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Redaktion Freiburger Rundbrief

II. Stimmen zum Fall Küster

Für Forschungszwecke vgl. zum Thema Wiedergutmachung: Otto Küster, Das Gesetz der unsicheren Hand. Vortrag über die bundesgesetzliche Wiedergutmachung.

Otto Küster und die individuelle Wiedergutmachung: I. Der Fall Küster; III. Klarheit und Wahrheit. Ein Beitrag von Justizminister Viktor Renner; IV. Statt Wiedergutmachung. Ein Beitrag von Heinz Galinski; V. a) Entschließung des Deutschen Koordinierungsrates der Gesllschaften für christlich-jüdische Zusammenarbeit; V. b) Zur individuellen Wiedergutmachung. Ein Beitrag von Prof. Franz Böhm.

IIa) Ein Kampf ums Recht

Von Dr. Walter Schwarz, Berlin

Wir leben im Zeitalter der großen Worte. Nie waren sie so feil wie heute; nie sind sie so oft und so schmählich missbraucht worden. Wenige nur meinen aufrichtig, was sie sagen. Nur ganz wenige handeln danach. Otto Küster ist einer von ihnen.

Recht und Gerechtigkeit sind nicht eins. Das Recht ist die Wirklichkeit, die den Sinn hat, der Gerechtigkeit zu dienen. Es bedurfte einer Rechtszerstörung unvorstellbaren Ausmaßes, um diese elementare Erkenntnis wieder in das Bewusstsein der Allgemeinheit zurückzubringen. Nur die schöpferische Kraft des Rechtsgewissens konnte auf dem Trümmerfeld des Jahres 1945 das Haus des Rechts neu erbauen.

Otto Küster gehörte zu denen, die sich dieser Aufgabe aus Gewissensnot verpflichtet fühlten. Der Mord an Millionen war nicht mehr ungeschehen zu machen, aber die Schändung des Rechts konnte und musste durch die Wiedergutmachung des Unrechts ausgetilgt werden. Ihm und den Männern gleichen Sinnes war die Wiederherstellung des Rechts nicht nur ein menschenfreundliches Werk, sondern eine Katharsis der Nation. "Wiedergutmachung als elementare Rechtsaufgabe" war der aufrüttelnde Titel seiner Frankfurter Rede und gleichzeitig das Grundmotiv seiner Arbeit, die nun - unter so dramatischen und bedrückenden Umständen - zumindest in ihrem bisherigen Rahmen ein vorzeitiges Ende gefunden hat. Küster ging es nicht so sehr um die austeilende als um die wiederaufrichtende Gerechtigkeit des Aristoteles, um jenes Dikaion, das er den "Urschrei der Gerechtigkeit" nannte. Recht ohne Dienst an der Gerechtigkeit war die tödliche Gefahr, gegen die er im Bezirk der Wiedergutmachung unermüdlich angekämpft hat.

Küster, wie kaum ein anderer, war zu dieser Aufgabe ausersehen. Mitschaffen am Recht ist eine hohe Kunst. Sie verlangt, wie jede Kunst, mehr als bloßes Ergriffensein; sie fordert Können. Was auch immer er in seinem Bereich schuf, war - was auch seine Gegner zugestehen mussten - schlechthin meisterlich. Der unter ihm erarbeitete und aus seiner Feder stammende Bundesratsentwurf zum Entschädigungsgesetz war eine vollendete gesetzgeberische Leistung: inhaltlich ein Muster abwägender Gerechtigkeit, technisch ein Vorbild an Klarheit, sprachlich ein Anlass bewundernden Vergnügens durch Schlichtheit und Eindringlichkeit im Ausdruck.

Mitschaffen am Recht ist stets ein Kampf ums Recht, der Mut und Herzensstärke verlangt. In den langen Jahren seines, leider oft einsamen, Kampfes hat Küster bewiesen, dass er nicht nur ein überragender Könner, sondern auch ein tapferer und streitbarer Ritter für die Gerechtigkeit ist. Voller Schrecken mussten wir es erleben, dass gerade an diesen Eigenschaften der Hass sich entzündete, dem er zum Opfer gefallen ist. Die Kompromisslosigkeit seiner Überzeugung, die ihm aus der Gewissheit seines Glaubens zuwächst, war Schwäche und Stärke zugleich. Sie trug ihm zahlreiche Widersacher ein, aber sie allein gab ihm die Kraft, die Trägheit der Herzen zu überwinden und in mühseliger Kleinarbeit, mit einem Häuflein Gleichgesinnter, der wiederaufrichtenden Gerechtigkeit in seinem Heimatlande ein bleibendes Mal zu errichten.

