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Redaktion Freiburger Rundbrief

Otto Küster und die individuelle Wiedergutmachung I. Der "Fall Küster"

Für Forschungszwecke vgl. zum Thema Wiedergutmachung: Otto Küster, Das Gesetz der unsicheren Hand. Vortrag über die bundesgesetzliche Wiedergutmachung.

Otto Küster und die individuelle Wiedergutmachung: II. Stimmen zum Fall Küster; III. Klarheit und Wahrheit. Ein Beitrag von Justizminister Viktor Renner; IV. Statt Wiedergutmachung. Ein Beitrag von Heinz Galinski; V. a) Entschließung des Deutschen Koordinierungsrates der Gesllschaften für christlich-jüdische Zusammenarbeit; b) Zur individuellen Wiedergutmachung. Ein Beitrag von Prof. Franz Böhm.

Ia) Zur Einführung:

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat Rechtsanwalt Otto Küster, den Staatsbeauftragten für die Wiedergutmachung in Baden-Württemberg, dessen Freiburger Rede wir in Nr. 21/24 (S. 3-9) veröffentlichten, am 30.6.1954 zum Jahresende 1954 gekündigt. Es handelt sich dabei um die Auflösung des Mandatsvertrages, den Otto Küster mit der Regierung für seine Tätigkeit der Wiedergutmachung eingegangen war. Auf Grund eines durch Indiskretion in die Hände des Ministerpräsidenten gelangten Privatbriefs hat die Landesregierung RA Küster dann am 5.8.1954 fristlos entlassen.

Der Vorgang hat in der Öffentlichkeit großes Aufsehen erregt und sehr viel Kommentare hervorgerufen (s. u.). Der größte Teil der angesehenen deutschen Zeitungen und Zeitschriften, gleich welcher politischen Richtung, von der SPD-Presse über den ,Rheinischen Merkur' bis zur ,Zeit' hat das Vorgehen der Landesregierung scharf kritisiert. Die uns zugehenden zahlreichen Berichte zeugen von dem Eindruck und der Erschütterung, die, weit über die Grenzen Deutschlands hinaus, gerade diese Sache des Rechts hervorgerufen hat. Um klarzustellen, um was es sich im Gesamten handelt, versuchen wir, an Hand von Dokumenten und Darstellungen, die dazu erschienen sind, den Ablauf der Vorgänge zu schildern.

Es ist allerdings wichtig, von vornherein zu wissen, dass es sich nicht um einen x-beliebigen Juristen oder Beamten handelt, sondern um Otto Küster. Zum Verständnis der Vorgänge muss man wissen, wer Otto Küster ist. Wir stellen daher eine kurze Charakteristik seiner Person und seiner Leistung an die Spitze unserer Darstellung.

Ib) Wer ist Rechtsanwalt Küster?

Pfarrer Friedrich Kommoss, Lehrer am Pfarrseminar der Württembergischen Evangelischen Landeskirche, schreibt uns zu den Vorgängen um Rechtsanwalt Otto Küster:

"Dem Staatsbeauftragten für die Wiedergutmachung im Justizministerium Baden-Württemberg, Rechtsanwalt Otto Küster, ist gekündigt worden. Was bedeutet diese Kündigung? Und wer ist Otto Küster?

Schon einmal erhielt er eine Entlassung aus dem Justizministerium, als er im Herbst 1933 wegen Widerstandes gegen die Partei und Kampfes gegen die Glaubensbewegung Deutsche Christen gehen musste. Damit war seine Zulassung als Rechtsanwalt gefährdet. Dennoch nahm er weiterhin aktiv am Kampf um den rechten Weg von Kirche und Volk teil. So sprang er z. B. für den erkrankten Direktor im Oberkirchenrat ein und beriet die abgesetzte rechtmäßige Kirchenleitung, als sein Schwiegervater, Prälat Mayer-List, diese für den inhaftierten Bischof D. Wurm weiterführte.

Ende 1945 in das Justizministerium berufen, wurde RA Küster 1947 der verantwortungsvolle Auftrag eines Staatskommissars für die Wiedergutmachung zuteil. Als solcher hatte er sich aller der Menschen anzunehmen, denen während des ,Dritten Reiches' aus weltanschaulichen oder politischen Gründen Schaden zugefügt worden war. Damit übernahm er die schwierige Aufgabe, nicht nur an der Wiedergutmachung zu arbeiten, sondern auch unserem Volk, dem niemand mehr in der Welt glauben wollte, neues Vertrauen zu erwerben. Wieviel Otto Küster dabei geleistet hat, kam durch den Ruf zum Ausdruck, mit dem ihn die Bundesregierung 1952 zum stellvertretenden Leiter der deutschen Israel-Delegation im Haag machte.

Mit durch seinen Einfluss kam damals der Wiedergutmachungsvertrag mit dem Staate Israel zustande. Gerade er setzte sich dafür ein, dass die Versöhnung mit Israel dem deutschen Volke und seiner Regierung ein fühlbares Opfer wert sein müsse und dass zugleich der Staat Israel seine Sühnegeldforderung von 4,2 auf 3 Milliarden ermäßigte.

Viele Menschen haben damals die Person Otto Küsters als einen Beweis dafür gewertet, dass unser so tief in Schande geratenes Volk gewillt war, durch freiwillige Sühne ein Zeichen echter Umkehr aufzurichten. Seither hat RA Küster versucht, die bestehenden Rechtsvorschriften nach ihrem Sinn und Zweck auszulegen und so den Geschädigten wirklich zu helfen. Unbilligen Forderungen trat er dabei mit einem entschlossenen Nein entgegen. Viele der einst schwer betroffenen Verfolgten des NS sehen darum heute in RA Küster so etwas wie einen Garanten echten deutschen Neubauwillens im Zusammenleben der Völker ..."

Ic) Aus dem Wirken Otto Küsters

In diesem Zusammenhang wird es verständlich, wenn Dr. H. G. van Dam in der in Düsseldorf erscheinenden ‚Allgemeinen Wochenzeitung' (Nr. 14 vom 9.7.1954) unter der Überschrift ‚Sturmzeichen' schreibt:

"... Schließlich können selbst Fiskalisten nicht den ungeheuren Zuwachs an moralischem Kredit verkennen, den Deutschland durch das Wirken dieser Persönlichkeit im In- und Ausland erzielen konnte. Es wäre äußerst kurzsichtig, einen der nicht allzu zahlreichen Positivposten auf dem Gebiete der Wiedergutmachung aufzugeben. Bei den vielen Enttäuschungen und der schmerzlichen Rechtsnot, in der sich die Opfer des Nationalsozialismus heute befinden, kann man es sich einfach nicht leisten, auf eine wirkliche Arbeitskraft zu verzichten, die von moralischen Impulsen beseelt ist und von der Initiative ausstrahlt. Es mag sein, dass sich eine Persönlichkeit dieser Art nicht immer einfach in den Rahmen bürokratischer Wirksamkeit pressen lässt, den sie unter dem Antrieb eines unbeugsamen und selbständigen Gerechtigkeitssinns zeitweilig sprengte ..."

Die Würdigung dessen, was Otto Küster geleistet hat, kann sich hier nur auf einige Punkte beschränken. "Die Zeit" (9/32 vom 12.8.1954) hat daran erinnert, dass Otto Küster es u. a. vor allem auch "für sich in Anspruchnehmen darf, geistiger Vater des konstruktiven Misstrauensvotums zu sein, das so viel zur politischen Stabilität der Bundesrepublik beigetragen hat ... Dass Otto Küster seine Aufgabe als Leiter der Wiedergutmachung, die an die 300 Personen beschäftigt und jährlich über 20 bis 25 Millionen Mark verfügt, in hervorragender Weise erfüllte, hat auch die Regierung immer wieder bestätigt ..."

Die Bedeutung Küsters wird weit über die Grenzen Deutschlands hinaus anerkannt. So schreibt der in New York in deutscher Sprache erscheinende ,Aufbau' (vom 9.7.1954):

"... Küster ist ohne Zweifel das Gewissen Deutschlands in der Wiedergutmachungsfrage. Als im Bundesrat der Küster-Entwurf für ein Bundesentschädigungsgesetz durch zahlreiche Abänderungsanträge so abgeändert war, dass Küster nur noch die Form, aber nicht den Inhalt seines Entwurfes erkennen konnte, stimmte er gegen das Gesetz.

