Reaktion auf die äußeren Zwänge und Diskriminierungen. In dem Hildesheimer die erstmalige Bildung einer deutsch-jüdischen Gesamtorganisation in den Kontext des Antisemitismus stellt, knüpft er an die älteren Forschungsthesen von Ismar Schorsch an. Dieser führt in seiner Untersuchung jüdischer Reaktionen auf rassistische Judenfeindschaft in Deutschland bereits bis zum ersten Weltkrieg alle wesentlichen organisatorischen Veränderungen im deutschen Judentum auf den kontinuierlichen Druck einer ,feindlichen Umgebung‘ zurück.4
Hildesheimer zeigt, wie sich der Handlungsspielraum der „Reichsvertretung“ gegenüber den staatlichen Behörden zunehmend einschränkte; wie kleine, vermeintliche ,Erfolge‘ des Gesamtverbandes, die durch ,Verhandlungen‘ der radikal ungleichen Vertreter aus der jüdischen Organisation und des NS-Staates zustande kamen, stets durch immer schärfere Verordnungen und Repressionsmaßnahmen nichtig wurden und somit quasi jede Handlung des Verbandes zur inneren Zerreißprobe werden ließen. Dabei entwickelte sich der jüdische Zentralverband — den die Nationalsozialisten bestehen ließen, um ihn für ihre Zwecke zu instrumentalisieren — von einer unabhängig konstituierten, föderativen und freiwilligen Interessenvertretung zur zentralistischen Zwangsorganisation.
Die Umformung zur straffer organisierten „Reichsvereinigung“ im Jahre 1939 stand laut Hildesheimer ganz im Zeichen der November-Pogrome und ihrer Folgen. Angesichts der verallgemeinerten Gewalt sah der Vorstand des Verbandes die Notwendigkeit einer Mitgliedschaft aller „Juden im gesetzlichen Sinne“. Dies umschloß auch diejenigen, die nur nach den Nürnberger Gesetzen als Juden galten. Mit einem Gesetz der NS-Regierung, die — aus gänzlich anderer Motivation — ebenfalls an einer solchen Umstrukturierung und Neudefinition der Organisation interessiert war, wurde die Mitgliedschaft aller rassistisch als Juden Bestimmten in der „Reichsvereinigung“ zum staatlich verordneten Zwang.
Erarbeitet werden an zahlreichen Beispielen Aporien, in die die Akteure der Zentralorganisation mehr und mehr gezwungen wurden: zwischen der letztendlich zumeist vergeblichen Hoffnung, durch bestimmte Verweigerungen und bedingte Kooperation mit den Behörden konkrete Lebensverbesserungen für die deutschen Juden zu erwirken, und dem kollaborativen Element, den für notwendig erachteten Anpassungsleistungen gegenüber Verfügungen, die aus dem ungleichen quid-pro-quo der Verhandlungen mit den Staatsorganen resultierten. Während die Behörden im Einzelfall nicht selten das Interesse der jüdischen Organisationen berücksichtigten, zwangen fortlaufend neue Maßnahmen und Verordnungen den Zentralverband, auf kontinuierlich verschlechterte Verhältnisse zu reagieren und Terrain in der Vertretung jüdischer Interessen aufzugeben. Sogar der Kampf um einzelne soziale Hilfen wurde schließlich zur hilflosen Bemühung, wenn sie dem Staatsapparat nicht zupaß kam — der Verband sah sich verstrickt in eine Ohnmacht, aus der es kein Entrinnen gab.
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„Die Deutschen, die diese Verbrechen durchgeführt haben, und Menschen aus anderen Völkern, die mitwirkten oder die davon wußten und auf dem Blut stehen blieben ohne einzugreifen, deren Schuld wird niemals vergehen.“ Der israelische Ministerpräsident Ehud Barak an der „Station Z“ in der KZ-Gedenkstätte Sachsenhausen am 22. Sept. 1999 (vgl. S. 75 i. d. H.). Foto: dpa |
Konfrontiert mit den ersten Deportationen, so Hildesheimer, war die Reichsvereinigung zunächst „auf verschiedenen Gebieten tätig: gegenüber dem RSHA (Reichssicherheitshauptamt) durch einen scharfen Protest und die Forderung, die Vertreibung einzustellen; gegenüber der jüdischen Bevölkerung durch die Ansetzung eines Fasttages und die Unterbrechung der Tätigkeit des Kulturbundes zum einen, und durch die praktischen, wenn auch wahrscheinlich geheim durchgeführten Aktionen, Juden vor der Rückkehr in ihre Heimatorte zu warnen, zum anderen“ (194 f.). Jedwede Opposition der Reichsvereinigung führte zu unmittelbarer Repression, wie im Fall Julius Seligsohn, ein für den Fasttag verantwortliches Vorstandsmitglied, der von der Gestapo verhaftet und ermordet wurde.