Unvergessen bleibt Küsters wahrhaft adlige Haltung in der Krise der Haager Verhandlungen, unvergessen das vielleicht zu große Opfer, das er mit seinem Rücktritt der gerechten Sache brachte. Als es um das Bundesentschädigungsgesetz ging, war er es wiederum, der sich unerschrocken zum Sprecher derer machte, die mit tiefer Besorgnis und Enttäuschung - aber leider vergebens - die ganze Unzulänglichkeit der von der Bundesregierung gebotenen Lösung öffentlich bloßlegten.

Aus Liebe zu seinem Volk und in unbeirrbarer Treue zur Gerechtigkeit rief er in der Freiburger Rede zum "Ungehorsam aus höherem Gehorsam" auf, wie jener märkische Edelmann aus der Rede des Bundespräsidenten zum 20. Juli, der "Ungnade wählte, wo Gehorsam keine Ehre brachte". Nicht aus Missachtung des Gesetzes, sondern aus Achtung vor der Rechtsidee musste er dieses enttäuschendste aller deutschen Nachkriegsgesetze tief innerlich ablehnen.

Küster darf die Genugtuung haben, dass er, wenn auch nicht in den Augen seiner regierenden Mitbürger, so doch im Bewusstsein der Öffentlichkeit, vor allem außerhalb der deutschen Grenzen, die Ehre seiner Nation auf dem Felde des Rechts wieder hergestellt hat. Den Opfern des Unrechtstaates ist er die Verkörperung des leidenden und tätigen Gewissens, seinem Volk der er-folgreichste Botschafter des Rechts gewesen.

Möge es sich fügen, dass er von einem anderen Platze aus den Kampf ums Recht, seinen Kampf ums Recht, zum Siege weiterführen darf. Ohne ihn ist es um die gerechte Sache arg bestellt.

IIb) Stimmen von Verfolgten

Von den zahlreichen Protesten deutscher und ausländischer Vereinigungen der Verfolgten des NS nennen wir die folgenden:

Gegen ein Ausscheiden von R. A. Küster protestierten u. a.:

Die öffentlichen Anwälte in Baden-Württemberg (s. u.); Die Arbeitsgemeinschaft der Vertretungen politisch, rassisch und religiös Verfolgter, Berlin; Zentralrat der Juden in Deutschland; Landesrat für Freiheit und Recht, die bayerische Organisation der ehemaligen Verfolgten; Die Verfolgtenorganisation in Ostfriesland; Die Wiedergutmachungsrechtliche Arbeitsgemeinschaft in Baden-Württemberg übermittelte dem Ministerpräsidenten Dr. Gebhard Müller unter dem 12. Juli 1954 die folgende Erklärung: "... Diese Maßnahme ist ein offener Angriff gegen die feierlich proklamierte Verpflichtung der Bundesregierung, die Opfer des Nationalsozialismus zu entschädigen, soweit dies überhaupt möglich ist. Das bisherige Wirken des Staatsbeauftragten hat internationale Anerkennung gefunden und damit zur Wiederherstellung des deutschen Ansehens in der Welt erheblich beigetragen.

Bundespräsident und Bundeskanzler haben die Wiedergutmachung als eine hochpolitische Aufgabe der Bundesrepublik verkündet, die in besonderem Maße geeignet ist, die ‚deutsche Scham' - wie es der Herr Bundespräsident ausgedrückt hat - zu tilgen.

Die Landesregierung setzt sich also mit ihrer Entscheidung in einen unvereinbaren Widerspruch zu der ihr obliegenden Verpflichtung gegenüber denjenigen Menschen, die sich durch ihren Widerstand gegen die nationalsozialistische Gewaltherrschaft ein unbestreitbares Verdienst um das Wohl des deutschen Volkes und Staates erworben haben.

Die Wiedergutmachungsrechtliche Arbeitsgemeinschaft erhebt daher gegen den Beschluss der Landesregierung Baden-Württemberg schärfsten Protest und fordert seine unverzügliche Aufhebung ..."