Als Fritz Schaeffer nach den ersten Haager Verhandlungen, in denen Küster die formal-juristischen Fragen mit den jüdischen Organisationen verhandelte, keine Anstalten machte, diese zu akzeptieren, trat Küster von der deutschen Delegation zurück und hielt über das Stuttgarter Radio eine Angriffsrede gegen den Bundesfinanzminister [s. u.].

In Baden-Württemberg schien seine Stellung als Wiedergutmachungs-,Kommissar' unbestritten. Eine Anzahl vernünftiger Entscheidungen wurden gefällt. Das Ländchen hat das beste Gesetz und gewährt z. B. für Verdienstausfall bis zu 75 000 DM. Für Aufenthalt im Shanghaier Ghetto wird Haftentschädigung gezahlt."

Ein gutes Beispiel ist der Fall der "irrtümlich Verfolgten", wie z. B. der Fall der Hinterbliebenen des Musikkritikers Dr. Schmid, der am 30. Juli 1934 mit dem Ortsgruppenführer Schmitt verwechselt und deshalb von Amtswegen getötet wurde. Bayern, wo der Fall spielt, findet keinen Paragraphen, der es erlauben würde, der Witwe und den Waisen die Rente fortzubezahlen, die ihnen immerhin der Staat Hitlers bis zum April 1945 bezahlt hat. - In Baden-Württemberg gibt es den Paragraphen. Das Stuttgarter Justizministerium hat [noch unter Justizminister Dr. Beyerle] in dem von Küster gezeichneten Runderlass vom 26.4.1949, Amtsblatt Seite 19, Ziffer 8 angeordnet: Irrtümlich Verfolgte. Ein Verfolgungsschaden ist dann anzunehmen, wenn der Verfolgte in Wirklichkeit kein Jude war oder die ihm unterstellte politische Überzeugung in Wirklichkeit nicht vertrat. Zwar könnte man die Opfer einer solchen Verfolgung den übermäßig Bestraften gleichstellen, und damit für die gegenwärtige Rechtslage ihre Wiedergutmachungsberechtigung verneinen. Indessen besteht doch gegenüber den übermäßig Bestraften der erhebliche Unterschied, dass in den fraglichen Fällen wegen eines Sachverhalts verfolgt wurde, der regelmäßig nur in der Phantasie des Hitler-Regimes einen Grund zur Verfolgung bildete. Bei Verfolgung wegen fälschlich behaupteter Zugehörigkeit zum Judentum wird daher regelmäßig, bei Verfolgung wegen fälschlich behaupteter politischer Gegnerschaft mindestens in besonderen Fällen ein Verfolgungsschaden anzuerkennen sein, vorausgesetzt, dass der Verfolgte sich bei seiner Verteidigung anständig verhalten hat.

Hiernach wird bis heute verfahren. Dass auch dieser Erlass zu der Reihe derjenigen gehört, deren Nichtübereinstimmung mit dem Gesetzesbuchstaben der Rechnungshof pflichtmäßig beanstandet hat, steht auf einem anderen Blatt ..."

(Aus: Stuttgarter Zeitung Nr. 187 vom 13.8.1954.

Id) Zur Situation der Wiedergutmachung

Was die obigen Beispiele für die seit 1933 immer wieder so schwer Enttäuschten - durch Unrecht, nicht nur durch die hinzukommenden Kriegsfolgen - bedeuten, zeigen auch die folgenden Angaben, die der ‚Rheinische Merkur' (Nr. 30 vom 23.7.1954) unter der Überschrift ‚Wiedergutmachung - nach dem Tode', veröffentlichte:

"Am 18. September 1953 wurde das Bundesentschädigungsgesetz für die Opfer des Nationalsozialismus verkündet. Bis zum 30. April 1954 waren in der US-Zone 502 113 Anträge eingereicht, von denen 136 724 - darunter 70 569 günstig - erledigt wurden. Zu den noch anstehenden unerledigten Fällen (365 389) werden etwa 335 000 neue Anträge kommen, sodass bis zum Endtermin des Jahres 1962 ca. 700 000 Fälle entschieden werden müssen. Etwa 40 v. H. der Antragsteller sind über sechzig Jahre alt, 33 v. H. stehen zwischen 60 und 75 Jahren, 7 v. H. sind über 75 Jahre alt. Von den 140 000 aus Deutschland in die Vereinigten Staaten geflüchteten Juden waren 22 000 = 15,3 v. H. schon am Tag der Einwanderung über 67 Jahre alt. Von dieser Gruppe sind bis auf 7 v. H. alle bereits gestorben!"

Das ehemalige Land Baden-Württemberg lag bisher durch die Erledigung der eingereichten Wiedergutmachungsanträge an der Spitze. [Bis Oktober 1953 waren 54 % aller eingereichten Entschädigungsfälle erledigt. Anmerkung der Redaktion.] Das gilt auch für den in diese erfreuliche Leistung eingetretenen Südweststaat. (Das Verdienst daran trug der Sonderbeauftragte Rechtsanwalt Otto Küster, der bisher die Leitung hatte.)

Trotz dieser hervorragenden Leistung wurde er vom Ministerpräsidenten vor die Wahl gestellt, entweder seinen Auftrag bis zum Jahresende zurückzugeben oder sich im Rang eines Ministerialrats Verbeamten zu lassen.

Die Nachricht von der Auflösung des Mandatsvertrages zum Jahresende 1954 ging Küster am 28.6.1954 zu. Ehe wir die Vorgänge schildern, die dazu führten, bringen wir die am 1.7.1954 von RA Küster abgegebene ‚Erklärung gegenüber der Versammlung der Mitarbeiter':

Ie) Erklärung gegenüber der Versammlung der Mitarbeiter

Meine lieben Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Ich habe Ihnen Folgendes mitzuteilen:

Der Ministerrat hat am Montag beschlossen, grundlegende Wiedergutmachungserlasse unseres Ministeriums künftig an die interne Zustimmung des Finanzministeriums zu binden. Um die Bedeutung dieser Frage zu erklären, muss ich zurückgreifen.

Den Ausgangspunkt bildete ein Auftrag, der vor mehr als 3 Jahren dem Rechnungshof erteilt wurde. Damals war die Sache Auerbach aufgekommen und der Finanzminister äußerte den Verdacht, dass auch bei uns die Dinge nicht stimmen könnten. Deshalb gab der Ministerrat dem Rechnungshof den Auftrag, unsere Wiedergutmachungpraxis einer Sonderprüfung zu unterziehen. Nach längerer Zeit hat der Rechnungshof seinen Bericht erstattet. Er enthielt Beanstandungen. Sie bezogen sich aber ausschließlich darauf, dass einige unserer grundlegenden Erlasse, wie das von einem Justizministerium wohl auch nicht anders erwartet werden kann, nicht am mangelhaften Gesetzesbuchstaben haften blieben, sondern den vernünftigen Sinn des Gesetzes zur Geltung zu bringen versuchten. Im letzten Herbst kam der Bericht des Rechnungshofs zur Beratung im Ministerrat. Inzwischen hatten sich entweder die Gerichte oder das neue Bundesgesetz unsere Auslegungen zu eigen gemacht. Daher schloss sich auch der Finanzminister unserer Empfehlung an, die Beanstandungen für erledigt zu erklären. Gleichzeitig schlug er aber vor, das Justizministerium künftig bei grundlegenden Erlassen an die interne Zustimmung des Finanzministeriums zu binden.