Unter Androhung brutaler Deportationen durch SA und SS beteiligte sich später, so räumt Hildesheimer in aller gebotenen Vorsicht bei der Auswertung der hier dürftigen Quellen ein, auch die Reichsvereinigung mitunter an den vorgeblichen „Umsiedlungsmaßnahmen“. Der schweren Entscheidung zur Kooperation lag ferner fraglos das Bemühen zugrunde, den Opfern Hilfe zu leisten, indem man ihnen Kleidung und Lebensmittel verschaffte. Dennoch darf auch trotz der enormen Zwangssituation der problematische Kern dieser Kooperation nicht übersehen werden: anstatt konsequent die Flucht und das Untertauchen der Opfer zu fördern, erstellte und übergab die Reichsvereinigung Listen der Opfer und stellte in der Zeit der Massendeportationen häufig den Gemeinden Hilfsarbeiter zur Verfügung, „die teilweise bei mit den Deportationen zusammenhängenden Funktionen beschäftigt wurden“ (214). Zudem distanzierte man sich von jüdischen Widerstandsaktionen wie dem Anschlag auf die NS-Propaganda-Ausstellung „Das Sowjetparadies“ durch die Baum-Gruppe im Mai 1942. Aus Angst vor angekündigten „schärfsten Gegenmaßnahmen“ schlug die Reichsvereinigung sogar gegenüber dem RSHA vor, im Jüdischen Nachrichtenblatt dazu aufzufordern, „weitere Sabotageakte zu vermeiden und jede ihnen zukommende Nachricht so schnell wie möglich weiterzugeben“ (226).
Hildesheimer zeigt an etlichen Fällen, daß die Behauptung Adlers und Hilbergs „keineswegs berechtigt ist, die Reichsvereinigung sei als eine ,Einrichtung der Sicherheitspolizei‘ und ihr ,Instrument‘ in der Vertreibung der Juden schon 1941 so weit an diesen Maßnahmen beteiligt gewesen, daß ihre Angestellten selbst unter Aufsicht der Gestapo die Juden aus ihren Wohnungen hinauswarfen“ (173). Laut Hildesheimer läßt sich ebensowenig dokumentieren, daß die Reichsvereinigung arbeitsfähige jüdische Menschen nur deshalb zum Arbeitsdienst beorderte, um sie vor dem noch grausameren Schicksal der Deportation zu bewahren. Erst mit der Deportation der meisten ihrer Führer, unter ihnen Leo Baeck, und der praktischen Auflösung der Reichsvereinigung im Juni 1943 fand die widerspruchsvolle Realität der Organisation ihr Ende. Hildesheimer hat jene Wirklichkeit im historischen Blick. Seine Analyse zeugt vom Verständnis, daß die vermeintliche ,Verstrickung‘ der deutsch-jüdischen Verbände im Vergleich zur Tätergesellschaft von grundverschiedenen Ausgangsbedingungen geprägt war: Die Akteure der jüdischen Organisationen waren selbst potentielle Opfer, die seit Gründung des NS-Staates zunächst ideologisch und bald auch rechtlich zum „feindlichen Prinzip“, zur „Gegenrasse“ definiert worden waren.
Für den Zeitraum der Reichsvertretung (1933-1939) ist ein Teil der in der Studie verwendeten Dokumente von Otto Dov Kulka unter Hildesheimers Mitarbeit herausgegeben worden. Hier werden, nach jahrelanger Archivarbeit in Deutschland, Großbritannien, Israel und den USA auch bisher schwer zugängliche Dokumente umfassend kommentiert und mit einem exzellenten Glossar versehen. Dieser erste Band, Deutsches Judentum unter dem Nationalsozialismus: Dokumente zur Geschichte der Reichsvertretung der deutschen Juden 1933-1939, wird, wie ein demnächst erscheinender zweiter, der sich mit der Geschichte der Reichsvereinigung befaßt, späteren Forschungen über die jüdischen Generalorganisationen im NS-Staat eine fortan unerläßliche neue Grundlage verschaffen.