Die "Vereinigung der 1933 gemaßregelten Kommunal- und Körperschaftsbediensteten Baden", die korporativ der "Wiedergutmachungsrechtlichen Arbeitsgemeinschaft Baden-Württemberg" beigetreten ist, hat sich dem Protest der Arbeitsgemeinschaft gegen die Kündigung des Wiedergutmachungsbeauftragten in Baden-Württemberg, Otto Küster, angeschlossen. Die Vereinigung ist der Ansicht, dass das Ausscheiden Küsters eine Bedrohung der Wiedergutmachung darstellenwürde. Sie weigert sich deshalb, die Kündigung als eine endgültige Tatsache hinzunehmen.

(Aus: Allgemeine Wochenzeitung der Juden IX/18, Düsseldorf, 6.8.1954.)

IIc) Leavitt bedauert Küsters Entlassung

Der Leiter des JOINT, Moses A. Leavitt, der an der Spitze der Delegation der jüdischen Weltorganisation stand, die 1952 mit der deutschen Regierung im Haag das Wiedergutmachungsabkommen verhandelte, hat in New York am 15. August eine Erklärung herausgegeben, in der er "sein tiefes Bedauern über die kürzliche Entwicklung in Deutschland, die zu der Entlassung Otto Küsters als Leiter der Wiedergutmachung in Baden-Württemberg führte", ausdrückt. Leavitt, der nicht gerade zu jenem Typ von Menschen gehört, die sich leicht von Gefühlen hinreißen lassen, erklärte: "Otto Küster ist wegen seiner Entschlossenheit bekannt, eine gerechte Wiedergutmachung für das durch die Nazis verursachte Unrecht zu sichern. Er hat sich die Dankbarkeit von Tausenden der Opfer des NS verdient, denen er durch seine unermüdlichen Anstrengungen geholfen hat. Es gibt manche, selbst in den Kreisen der Betroffenen, die Küsters Weigerung, sich in den bürokratischen Apparat einzuordnen, kritisch betrachten. Sie haben die Persönlichkeit nicht erfasst, die sich, wie es einmal Albert Einstein ausdrückte, ‚lieber in Stücke schlagen lassen würde, als einer Sache zu dienen, die er für schlecht hielt'."

Mr. Leavitt gab der Hoffnung Ausdruck, dass man Wege und Mittel finden möge, um "das große Wissen, die Erfahrung und die Hingabe von Otto Küster auch in Zukunft nützlich zu machen".

(Der Aufbau, New York 8/20; vgl. auch Allgemeine Wochenzeitung der Juden in Deutschland IX/21, Düsseldorf, 27.8.1954, S. 2.)

Weitere ausländische Stimmen:

In einem Schreiben an den deutschen Generalkonsul in Ke-w Ijork vom23. 7. 54 von einer Reihe von Persönlichkeiten, welche im deutschen öffentlichen Leben vor Hitler führende Stellungen innehatten, heißt es:

"... R. A. Küster gilt hier nach seinem mannhaften Verhalten im Haag, seiner Frankfurter Rede über die wiederherstellende und die austeilende Gerechtigkeit, seinem Vortrag über das ‚Gesetz der unsicheren Hand' in Freiburg und vielen anderen aufrechten Bekenntnissen als ein Symbol des deutschen Wiedergutmachungswillens, als das Gewissen Deutschlands in der Wiedergutmachung. Die Kaltstellung eines solchen Mannes, der als Vorkämpfer für den Wiedergutmachungsgedanken in der Bundesrepublik weit über die deutschen Grenzen hinaus und insbesondere hier bekannt geworden ist, eben jetzt, während die versprochene Novelle zum BEG offenbar am Scheidewege angelangt, aber noch nicht am Ziel ist, wird von allen denen, mit denen wir uns in der Auffassung eins wissen, oder die wir beraten und vertreten, nicht verstanden und aufs äußerste bedauert ..." Das Schreiben ist unterzeichnet von: Dr. Adolf Hamburger und Dr. F. W. Arnold, Mitglied der Rechtsanwaltschaft im Staate New York, vormals Berlin; Dr. F. S. Aron, M. D., vorm. Vorsitzender des Geschäftsausschusses der Berliner ärztlichen Standesvereinigungen; Prof. Dr. Hans Simons, Präsident der Neuen Schule für Soziale Forschung, Regierungspräsident a. D. [Liegnitz]; Dr. E. Robert Singer, Präsident Mueller und Singer Inc., vorm. Mitglied der Geschäftsführung des Reichsverbandes der deutschen Industrie; Prof. Dr. Hans Staudinger, Dekan, Graduate Faculty der Neuen Schule für Soziale Forschung; Staatssekretär a. D. Dr. Julius Weigert, Mitglied der Rechtsanwaltschaft im Staate New York, Präsident der Amerikanischen Vereinigung ehemaliger europäischer Juristen.