Hiergegen habe ich sofort ausgangs letzten Jahres erklärt, eine solche interne Bindung des verantwortlichen Ministeriums sei erstens gesetzwidrig und bedeute zweitens für unsere Arbeit die praktische Lahmlegung. Gesetzwidrig sei eine solche Bindung, weil § 88 des Bundesgesetzes absichtlich bestimmt habe, dass ein Ministerium die Verantwortung für die Wiedergutmachungsarbeit haben müsse. [Das Argument aus dem Wortlaut ‚ein' wäre vielleicht zweifelhaft, wenn nicht die Entstehungsgeschichte des Gesetzes klar ergäbe, dass gerade auch die Spaltung der Verantwortung beseitigt und verhindert werden sollte. Hessen und Bremen haben diese Spaltung sogleich nach dem Ergehen des Gesetzes beseitigt. Anmerkung der Redaktion]. Diese Bestimmung sei gerade im Hinblick darauf getroffen worden, dass man mit internen Bindungen des verantwortlichen Ministeriums schlechte Erfahrungen gemacht hatte. Dem gemäß hätten auch Bremen und Hessen nach Inkrafttreten des Bundesgesetzes die interne Bindung des verantwortlichen Ressorts an die Zustimmung des nach außen unverantwortlichen Finanzressorts abgeschafft. Schon zuvor habe sie Berlin wegen der eingetretenen Lähmungserscheinungen abgeschafft gehabt. Eine solche Lähmung sei die unvermeidliche Folge der internen Bindung. Denn das nach außen unverantwortliche Finanzministerium sei mit den Dingen nicht in seiner Tagesarbeit befasst und sehe sich nicht Tag für Tag den Rechtsuchenden gegenüber, ihrem unabweisbaren Verlangen nach vernünftigen Gründen, oft gerade zu ihrer Verzweiflung am Recht. Ein solches innerlich unbeteiligtes Ressort sei einfach außerstande, durch den Buchstaben hindurch zum sachlichen, elementaren Kern der Dinge vorzustoßen. Bei der unendlichen Kompliziertheit der Materie bedürfe es zur Überzeugung der betreffenden Finanzbeamten einer solchen Geduld und Mühsal, dass unsere überlastete kleine Mannschaft das einfach nicht mehr schaffe und an ihrer Aufgabe erliegen müsse.

Zu keiner Zeit war dabei streitig, dass das Finanzministerium von allen unseren Erlassen schon im Umdruck Kenntnis erhält und damit Gelegenheit hat, lange vor der Veröffentlichung im Amtsblatt Antrag auf Behandlung im Ministerrat zu stellen.

Der Ministerrat hat Anfang Januar den Zwischenbeschluss gefasst, eine Kommission einzusetzen. Die Kommission kam im Februar wieder zu dem Ergebnis, dass die Beanstandungen der Erlasse gegenstandslos geworden seien und dass es genüge, einen Beirat beim Justizministerium zu bilden, der aus zwei von der Justiz und einem von der Finanz entsandten Mitglied bestehe und vor grundlegenden Erlassen gehört werden solle. Dem habe ich mich gern gefügt.

Der Ministerrat hat jedoch im April nicht die Schaffung dieses Beirats beschlossen, sondern die Einholung eines Gutachtens des Justizministeriums, ob die Bindung an das Finanzministerium gesetzlich zulässig sei. Dieses Gutachten ist mir in der Form, in der es dem Ministerrat vorgelegt worden ist, bisher nicht bekannt geworden. Bekannt ist mir, dass unsere Haushaltsabteilung dazu neigte, eine ungeschriebene, aber verbindliche Staatspraxis anzunehmen, wonach ein Mitspracherecht des Finanzministeriums bestehe, wenn ein Ministerium eine Maßnahme von finanzieller Tragweite treffen wolle, während die Abteilung öffentliches Recht ein solches Mitspracherecht nicht feststellen konnte und es jedenfalls im Bereich der Wiedergutmachung für überholt hielt durch das Bundesgesetz, das eben gerade diese Art Bindung wegen der schlechten Erfahrungen verbot.

Es hat auch der Generalreferent für den Bundeshaushalt, Ministerialrat Vialon, soeben eine vielbeachtete Studie veröffentlicht, in der es einen wichtigen Punkt bildet, dass deutsche Finanzminister im Gegensatz zu denen des Auslandes gerade dieses Mitspracherecht bei der Bewirtschaftung der vom Landtag genehmigten Haushaltstitel nicht haben und dass sie eines solchen Rechts bei ihrer umfassenden Machtstellung auch nicht bedürfen.

Ich habe dazu auch noch erneut auf die unvermeidliche Lähmung hingewiesen, die die Bindung zur Folge haben müsse.

Zu meinem Schmerz hat der Ministerrat dennoch in später Nachtstunde die Bindung beschlossen.

Im Anschluss daran hat der Ministerrat festgestellt, dass mein seit 1945 bestehendes unabhängiges Dienstverhältnis der Verfassung widerspreche, weil ein Amt, wie das von mir verwaltete, nur mit einem Beamten besetzt werden könne. Ich habe nun freilich gar keinen Zweifel, dass der Ministerrat damit die Verfassung unrichtig auslegt. Ich befinde mich dabei im Einklang mit einem weiteren Gutachten des Justizministeriums. Aber der Ministerrat hat in Konsequenz seiner Auffassung, um dem angenommenen ungesetzlichen Zustand so schnell wie möglich ein Ende zu machen, sogleich meinen Vertrag durch den Herrn Justizminister auf Jahresende kündigen lassen.

Nun ist mir zwar der Übertritt in das Amt eines Ministerialrats vorgeschlagen worden. Diesen Übertritt aber habe ich ablehnen müssen, in erster Linie deshalb, weil ich in dieser Stellung in Anbetracht der gleichzeitigen Bindung an das Finanzministerium keine Möglichkeit eines selbständigen, für die Wiedergutmachung nützlichen Wirkens mehr sehen konnte. Mein verehrter freundschaftlicher Berater, Oberlandesgerichtspräsident a. D. Perlen, der seit Monaten unermüdlich um einen Ausgleich bemüht war, auch schon als Mitglied der Kommission des Ministerrats, hat trotz all seiner verlorenen Mühe ohne Besinnen gleichfalls zur Ablehnung geraten, weil das Verbleiben in der geminderten Stellung sachlich zwecklos sei.

So stehen die Dinge im Augenblick. Es weiß niemand, ob und wie man aus der verfahrenen Situation herauskommen kann. Ich brauche es nicht zu sagen, Sie wissen es ohnedies, dass ich viel dafür auf mich genommen hätte, um die Arbeit nicht auf halbem Weg im Stich lassen zu müssen und namentlich auch nicht Sie alle, die Sie mir in langer Arbeit ans Herz gewachsen sind, wie auch so viele von den Mitarbeitern draußen. Sie wissen, dass ich alles etwa noch Mögliche tun werde, damit eine Katastrophe unserer Arbeit vermieden wird, ohne deren anständige Bewältigung wir der nächsten Generation kein anständiges Vaterland hinterlassen würden.

Ich bitte Sie nun, sich Ihre Arbeit still und zäh wieder vorzunehmen und weiterhin vorzunehmen, unbeirrt von all dem Wunderlichen und Gespenstischen, das man auf uns losgelassen hat, unbeirrt, wie es dem guten, festen Geist dieses Hauses entspricht. Mit nichts anderem können Sie mir gleiche Freude machen.

Ich danke Ihnen.

gez. Küster

If) Die Vorgänge bis zur fristlosen Entlassung am 4. August 1954

Justizminister Dr. Haußmann unterscheidet zeitlich und sachlich zwei Abschnitte (Stuttgarter Zeitung, Nr.187 vom 13.8.1954). "Einmal die fristlose Kündigung des zwischen RA Küster und dem Lande bestehenden Vertrages am 4. August 1954 ..." und "der zeitlich früher liegende Teil des ‚Falles Küster', der am 30. Juni zur vorsorglichen Kündigung des Vertrages auf das Jahresende geführt hatte".

Was hat sich bis zu der fristlosen Entlassung am 4. August ereignet?

Die Schwierigkeiten begannen zum Teil schon vor längerer Zeit.