Kulkas Dokumentenband läßt ausgewählte Zeugnisse der Zeit sprechen, anstatt sich in weitschweifenden Thesen und Mythen über das verfaßte deutsche Judentum während der NS-Zeit zu verlieren. Die Dokumente zeigen die verschiedenen Reaktionsformen und Debatten der jüdischen Verbände gegenüber dem NS-Terror. Sie präsentieren aber auch die vor allem in den frühen Phasen des Regimes staatlich zugelassenen Versuche, jüdisches Leben und jüdische Kultur aufrechtzuerhalten, noch frei von der Ahnung, im todgeweihten Rahmen zu handeln.
In seiner Einleitung benennt Kulka die zunehmend paradoxe Situation, in der insbesondere die Reichsvereinigung — nicht ohne fundamentale Fehleinschätzungen — agierte: „Während das Regime in der Reichsvereinigung das effektivste Mittel sah, die völlige gesellschaftliche Ausgrenzung der Juden zu vollziehen, sah die Reichsvereinigung in ihrem Streben, mit ihrem Erziehungssystem, ihrer Fürsorge und ihrer Arbeit in den anderen Bereichen alle in Deutschland verbleibenden Juden zu umfassen, einen Weg, die möglichst würdige materielle und kulturelle Existenz unter den sich verschlimmernden Zuständen zu gewähren. Die Reichsvereinigung führte diese Politik auch während der Kriegsjahre fort und sogar noch zur Zeit der Endlösung — eine Art radikale Ausschöpfung ihrer paradoxen relativen ,Freiheit‘, die schon 1933 zu beobachten war“ (31).
Gerade die ausgewählten persönlichen Zeugnisse und Briefe veranschaulichen die Ängste und Entscheidungsnöte führender Mitglieder der Reichsvertretung im Angesicht nahezu täglich neuer Schreckensbotschaften. Daß sie selbst trotz konkreter Möglichkeiten auf ihre Auswanderung verzichteten, bezahlten fast alle mit ihrem Leben.
Vor allem aber lassen sowohl Hildesheimers Studie als auch Kulkas Dokumentenband die heftige Anklage gegenüber einem Teil der jüdischen Verfolgten des NS-Staates — eine Anklage, die sich seit Arendts Polemik immer noch nachhaltig am Leben erhält — als das erscheinen, was sie ist: eine Anmaßung gegenüber den Opfern der „vollendeten Sinnlosigkeit“ (Arendt), auf die der Name Auschwitz verweist.
- Hannah Arendt, Eichmann in Jerusalem, Ein Bericht von der Banalität des Bösen, Piper, München/Zürich 1986 (1964), 153.
- Ebd. 156.
- Raul Hilberg, Die Vernichtung der europäischen Juden, 3 Bände, Fischer, Frankfurt/M. 1990. Die deutsche Übersetzung erstmals 1982.
- Ismar Schorsch, Jewish Reactions to German Anti-Semitism, 1870-1914, Columbia University Press, New York/London 1972, 204.
Lars Rensmann ist Lehrbeauftragter für den Fachbereich Politische Wissenschaft der Freien Universität Berlin und Visiting Scholar am Department of History, University of California, Berkeley, USA. Der Beitrag beurteilt die Werke von zwei israelischen Autoren:
Esriel Hildesheimer, Jüdische Selbstverwaltung unter dem NS-Regime. Der Existenzkampf der Reichsvertretung und Reichsvereinigung der Juden in Deutschland. Mohr Siebeck, Tübingen 1994. 258 Seiten.
Otto Dov Kulka (Hg.), Deutsches Judentum unter dem Nationalsozialismus. Band 1: Dokumente zur Geschichte der Reichsvertretung der deutschen Juden 1933-1939. Mohr Siebeck, Tübingen 1997. 616 Seiten.
Jahrgang 7/2000 Seite 28