Die Monatsschrift der ,Association of Jewish Refugees in Great Britain' (No. 8, August 1954) schreibt:

"Bedauerlicherweise kommt beunruhigende Nachricht aus Deutschland. Der Mann, dessen Wirken für die Sache der Wiedergutmachung von stärksten moralischen Impulsen getragen ist, Otto Küster, wird möglicherweise sein Amt als Staatsbeauftragter für die Wiedergutmachung in Baden-Württemberg aufgeben müssen. Wenn immer sich außerhalb Deutschlands Zweifel an einem echten deutschen Wiedergutmachungswillen, die Opfer des NS zu entschädigen, erhoben, konnten wir die Skeptiker beruhigen, indem wir sie auf die Worte und Taten Otto Küsters verwiesen, der mit Recht ,das Gewissen der Wiedergutmachung' genannt wird. Wir anerkennen, dass man auf dem Gebiet der Wiedergutmachung fiskalische Interessen nicht übersehen darf, aber das Ausmaß, die Methode und das Tempo der Wiedergutmachung hängen wesentlich von dem guten Willen der mit der Wiedergutmachung Beauftragten ab. Wir hoffen, dass man einen Weg finden wird, um die Dienste dieses hervorragenden Mannes zu sichern, der das moralische Gewicht der Idee der Wiedergutmachung mit unübertroffener Fachkenntnis ihrer gesetzlichen Erfordernisse in sich vereint."

IId) Stimmen deutscher Persönlichkeiten und der Presse

In der "Frankfurter Neuen Presse" Nr. 153 vom 6.7.1954 erschien nach der ersten Kündigung Otto Küsters vom 30.6.1954 die folgende Äußerung:

Zum Ausscheiden Otto Küsters

Von Prof. Dr. Franz Böhm, M.d.B. / CDU

"Denn wer ertrüg der Zeiten Spott und Geißel, Den Übermut der Ämter und die Schmach, Die Unwert schweigenden Verdienst erweist." (Shakespeare, Hamlet)

Ich weiß, das ist ein hartes Wort, das ich hier als Motto an den Anfang gesetzt habe, und ich habe mir überlegt, ob es gerecht oder taktisch klug sein würde, es heute und bei diesem Anlass hinzusetzen, wie es Shakespeare geschrieben hat. Die Verse fielen mir ein, als ich die nicht ganz unerwartete Nachricht von der Verabschiedung Otto Küsters, des bisherigen Landesbeauftragten für die Wiedergutmachung in Baden-Württemberg erhielt, und sie drücken auch genau aus, was ich von dem Vorfall halte. Also mögen sie stehen bleiben.

Der "Übermut der Ämter"

Die Entwicklung, die bei uns seit dem Zusammenbruch des Hitlerreiches stattgefunden hat, ist nicht einheitlich. Sie weist Züge auf, die zu Freude und Hoffnung berechtigen, und Züge, die Anlass zu Sorge und Widerwillen geben. Ich meine hier vor allem die Stabilisierung unserer Bürokratie, den "Übermut der Ämter", das Hinausdrücken überragender Außenseiter, die geradezu diabolische Sabotage, die Teile des Behördenapparats an den hervorragendsten politischen und moralischen Aufgaben unserer Zeit verüben, vor allem an der Aufgabe der Wiedergutmachung.

Wer für zugefügten Schaden ersatzpflichtig ist, huldigt in der Regel der Tugend des Sparens mit größerem Eifer und vor allem mit größerem Pathos, als wer eine zerstörte Volkswirtschaft aufbauen oder aufrüsten will oder sonst klar vor Augen sieht, was er für das Geld bekommt, das er ausgibt. Wiedergutmachungsopfer fließen aus der Tasche heraus; wer sie zahlt, der sieht sie nicht wieder. Sie sind deshalb bei Finanzministern, Rechnungshöfen und ihren Behördenstäben nicht beliebt. Moralität, Gewissen, Wiederherstellung einer zerstörten und beleidigten Ordnung, Rechtschaffenheitsansehen, ethischer Kredit - das sind alles Aktivposten, die sich in den Haushaltsvoranschlag des Bundes und der Länder nicht mit Zahlen einsetzen und nicht in Geld abschätzen lassen. Die Lücke, die Schadenersatzzahlungen in den Etat reißen, ist das einzig Reale, das sich auf Heller und Pfennig nachweisen lässt. Deshalb haben auch die Finanzminister bei keiner anderen Ausgabenposition so viel Mitleid mit dem Steuerzahler wie bei dieser.