Aus dem Bericht des J. M. entnehmen wir:

Das Schreiben des Bundesfinanzministers "... Außer Dr. H." - einem mittlerweile aus der Wiedergutmachung ausgeschiedenen Angestellten - "erhob auch der Bundesminister der Finanzen in einem Schreiben vom 26.2.1954 Dienstbeschwerde gegen Rechtsanwalt Küster, weil er in einer am 4.12.1953 [dies war am 3.12., Anmerkung der Redaktion] vor der ‚Gesellschaft für christlich-jüdische Zusammenarbeit' in Freiburg gehaltenen Rede über ‚Das Gesetz der unsicheren Hand' (Freiburger Rundbrief VI. Folge 1953/54, Nr. 21/24) Behörden und Stellen vor allem des Bundesfinanzministeriums, die an der Ausarbeitung und Verabschiedung des Bundesentschädigungsgesetzes mitgearbeitet hatten, verunglimpft und die in der Wiedergutmachung Tätigen zum Ungehorsam gegenüber dem Gesetzaufgefordert habe."[Mit diesem Ungehorsam meinte Küster offensichtlich nur den Ungehorsam gegen den Wortlaut im Interesse des Gehorsams gegen dessen Sinn und Zweck. - Vgl. auch das Echo, das diese Rede bei hochangesehenen Juristen im In- und Ausland gefunden hat. Anmerkung der Redaktion.] "U. a. hat Rechtsanwalt Küster behauptet: ‚Die Referenten der Bundesregierung, darunter keiner, der je ein Gesetz gemacht hat und keiner, der jemals einen solchen Entschädigungsfall behandelt hat, haben überstürzt einen Entwurf gefertigt, womit sie erst beauftragt wurden, als der Bundesrat seinen Initiativentwurf schon fertig gehabt hatte. Sie haben daraufhin den Entwurf des Bundesrates einer Inflation der Worte und einer Restriktion der Gedanken unterzogen.' Der Bundesminister der Finanzen teilte mit, dass er seinen Herren nicht mehr zumuten könne, an einem Verhandlungstisch mit Rechtsanwalt Küster zu sitzen. Er bitte daher dringend, zu allen Verhandlungen über Fragen der Wiedergutmachung, an denen das Bundesfinanzministerium beteiligt ist, bis zur Klärung der Sachlage einen anderen Vertreter des Landes Baden-Württemberg als Herrn Otto Küster zu senden" (Bl. 43a der Beiakten).

In einem Schreiben vom 31.3.1954 hat der Justizminister sich vor Rechtsanwalt Küster gestellt und den Bundesminister der Finanzen gebeten, die persönlichen Folgerungen, die er gezogen habe, noch einmal zu überprüfen, da die Küsterschcn Ausdrücke, so scharf sie stellenweise seien, nicht über die Beurteilung selbst hinausgehen, zumal er sein Urteil mit Gründen und Beispielen ausführlich zu belegen versucht habe (Bl. 46 der Beiakten). Leider ist es nicht gelungen, den Konflikt durch diesen Bescheid beizulegen, da der Bundesminister der Finanzen sich mit der Antwort nicht zufrieden gegeben und am 31.5.1954 mitgeteilt hat: "Solange Herr Küster, dem sachliche Kritik, soweit er sie als freier Anwalt und Staatsbürger übt, nicht verwehrt werden soll, in seiner Eigenschaft als Staatsbeauftragter Ihres Landes und Abteilungsleiter Ihres Hauses, fortfährt, in öffentlich gehaltenen Reden das Bundesergänzungsgesetz zur Entschädigung der Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung nicht nur zu kritisieren, sondern in der von ihm bisher beliebten Weise als ein Machwerk unfähiger Personen hinzustellen, erscheint eine Zusammenarbeit mit ihm nicht möglich. Ich kann daher auch nach erneuter Prüfung meine Weisung an die Herren meines Hauses, allen Verhandlungen über Fragen der Wiedergutmachung fernzubleiben, an denen Herr Küster als Vertreter des Landes Baden-Württemberg noch teilnehmen sollte, nur aufrechterhalten" (Bl. 71 der Beiakten). "Eine Antwort auf dieses Schreiben wurde bis jetzt nicht erteilt" (Aus: Bericht des J. M.).

"Seit dem 26.11.1945" - so schreibt der Bericht des J. M. - "war Rechtsanwalt Küster nicht im Angestelltenverhältnis, sondern als freier Mitarbeiter auf der Rechtsgrundlage eines Mandatsverhältnisses beschäftigt." Es sei festgestellt, dass Küster weder eine Anwaltspraxis hatte, noch eine Anwaltstätigkeit nebenbei ausübte.

Bei der ersten Kündigung am 30.6.1954 hat eine große Rolle die Frage gespielt, ob Küster Beamter werden müsse, um sein Amt als Leiter der Wiedergutmachung weiterzuführen.

Die Gründe der Regierung sind z. T. verfassungsrechtlich. Der Art. 77 der Landesverfassung bestimmt, dass in der Regel hoheitliche Aufgaben nur von Beamten wahrgenommen werden können. Man sollte meinen, dass für einen solchen Ausnahmefall, wie den der Wiedergutmachung, und bei der einzigartigen Qualifikation Küsters für diese Aufgabe, das Vorliegen eines Regelfalls von vornherein ausgeschlossen sei.

Ferner ist von Bedeutung die Untersuchung der Amtsführung von Rechtsanwalt Küster durch den Landgerichtspräsidenten Teufel, die ursprünglich zum Anlass Vorwürfe hatte, die ein ehemaliger Untergebener Küsters in zwei Briefen vom 14.1. und 22.1.1954 gegen ihn erhoben hatte. Dieser Bericht Teufels schloss damit ab, dass keine strafbaren Handlungen vorlägen und dass auch sonst kein Anlass zum Vorgehen gegen Rechtsanwalt Küster gegeben sei (vgl. Bericht J. M.).

Zum Klima der Wiedergutmachung

Hierzu entnehmen wir dem Bericht des J. M.:

... Zu weiteren Schwierigkeiten kam es, als das schon vom Ministerpräsidenten in der Landtagssitzung vom 14.7.1954 erwähnte Schreiben des Rechtsanwalts Küster vom 2.6.1954 an Rechtsanwalt Dr. Bender in Karlsruhe dadurch bekannt wurde, dass der Ministerpräsident diesen Brief dem Landtag bekannt gab. Der Justizminister hat den Inhalt als schweren Vorwurf empfunden.

Rechtsanwalt Küster schreibt darin u. a.:

"Sie beklagen sich wiederholt über den Geist, in dem das Landesamt Gesetze und Ministerialvorschriften ausführe. Ich habe Ihnen dazu schon unter dem 04.02.1954 Folgendes geschrieben: ,Nehmen Sie bitte bei den Bediensteten des Landesamtes keinesfalls schlechten Willen an. Sie, sehrverehrter Herr Kollege, wissen sicherlich nicht, unter welchen immer zunehmenden seelischen Druck sich unsere Leute durch das pflichtmäßige Walten des Rechnungshofs gesetzt sehen, zumal die frühere Aktivität in Wiedergutmachungsfragen, wie sie namentlich das alte Württemberg-Baden sich zur Pflicht gemacht hatte, heute nicht mehr unter die Richtlinien der Landespolitik aufgenommen ist.' Ich kann Sie nur nochmals bitten, sich diese Verhältnisse zu vergegenwärtigen, bevor Sie Vorwürfe gegen Unschuldige erheben. Das, was Sie als Geist der alten Württemberg-badischen Ministerialvorschriften rühmen, ist seit 8 Monaten in einem Maße und auf eine Art Gegenstand von Angriffen, Verdächtigungen, Verleumdungen, halb- und ganzamtlichen Ermittlungen, Existenzbedrohungen, und was Sie sonst noch hinzunehmen wollen, dass Männer von Selbstachtung nur noch mit den schärfsten Mitteln innerer Disziplin bei dieser Arbeit gehalten werden können. Erwägen Sie bitte, dass die neue Periode damit eingeleitet wurde, dass der Satz ,Die Regierung wird die Wiedergutmachungsarbeit mit dem bisherigen Ernst weiterführen' aus dem Entwurf der Regierungserklärung gestrichen wurde" (Anl. 11).

Der Ministerpräsident hat an dem Brief an Dr. Bender Anstoß genommen, obwohl die Absicht Küsters nur auf Besserung der Zustände durch den Ministerpräsidenten, nicht auf Kränkung eines Beamten zielte.

