Freiburger Rundbrief Freiburger Rundbrief
    Archiv vor 1986 > 1005  

Home
Leseproben

Inhalt Neue Folge
Archiv Neue Folge

Inhalt der Jg. vor 1993
Archiv vor 1986

Gertrud Luckner
Bestellung/Bezahlung
Links
Mitteilungen
 
XML RSS feed
 
 
Display PRINT friendly version
Franz Böhm

Zur Frage der Wiedergutmachung

Für Forschungszwecke vgl. zum Thema Wiedergutmachung: Otto Küster, Das Gesetz der unsicheren Hand. Vortrag über die bundesgesetzliche Wiedergutmachung.

Otto Küster und die individuelle Wiedergutmachung: I. Der Fall Küster; II. Stimmen zum Fall Küster; III. Klarheit und Wahrheit. Ein Beitrag von Justizminister Viktor Renner; IV. Statt Wiedergutmachung. Ein Beitrag von Heinz Galinski; V. a) Entschließung des Deutschen Koordinierungsrates der Gesllschaften für christlich-jüdische Zusammenarbeit.

Wegen zahlreicher Unklarheiten hinsichtlich des Zustandekommens des Bundesentschädigungsgesetzes bringen wir die anlässlich der Kuratoriumssitzung am 2. Mai 1954 gegebenen Ausführungen von Professor Dr. Böhm:

Dem alten Bundestag, der kurz vor seinem Auseinandergehen ein Bundesentschädigungsgesetz erließ, war zunächst ein Initiativentwurf des Bundesrates vorgelegen, der aber nur zur Folge hatte, dass nunmehr auch das federführende Bundesfinanzministerium einen Regierungsentwurf vorlegte, der durch das Kabinett gebilligt wurde. Aus Gründen, die zu erörtern hier zu weit führen würde, wurde, auch im Benehmen mit den jüdischen Weltverbänden, denen gegenüber sich unsere Regierung bezüglich des Inhaltes des Gesetzes gewisse Bindungen auferlegt hatte, vereinbart, dass nicht der zweifellos bessere, durchdachtere Entwurf des Bundesrates, sondern der in ungeheurer Eile zustande gebrachte Referentenentwurf des Finanzministeriums, das heißt der Bundesregierung, zugrundegelegt wurde.

Der Bundestag sah sich außerstande, die außerordentlich großen Mängel dieses Entwurfes zu korrigieren. Zu diesem Zwecke hätte eine ungeheure gesetzgeberische Arbeit geleistet werden müssen, denn es hätte einer Reform an Haupt und Gliedern bedurft. Durch Änderung einzelner Paragraphen und Beseitigung einzelner Unebenheiten war hier nichts zu retten. Infolgedessen sah sich der Bundestag vor eine schwierige Wahl gestellt. Denn, wenn er ein gutes Gesetz haben wollte, konnte er es nicht mehr verabschieden und musste diese als dringend empfundene Ehrenpflicht des deutschen Volkes einem späteren Bundestag, über dessen Zusammensetzung man damals noch nichts Genaues wissen konnte, überlassen oder aber es musste eben ein vom ihm selbst als unvollständig und mangelhaft empfundenes Gesetz als Interimslösung verabschiedet werden. Der Bundestag hat deshalb beschlossen, diesen Entwurf in der Überzeugung anzunehmen, dass ihm der zweite Bundestag eine Gesetzesnovelle folgen lassen werde, die unseres Volkes würdig sei.

Leider hat sich die Unvollkommenheit des Bundesentschädigungsgesetzes bisher zum Schaden der Anspruchsberechtigten ausgewirkt, weil bis jetzt die zuständigen Ressorts ihrer Verpflichtung, Ausführungsbestimmungen zu erlassen, nicht nachgekommen sind und die Landesbehörden, die für die Wiedergutmachung zuständig sind, ihrerseits viele Fälle nicht weiter behandelt haben, mit der Begründung, sie müssten erst die Ausführungsbestimmungen der Bundesregierung abwarten. So sind plötzlich die Entschädigungsleistungen an die Verfolgten, insbesondere an die verfolgten Juden, sprunghaft zurückgegangen gegenüber der Zeit vor dem Erlass des Bundesentschädigungsgesetzes, also einem Zeitpunkt, in dem in erster Linie Landes- und Zonenrecht Geltung hatte.

Ferner ist die betrübliche Tatsache zu verzeichnen, dass bis zum heutigen Tage noch nicht einmal Anstalten getroffen worden sind, von irgend einer Seite ein neues Bundesentschädigungsgesetz oder eine Novelle zum Bundesentschädigungsgesetz auch nur vorzubereiten. Auf der anderen Seite wurde - nicht offiziell, aber immer wieder hinter den Kulissen - versucht, die Verzögerung der Ausführungsbestimmungen damit zu rechtfertigen, dass das Gesetz nur ein Provisorium sei, das doch geändert werden müsse, und dass man sich doppelte Arbeit ersparen wolle. Auf der anderen Seite wurde nichts unternommen, um die Novelle vorzubereiten. Nunmehr erwägt der Bundestag, durch ein interfraktionelles Initiativgesetz einen neuen Entwurf vorzulegen.

Freilich verfügt der Bundestag nicht über die Referenten und Arbeitskräfte, die notwendig sind, um ein so umfassendes Gesetz entsprechend durchzuarbeiten. Immerhin sind alle Parteien, einschließlich der Opposition, grundsätzlich gewillt, hier zusammenzuarbeiten. Die einzige Partei, die schon Arbeiten in ihren eigenen Reihen angefertigt hat, ist die Sozialdemokratische Partei. Sie hat sich jedoch auf den Standpunkt gestellt, dass sie nicht die Initiative ergreifen solle, weil die Schaffung eines guten Bundesentschädigungsgesetzes niemals die Aufgabe einer Opposition sein dürfe, sondern die Aufgabe aller Parteien im Bundestag. Auf der anderen Seite hat Herr Rechtsanwalt Küster in seiner Freiburger Rede den Vorschlag gemacht, man sollte nicht in den Reihen des Bundestages allein einen Entwurf vorbereiten, sondern Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat sollten eine gemeinsame Kommission einsetzen und sich auf einen Entwurf einigen, der dann auch wirklich die Aussicht hat, angenommen zu werden.

Leider treten alle Augenblicke neue Schwierigkeiten, gesetzgeberische Arbeiten und auch politische Entscheidungen, an Bundestag, Bundesregierung und Bundesrat heran, so dass die Gefahr besteht, dass diese Aufgabe immer weiter aufgeschoben wird mit der Wirkung, dass jedes Jahr ein Prozentsatz der entschädigungsberechtigten Opfer stirbt und schließlich also wir Deutschen uns eines Tages unserer Entschädigungspflicht auf kaltem Wege, also in der unwürdigsten Weise, entledigen. Ich glaube deshalb, dass es eine auch unsere Arbeit als Koordinierungsrat betreffende Aufgabe ist, unsere heutige Sitzung zu benutzen, um in einer Adresse an Regierung, Bundestag und Bundesrat die Forderung zu erheben, dass nunmehr mit größter Dringlichkeit und Gründlichkeit an die Schaffung eines endgültigen Bundesentschädigungsgesetzes herangetreten werde.

____________________________________________________________________________________

VII. Folge, 1954/1955, Nr. 25-28, S. 24-25



top