Es sollte zu denken geben, wenn Dr. van Dam unter der Überschrift: ,Unernste Behandlung von Schicksalsfragen' (Allgemeine Wochenzeitung für Juden in Deutschland, IX/19 vom 13.8.1954) die Situation der Wiedergutmachung mit folgenden Worten kennzeichnet: "Viel Dank hat bisher diese Arbeit den leitenden Persönlichkeiten, von denen wirkliche Initiative und Kraft ausging, nicht eingebracht. Ein sehr seltsamer Dank war es häufig, der ihnen zufiel: Anschuldigungen seitens des Fiskus, Unzufriedenheit seitens der Antragsteller, zuweilen Anklagen, Verfahren und schließlich Dienstentlassung. Der beste, wenn auch heimtückischste Weg, die Wiedergutmachung zu entkräften, das Verfahren hinauszuzögern und schließlich einen allgemeinen Rechtsdefätismus zu erzeugen, besteht in der Entmutigung leistungsfähiger Sachkenner, ihre Arbeit in den Dienst einer derartigen Sache zu stellen, von der zwar ein hoher ethischer Impuls ausgehen sollte, die aber offensichtlich den Bannstrahl des Götzen Fiskus herausfordert. Wer kann es einem Beamten oder Angestellten zumuten, seine beste Kraft in einer Funktion einzusetzen, die ihrer Natur nach zeitgebunden ist und überdies das Übelwollen einflussreicher Personen hervorruft. Kein anderer als Otto Küster hat diese Zwickmühle des Beamten und Behördenangestellten besser erkannt, sie hat ihn nicht daran gehindert, gegen das eigene Interesse und für das Recht, das ungeteilte Recht und das unerschrockene Recht ohne Zögern einzutreten ... Immer handelte Otto Küster unter dem Diktat seines Gerechtigkeitssinnes, der weder nach Popularität haschte, noch sich Wünschen von hoher Stelle aus beugte ..."

Dies sind einige der Gründe, auf die noch näher einzugehen ist, weswegen sich Skepsis und Sorge um die künftige Politik der Wiedergutmachung erklärt, wenn auch sowohl der Ministerpräsident als auch der Justizminister in der Landtagssitzung vom 14.7.1954 wie auch bei anderen Gelegenheiten erklärt haben, "dass sich an der bisherigen Linie der Wiedergutmachungspolitik nichts ändern werde".

Der Privatbrief vom 11. Juli 1954

In dieser also seit langem gespannten Situation erhielt die Landesregierung durch die bereits erwähnte Indiskretion eines Journalisten Kenntnis von einem Privatbrief, den Rechtsanwalt Küster am 11. Juli an Professor Dr. Franz Böhm geschrieben hatte, und entließ Küster am 4.8.1954 fristlos, während die ihm am 30.6. ausgesprochene Auflösung des Mandatsvertrages erst zu Jahresende hätte wirksam werden sollen. In dem Kündigungsschreiben heißt es, "Küster habe sich durch diesen Brief schwere Beleidigungen der Landesregierung, einzelner Minister und anderer im öffentlichen Leben stehender Persönlichkeiten schuldig gemacht. Damit sei die unentbehrliche Vertrauensgrundlage für eine weitere Zusammenarbeit zerstört worden."

(Aus ‚Frankfurter Allgemeine Zeitung' Nr. 180 vom 6.8.1954; vgl. Bericht des J. M., Anlage 14.)

Den nachfolgenden Brief - den wir dem Bericht des J. M. (Anlage 12) entnehmen - übergab der Ministerpräsident Dr. Gebhard Müller am 4.8.1954 der Presse:

Abschrift von Abschrift

Der Staatsbeauftragte für die Wiedergutmachung

Rechtsanwalt Otto Küster

Stuttgart, 11. Juli 1954

Herrn Bundestagsabgeordneten
Professor Dr. F. Böhm
Bonn, Bundeshaus

gleichlautend: Frankfurt a. M. ...

Lieber, sehr verehrter Herr Böhm!

Ich erhielt gestern Samstag Nachmittag Ihren Brief vom 9. und sehe daraus, wie kraftvoll und gründlich Sie sich auch weiter der Sache annehmen. Mein Brief an Sie vom 7. ist leider, wie ich erst jetzt feststellte, nach Frankfurt adressiert worden. Ich werde künftig alles doppelt, nach Frankfurt und nach Bonn, abfertigen.

I. In der Rangordnung der Dinge, die mit ihrer richtigen taktischen Reihenfolge zusammenfällt, gehört die Bindung an das Finanzministerium an die erste Stelle. Bisher ist es gelungen, entgegen den intensiven Bemühungen der Gegenseite, in der Öffentlichkeit auch wirklich diesen Punkt als entscheidenden zur Geltung zu bringen. Nach der Blöße, die sich der gegenwärtige Stuttgarter Finanzminister Dr. Frank in der Frage der Waisenrenten1 gegeben hat - hierüber schrieb ich Ihnen am 7.7. -, ist wohl jedem klar, dass die Bindung an diesen Mann eine Unmöglichkeit wäre. (Frank war im Dritten Reich bis zuletzt Oberbürgermeister in Ludwigsburg; er wurde als Minderbelasteter eingestuft und nur mit Hilfe des Managers der DVP und gegenwärtigen Justizministers Haußmann, eines Mannes, der nur aus Taktik besteht, in einem zweiten Verfahren schließlich zum Mitläufer reingewaschen.)

Darüber hinaus habe ich in diesem Zusammenhang auf die staatsrechtliche Grundsünde hingewiesen, Verantwortungen innerhalb der Exekutive zu spalten. Der Vater der Gewaltenteilung, der checks and balances, Montesquieu, hat dennoch hinterlassen: Agir est le fait d'un seul.

Als Dokumentation zu diesem Punkt füge ich die Schreiben des Justizministers vom 7.1. und vom 4.2.1954 sowie das Schreiben des Finanzministeriums vom 22.1.1954 in Abdruck bei.

II. Den zweiten Punkt kennen Sie noch kaum. Bisher ist in der Öffentlichkeit ja beiderseits der Eindruck aufrechterhalten worden, als stritte man auf idealer staatsrechtlicher Ebene. In Wirklichkeit gibt es auch in dieser Sache eine zweite, geheime Front, die eine Schmutzfront ist.

Dr. Gebhard Müller hat bald nach dem Israel-Vertrag angefangen, in Südwürttemberg in internen CDU-Zirkeln herumzuerzählen, ich sei Adenauer und Schäffer in den Rücken gefallen, hätte die Bundesrepublik an die Juden verraten und uns um viele Milliarden gebracht; überdies verschwende ich die Steuergelder Württemberg-Badens an die Juden. Wenn er in Stuttgart an die Macht komme, werde er aufräumen.

Hierüber bitte ich Sie, als früheste Dokumente den Briefwechsel vom 6., 16., 22.10.1952 zu vergleichen. Auf den Brief vom 22.10. hat Müller nicht mehr geantwortet. Als er Ministerpräsident geworden war, kam ich noch einmal darauf zurück, vergeblich. (Lenz ist der jetzige Bundestagsabgeordnete Lenz, Trossingen).

Wie er damals anfing, hat er weitergemacht. Was die Wiedergutmachung und mich anlangt, so haben wir keinen Ministerrat, sondern eine Waschküche von tuschelnden Weibern. Aus ungelesenen Akten wird zitiert, wen ich alles begünstigt, wieviel Millionen ich an DP-Verfolgte durchgebracht, wie ich in der Wildflecken-Affäre Auerbach in die Hände gearbeitet hätte, und weiß der Teufel was noch alles. "Teufel" sage ich mit Bedacht, denn man hat schließlich in dem alten Landgerichtspräsidenten Teufel, einem würdigen Reaktionär aus der idyllischen Fastnachts-Stadt Rottweil, einen "Untersuchungsführer" gefunden, der nun auf Grund der Schmähschrift eines psychopathischen Denunzianten, Dr. H., wie ein Femerichter, ohne Protokoll, zusammenermittelte, was das Zeug halten wollte, bis er ein "Gutachten" von 50 Seiten beisammen hatte. Montag vor 8 Tagen erlebte er dann die Krönung seines Lebens: er durfte dem Ministerrat dieses Gutachten vortragen. Dass er darin einen Mann verurteilte, den er nie gehört hatte und der sein Gutachten bis heute nicht gezeigt bekam, focht diesen Richter nicht an. Dienstag dieser Woche hat dann Gebhard Müller dem Finanzausschuss das Gutachten vorgetragen und damit jene knappe Mehrheit erzielt, von der ich berichtete. Als Viktor Renner von mir erfuhr, dass ich weder im "Prozess" gehört wurde, noch das Gutachten mitgeteilt bekommen habe, packte ihn ein germanischer Urgrimm, und ich glaube, dass er nächste Woche gleich einem Zola loslegen wird.

Ich werde Ihnen, sobald ich wieder ein Exemplar zur Verfügung habe, meine Gegenakte zu diesem Teufels-Prozess zugänglich machen, damit Sie wirklich diesen ganzen Jammer eines verwahrlosten Staates sehen. ("Werfet zwei Musterländle z'samme ond ihr hent en Sauhaufe", heißt es hier im Land. Vielleicht sollte man auch das nebenbei sich merken.)

Mein väterlicher Berater, OLG-Präsident a. D. Perlen, ein ebenso weiser wie kluger Mann und dazu erstklassiger Jurist, teilt voll meine Meinung, jede Einigung habe zur Vorbedingung, dass vor demselben Forum, vor dem er mich verleumdet hat, Gebhard Müller meine Entgegnung hören muss.

III. Die Frage meiner Verbeamtung steht erst an dritter Stelle. Aber es freut mich tief, dass Sie ihr, was nur wenige können, sogleich die prinzipielle Seite abgewonnen haben. Der Mandatsvertrag wurde schon 1945 geschlossen, mit dem Aufgabengebiet Gesetzgebung und Ausbildung. Erst am 1.3.1947 wurde ohne Änderung des Vertrags der zusätzliche Auftrag erteilt:

Leitung der Wiedergutmachungsarbeit, wobei ich dann überdies am 1.1.1948 noch Leiter der Gesetzgebungsabteilung (mit 12 Juristen) wurde. Während diese letztere Stellung die eines gewöhnlichen Abteilungsleiters war, wurde mir die erstere, die ich aus der Hand eines Sonderministers (Andre) übernahm, ausdrücklich als die eines Vizeministers übertragen. Nur die oberste politische Verantwortung behielt sich der Minister vor. Ich verkehrte schriftlich und mündlich unmittelbar mit dem Landtag.

Schon in der ersten Stellung als bloßer Gesetzgebungsreferent wurde mir am 1.5.1946 der Rang eines Ministerialrats beigelegt.

Bei der Übernahme der Wiedergutmachung sondierte mich der Unterhändler des Ministerpräsidenten, der jetzige Staatssekretär Dr. Klaiber, ob ich Ministerialdirektor werden wolle. Ich wollte aber im Zusammenhang mit der Wiedergutmachung nichts werden.

Im September 1949 bot mir Dr. Dehler einen Ministerialdirektorposten im Bundesjustizministerium an. Seitdem hatte ich manche Gelegenheit, solche Posten im Bundesdienst auszuschlagen. Das jetzige Angebot einer Ministerialratsstelle kommt danach, auch nach Herrn Perlens Überzeugung, einer Beleidigung gleich.

Warum ich nicht Beamter sein will, wissen Sie so gut, dass ich es Ihnen nicht darzulegen brauche. Übrigens tut das unseren Leuten ausgesprochen gut, die alle Beamte werden möchten, aber nicht können, weil wir zwar die Stellen, aber keinen "131er-Vorspann" haben.

Einen Punkt will ich doch hervorheben. Ich bin durchdrungen davon, dass unser öffentlicher Dienst eine verhängnisvolle Entwicklung genommen hat, und dass die Wurzel des Verhängnisses das bildet, was der vormalige Ministerialdirektor im Reichs- und dann im preußischen Innenministerium, jetzige Professor in den USA Dr. Brecht die "Versorgungshörigkeit" des deutschen Beamten nannte. In einem Volk, das zwei Inflationen hinter sich hat, ist ein Mann, der seinen Dienst nur in der Weise aufkündigen kann, dass man ihm und seinen Angehörigen die gesamte Alters- und Hinterbliebenenrücklage kassiert, nicht nur eine deprimierende Existenz, sondern eine Giftzelle. Ich erlebe es in allen Details bei meinen Beamten, unter denen sich ganz erstklassige Leute befinden, und je besser sie sind, desto genauer empfinden sie wie ich. Ich habe 1949 für Dr. Beyerle eine Denkschrift darüber verfasst, die zwar allen Vorstellungen dieses alten Beamten zuwiderlief, die der großzügige Mann aber dennoch zu schätzen wusste. 1951 habe ich dann auf dem Deutschen Juristentag zum Thema Berufsbeamtentum den Sprecher der Reformpartei gemacht. Natürlich gibt es Kreise, die sich das gemerkt haben, etwa Herr Teufel, aber im ganzen ist Vernunft unter unseren Beamten ganz wacker verbreitet; nur dass sie zwar den, der zu widersprechen wagt, bewundern, niemals aber selbst über ein unterdrücktes Knurren hinausgelangen. (Hallstein damals im Palais Schaumburg: "Sie müssen es sagen. Wir Beamten können ja nichts tun.")

Reformpunkt Nr. l muss sein - so in meinen gedruckten Thesen vom Juristentag und in allen Schriften der Deutschen Gesellschaft für Personalwesen, die aber durch Opplers Verbannung nach Island praktisch gesprengt wurde -, dass der Beamte, der nicht mehr mitmachen kann, zwar gewiss nicht anschließend eine Pension erhält, wohl aber mitnimmt, was jeder Arbeiter mitnimmt, der gekündigt wird, selbst wenn er gestohlen hat: die bis dahin erworbene anteilige Anwartschaft auf Versorgung im Katastrophenfall (Tod, vorzeitige Arbeitsunfähigkeit, natürliche Arbeitsunfähigkeit mit 65 Jahren).

Genau dies, Sie werden es nicht anders erwarten, habe ich vor 1 1/2 Jahren auch für meinen Fall vorgeschlagen. Ich beziehe nämlich zwar die Endvergütung eines Ministerialrats, aber ohne jede Versorgungsrücklage. Minister Renner ließ die Deutsche Beamtenversicherung berechnen, was laufend abgeführt werden müsste, um die Versorgung eines Ministerialrates für Alter und Hinterbliebene sicherzustellen - sicherzustellen in dem Sinne, dass ich im Fall des Ausscheidens selbstverständlich dieselben Beträge von da an selber erst einmal weiterbezahlen müsste. Nach Abzug des errechneten laufenden Abzugs blieb nicht mehr die Vergütung eines Regierungsrats übrig (sondern die eines Amtsrats), (überdies gingen noch ab 4 % Umsatzsteuer aus den Bruttobezügen, was mir Minister Frank 1952 besorgt hat). Da Minister Renner bald gesehen hatte, dass ich dem Staat gut und gern drei Beamte ersetze, sah er nicht ein, warum der Staat mir dafür nicht einmal die Bezüge eines Akademikers bezahlen solle, nachdem er ohnedies nicht die Verpflichtung übernahm, mich auch in Zeiten, wo er keine Arbeit für mich habe, oder bei Krankheit oder nachlassenden Kräften zu beschäftigen. Deshalb erwirkte er den Beschluss des Ministerrats (der Regierung Reinhold Maier) vom 13.7.1953, den Sie in den Dokumenten III finden und der auf meinen Vorschlag vom 6.3.1953 ("Bruchteilversorgung ab Eintritt des Versorgungsfalles") Bezug nimmt. Bevor der Haushaltstitel vom Landtag genehmigt war, kam Dr. Gebhard Müller ans Ruder. Er erschien am 13.11.1953 allein zu dem Zweck im Finanzausschuss, um zu erklären, dass die neue Regierung sich an die Zusage der alten nicht mehr gebunden halte. Da aber alsbald die weit wichtigere Sachfrage unserer Bindung an das Finanzministerium auftrat, habe ich seitdem mit keinem Wort mehr eine Verbesserung meines Vertrags betrieben. Dennoch versucht Dr. Frank, wo immer er kann (so Dr. Dehler gegenüber), anzudeuten, dass es im Grund ja nur um meine "maßlosen Forderungen" gehe.

Ich habe Ihnen damit auch diesen trüben Punkt dargelegt. Nicht den Kerlen gegenüber, aber im Herzen sehe ich ein, dass Reformen persönlich bezahlt sein wollen, payer de sa personne, sagte ja wohl Calvon.

Der Präsident des Wiedergutmachungssenats ist ein unbedachter Vorschlag. Ich bin Anwalt und gesetzlicher Vertreter des Landesfiskus in allen noch anhängigen 50 000 Entschädigungssachen (Rückerstattung spielt keine Rolle mehr). Ich bin also außerstande, nun Richter in diesen Sachen zu sein. Übrigens ist der Senat in den besten Händen, und Sie haben hinsichtlich des Wichtigkeitsverhältnisses zwischen Justiz und Verwaltung durchaus das richtige Empfinden gehabt.

Ob die Regierung mir dies oder jenes bei bestimmten Verhalten meiner Freunde nicht mehr "bietet", bitte ich diese meine Freunde völlig außer Ansatz zu lassen. Bitte sagen Sie das auch, mit herzlichstem Dank, Herrn Gerstenmeier.

IV. Die Kommission für die Novelle hat noch nicht die richtige Struktur. Sie darf keine Beschlüsse fassen, sondern nur den Bundesfinanzminister "beraten". Sie muss unbedingt denselben Status erhalten wie seinerzeit die Kommission für die Hitlerorden und jetzt die für das Wahlrecht. Von den Mitgliedern, die der Bundesrat gestellt hat, ist A eine verängstigte Null, B ein guter Kerl, C ganz klug und bewandert, D besten Willens. Den Beruf zur Gesetzgebung hat keiner von ihnen.

Die Rückkehr zum Bundesratsentwurf ist unerlässlich. Dass ich den verraten habe, ist mein schärfster Gewissensbiss. In der Nacht vor der ersten Beratung im Rechtsausschuss des Bundestags, 20. April 1953, setzten mir die jüdischen Verbände zu, ich möchte das Opfer bringen und statt des Bundesratsentwurfs, also meinen eigenen, den der Ausschuss bis dahin zur Grundlage nehmen wollte, den Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums zur Grundlage zu empfehlen. Ich tat es und erreichte es unter einigem Kopfschütteln. Ich weiß jetzt mit peinlicher Genauigkeit, wie sehr es Christenpflicht sein kann, den Verdacht der Eitelkeit durchzustehen.

Bis Sie das alles gelesen haben!

In der herzlichsten Verbundenheit

stets Ihr (nicht gezeichnet)

Auf Befragen des Ministerpräsidenten erklärte Rechtsanwalt Küster zum Inhalt des Briefes an Professor Böhm, "er habe ihn ,im frischen Zorn' geschrieben, da gegen ihn ungerechtfertigte Verdächtigungen ausgesprochen worden waren".

Dieser Brief wurde am 11. Juli geschrieben, fünf Tage vorher, am 6. Juli, hatte eine geheime Finanzausschuss-Sitzung stattgefunden, in der Herrn Küster eine ganze Reihe schwerer Vorwürfe durch den Ministerpräsidenten gemacht worden waren. Er wurde in mehreren Fällen der Vergeudung von Staatsmitteln bezichtigt, auch wurde der Ausdruck Bestechung gebraucht. Als RA Küster den beleidigenden Brief schrieb, hatte er von diesen Anschuldigungen durch Abgeordnete erfahren und war verständlicherweise aufs äußerste aufgebracht, da keiner der Vorwürfe zutraf. Dazu kam, dass er zu dem Gutachten Teufels noch immer nicht gehört worden war. Dass ein rechtlich denkender Mensch aufs tiefste verletzt ist, durch solche gegen ihn erhobenen Anwürfe, versteht sich eigentlich von selbst. Um sich letzte Klarheit über die dienstrechtlichen Fragen zu verschaffen, legte der Rechtsanwalt Küster seine Gedanken in dem obigen Brief an den ihm befreundeten Professor der Jurisprudenz, Böhm, dar. Als einige Tage darauf ein Küster bekannter Journalist ihn eben wegen derselben Fragen aufsuchte, gab er ihm Einblick in diese Darlegung. Auf die Bitte des Journalisten stellte er ihm einen Durchdruck zur Verfügung, ohne im mindesten an etwas anderes als an das rein Juristische zu denken. Eine Weitergabe des Briefes stand völlig außer Frage. Diese Handlungsweise ist zwar ein Zeichen einer naiven Gläubigkeit an den Anstand von Menschen, aber vielleicht doch auch eine schuldhafte Nachlässigkeit von Herrn Küster. Nachdem dann dieser Privatbrief gegen die Intention des Briefschreibers dem Ministerpräsidenten bekannt geworden war, erklärte sich Küster bereit, wegen der darin enthaltenen beleidigenden Äußerungen um Entschuldigung zu bitten, vorausgesetzt, dass auch die Gegenseite die vorher gegen ihn erhobenen schweren Anwürfe zurücknähme. Diese scheint aber bisher offenbar an keine Satisfaktion gedacht zu haben.

Der Kündigungsbrief des Justizministeriums vom 4. August 1954:

"Auf Grund eines Beschlusses des Ministerrates des Landes Baden-Württemberg und nach vorsorglicher Anhörung des Betriebsrates des Justizministeriums kündige ich den zwischen Ihnen und dem Lande Baden-Württemberg bestehenden Mandatsvertrag aus wichtigem Grunde mit sofortiger Wirkung.

Sie haben sich durch Ihren Brief vom 11. Juli 1954 an den Herrn Bundestagsabgeordneten Prof. Dr. F. Böhm einer schweren Beleidigung der Landesregierung von Baden-Württemberg im ganzen, einzelner Ihrer Mitglieder sowie anderer im öffentlichen Leben stehender Persönlichkeiten schuldig gemacht. Dabei fällt erschwerend ins Gewicht, dass Sie, wie Sie selbst zugegeben haben, diesen Brief als Unterlage eines Gespräches mit einigen Journalisten benützt und eine Abschrift des Briefes einem Journalisten überlassen haben. Damit ist die unentbehrliche Vertrauensgrundlage für eine weitere Zusammenarbeit zerstört worden.

gez. Dr. Wolfgang Haußmann"

(Aus: Bericht des J. M., Anlage 14)

Ig) Die weiteren Vorgänge nach der fristlosen Entlassung am 5.8.1954

Prof. Böhm hatte unmittelbar nach der fristlosen Entlassung am 6.8. in Frankfurt erklärt: "Es sei vollständig rätselhaft, wie der an ihn gerichtete Brief Küsters habe veröffentlicht werden können. Dies stelle nicht nur eine Missachtung seiner Person, sondern auch den Eingriff in das Briefgeheimnis dar. Er habe sich daher beim Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg, Dr. Gebhard Müller, beschwert ..." (Aus Frankfurter Allgemeine Zeitung Nr. 180 vom 5.8.1954.)

Vom 11.8.54 schreibt die Stuttgarter Zeitung (Nr. 185): Berufung Perlens gebilligt.

Ministerrat und Landtag Baden-Württembergs haben die Berufung des Oberlandesgerichtspräsidenten Perlen zum neuen Leiter der Abteilung Wiedergutmachung im Justizministerium gebilligt. Ministerpräsident Dr. Müller sagte dazu vor der Landespressekonferenz: Die Persönlichkeit Perlens, seine politische Vergangenheit und seine Sachkenntnis in Fragen der Wiedergutmachung bieten die Gewähr dafür, dass die Versicherung der Landesregierung, sich mit aller Kraft für die Wiedergutmachung einzusetzen, nicht auf dem Papier stehen werde. Der Ministerpräsident sagte, Perlen sei nicht nur kommissarisch mit dieser Aufgabe betraut.

Justizminister Dr. Wolfgang Haußmann erklärte vor dem Landtag, die Regierung hoffe, dass über die Einigung auf die Person des ehemaligen Oberlandesgerichtspräsidenten volles Einvernehmen herrsche. Er würdigte die Bedeutung Perlens und meinte, er sei der Beste, den das Land für diesen Posten habe. Auch Küster, der Perlen immer ‚seinen väterlichen Freund und Berater' genannt habe, müsse von der Wahl seines Nachfolgers befriedigt sein.

Justizminister Dr. Wolfgang Haußmann führte in dem Schlusswort seiner Ansprache anlässlich der Amtseinführung des Oberlandesgerichtspräsidenten a. D. Perlen am 12. August 1954 aus:

"... Die Wiedergutmachung soll im Lande Baden-Württemberg in vorbildlicher Gesinnung und in vorbildlicher Weise fortgeführt werden. Das ist der Wunsch der Volksvertretung, der Landesregierung und auch mein eigener Wunsch. Es ist deshalb eine besondere Freude und Genugtuung, dass sich Herr Oberlandesgerichtspräsident a. D. Robert Perlen bereitgefunden hat, die Wiedergutmachungsabteilung des Justizministeriums - wenigstens vorübergehend - zu leiten. Der Landtag ist mit dieser Besetzung der Stelle sehr einverstanden. In der Sitzung vom 10. August haben die Sprecher sämtlicher Fraktionen ihre Genugtuung hierüber ausgedrückt. Es tritt damit ein Mann auf diesen verantwortungsvollen Posten, der kraft seiner Lebens- und Berufserfahrung, kraft seines schweren Verfolgtenschicksals, kraft seines hohen Ansehens und seiner hohen Staatstellungen und vor allem kraft seiner Fähigkelten und seines guten Willens der Beste und Würdigste ist, den das Land für dieses Amt überhaupt gewinnen konnte ..."

Bedauerlich ist nur, dass der Ausdruck einer unveränderten Wiedergutmachungspolitik einigermaßen kontrastiert mit den Worten, die der Bericht des J. M. (S. 31) ausspricht, dass nämlich seit Inkrafttreten des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG) von einer Wiedergutmachungspolitik des Landes überhaupt nicht mehr die Rede sein könne, da dies Gesetz alles regele und unabhängige Richter darüber entschieden. Der Herr Justizminister vergisst hierbei, dass die Hauptarbeit der Wiedergutmachung nicht von den Richtern, sondern von den Verwaltungsbehörden geleistet wird, dass die Durchführung des BEG ausschließlich Angelegenheit der Länder ist, und dass zahlreiche Zweifelsfragen, um das BEG anzuwenden, sich ergeben und eine Stellungnahme des Leiters erfordern. Wie der Herr Justizminister weiß, ist gegenüber dem BEG das günstigere Landesrecht in Kraft geblieben, auch das Recht der französischen Zone bedarf noch der Berücksichtigung. So ergeben sich überall zahlreiche Gelegenheiten, durch Stellungnahme eine einheitliche Praxis zu sichern.

Oberlandesgerichtspräsident a. D. Perlen hielt anlässlich seiner bereits oben erwähnten Amtseinführung am 12. August 1954 die folgende Rede:

"Herr Justizminister! Meine Damen und Herren! Sie haben soeben aus dem Munde des Herrn Ministers gehört, welche Umstände es sind, die dazu führten, dass ich die Leitung der Abteilung Wiedergutmachung übernommen habe - ich darf vielleicht auch sagen: übernehmen musste. Ich darf vorweg bemerken, dass ich erhebliche Bedenken zu überwinden hatte. [...]

Meine Damen und Herren! Sie haben sowohl von dem Herrn Ministerpräsidenten wie dem Herrn Justizminister gehört, dass sich an der Praxis der Wiedergutmachung nichts ändern werde. Dies  ist selbstverständlich. Diese Wiedergutmachung in Baden-Württemberg hat über die Grenzen unseres Landes und der Bundesrepublik hinaus Beachtung und Anerkennung gefunden. Wir dürfen ohne Überheblichkeit sagen, sie ist vorbildlich. Es ist unsere Aufgabe, meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, diesen hohen Rang unserer Wiedergutmachungspraxis aufrecht zu erhalten und jedem Berechtigten zu geben, was ihm zusteht, und zwar zusteht nach dem Geist richtig verstandener Wiedergutmachung an Hand der geltenden Bestimmungen.

Die Wiedergutmachung im Lande Baden-Württemberg ist die Wiedergutmachung Otto Küsters. Wir werden, wenn wir ihren hohen Rang uns ihren Charakter erhalten wollen, uns grundsätzlich an das bisherige, von seinem Geist Getragene anschließen müssen. Dazu, meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, erbitte ich mir Ihre Unterstützung."

Dr. van Dam schreibt hierzu vom 13.8.1954 (Allgemeine Wochenzeitung der Juden Nr. 19):

"... Die Regierung von Baden-Württemberg mag den ehrlichen Willen haben, die Wiedergutmachung in der gleichen Weise wie bisher fortzuführen. Sie wird nicht verhindern können, dass die fristlose Entlassung eines Mannes wie Küster als Schlag gegen die Wiedergutmachung aufgefasst wird und sich daher so auswirkt. Die Folge ist eine weitgehende Entmutigung der Wiedergutmachungsdezernenten in der Bundesrepublik, die Verstärkung der bereits bestehenden Abneigung geeigneter Kräfte, auf diesem Sektor des staatlichen Lebens zu arbeiten. Die Befriedigung, einen lästigen, wenn auch tüchtigen Mitarbeiter verloren zu haben, dürfte den Schaden nicht aufwiegen.

Kann es verantwortet werden, einen überaus fähigen Sachverständigen zum Opfer seiner eigenen Zivilcourage werden zu lassen, seiner Gradlinigkeit im Dienste des Rechts, für dessen Durchsetzung er auf niemanden Rücksicht nahm, insbesondere nicht auf eigene Interessen, wie dies bei einem Familienvater von sieben Kindern naheliegend gewesen wäre? Einem solchen Mann gebührt unsere uneingeschränkte Hochachtung. Auch der Ersatz Küsters durch einen angesehenen jüdischen Juristen kann die erschütternde Tragweite der fristlosen Entlassung eines Mannes, dessen Wirken seinem Lande einen hohen Zuwachs an moralischem Kredit gebracht hat, in keiner Weise in anderem Lichte erscheinen lassen.

Bei der Armut der Bundesrepublik an Persönlichkeiten, die echten Wiedergutmachungswillen mit hervorragender Sachkundigkeit vereinen, erschiene es als selbstverständlich, Otto Küster einen Platz auf dem Gebiet zuzuweisen, auf dem er bereits soviel Gutes geleistet hat und in Zukunft leisten könnte. Das Selbstverständliche geschieht aber zuweilen nicht, wenn persönliche Empfindlichkeiten auf dem Spiele stehen."

Prof. Dr. Brill und Prof. Dr. Böhm referierten in Frankfurt über die Kritik am Bundesentschädigungsgesetz (BEG).Dabei wurde mitgeteilt, dass ein Arbeitskreis, bestehend aus Vertretern des Bundestags, des Bundesrats und der Bundesministerien zwecks Verbesserung des BEG gebildet worden sei. Die neunmonatige Verzögerung des Erlasses der Durchführungsbestimmungen wird auf den Mangel an Beamten zurückgeführt! Beim bisherigen Tempo würde die Bearbeitung der Anträge 15-20 Jahre dauern. Es fehle an geeigneten Arbeitskräften und die Versetzung an die Entschädigungsbehörden werde als Strafe empfunden, weil sie keine Beförderungsmöglichkeiten biete.

(In: Israelitisches Wochenblatt der Schweiz 54, Zürich, 20.8.1954, S. 15.)

  1. Hierzu hat Herr Küster in seiner Rundfunkerklärung vom 17.7.54 Folgendes ausgeführt: "Meine Sorge wegen der Bindung an das Finanzministerium wurde durch ein frisches Beispiel erneuert: Die Bundesregierung hat soeben dem Bundesrat den Entwurf einer Verordnung für die Hinterbliebenen der Verfolgung zur Zustimmung vorgelegt. Darunter sind Vollwaisen. Sie erhalten eine Mindestrente von 100,- DM. Es kommt vor, dass diese Waisen in der Ausbildung selbst etwas verdienen, als Lehrlinge oder Werkstudenten. Nun soll ihnen, wenn sie 75,- DM im Monat verdienen, die volle Waisenrente von mindestens 100,- DM gestrichen werden. So will es die Fahrlässigkeit der Verfasser. Der Bund würde sich mit dieser Verordnung kompromittieren. Der Stuttgarter Finanzminister, von uns darauf hingewiesen, hat dennoch zugestimmt.

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VII. Folge, 1954/55, Nummer 25/28, S. 3-10



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