Wie es die Bürokratie sieht

Wenn man die Chefs und die Beamten der Finanzministerien und der Rechnungshöfe hört, so könnte man denken, dass der Geist der Verschwendung nirgends größere Orgien feiert als da, wo eine Nation Wiedergutmachung zu leisten hat. Nirgends bemerkt das Volk, bemerken die Gerichte, bemerken die Wiedergutmachungsbehörden offenbar weniger, wie sehr sie von betrügerischen Anspruchsberechtigten, also von den Opfern des Unrechts, getäuscht und überfordert werden. Sie stehen vielmehr mit offenen Taschen, schenkenden Händen und von Mitleid überfließender Opferbereitschaft da, begierig, möglichst viel Geld in möglichst viel ausgestreckte Hände zu werfen. Deshalb muss man hier die Kandare mächtig anziehen und alle Macht bei denjenigen Instanzen vereinigen, deren verfassungsmäßige Ressortaufgabe das haushälterische Sparen, das Umdrehen jedes Pfennigs ist. Deshalb muss man vor allem solche Personen aus dem Vollzug der Wiedergutmachung hinausdrängen, die im Verdacht stehen, ein zu weiches Herz zu haben und zu viel von der Moralität und anderen Imponderabilien zu halten, die nichts mit Realpolitik und handgreiflichem Nationalinteresse zu tun haben. Ganz besonders aber muss man sich vor solchen Mitbürgern vorsehen, die gar nicht dem eigentlichen Beamtenapparat angehören und deshalb von den  verfassungsmäßigen Sparsamkeitshütern  nicht wirksam genug auf Vordermann gebracht werden können, wohl aber geneigt sind, für sich selbst so etwas wie eine reichsunmittelbare politische Verantwortung in Anspruch zu nehmen und sich eine Stellung anzumaßen, wie sie nur einem Minister zukommt, was sie nicht sind und hoffentlich niemals sein werden. Nicht nur diejenigen Mitbürger, die sich der Wiedergutmachung annehmen, sondern auch diejenigen, denen das Los von Flüchtlingen oder Währungsgeschädigten am Herzen liegt, werden mir zugeben, dass diese Darstellung nicht übertrieben und nicht einmal karikiert ist.

An die Wand gedrückt

Natürlich liegt es genau umgekehrt. Niemand fällt es schwerer, in den Beutel zu greifen, als demjenigen, der einen Schaden zu ersetzen hat. Man braucht ihm keinen Vormund zur Seite zu stellen, der aufpasst, dass des Guten nicht zu viel getan wird. Eine Nation, die entschlossen ist, ein Unrecht wieder gutzumachen - zu einem sehr bescheidenen und unzureichenden Teil wieder gutzumachen -, hat vielmehr umgekehrt allen Anlass, mit dem Vollzug der Wiedergutmachung solche Personen zu betrauen, die es mit dieser Aufgabe ernst nehmen und deshalb ihrerseits entschlossen sind, den staatlichen Sparsamkeitshütern und ihren Apparaten auf die Finger zu sehen und diese Finger wegzuschieben, wenn sie allzu fest und allzu geizig auf den Beutel drücken.

Aber wie soll ein Volk, wie soll es ein Parlament anfangen? Männer und Frauen von Gemeingeist und von "schweigendem Verdienst" gegen die langsam aber sicher mahlenden Mühlen der beamteten Apparaturen in Schutz zu nehmen, sie gar mit hinreichender Autorität auszustatten? Bisher sind solche Frauen und solche Männer mit unheimlicher Präzision an die Wand gedrückt worden, auf dem Gebiet der Wiedergutmachung bis zur Stunde die unbestritten fähigste Frau und der unbestritten fähigste Mann. Auf anderen ähnlichen Gebieten verhält es sich nicht viel anders.

So hat denn der Ministerrat des Landes Baden-Württemberg am 28. Juni beschlossen, grundlegende Wiedergutmachungserlasse künftig an die interne Zustimmung des Finanzministeriums zu binden. Er hat ferner festgestellt, dass das unabhängige Dienstverhältnis, in dem der bisherige Wiedergutmachungsbeauftragte des Landes, Herr Küster - seines Zeichens ein Rechtsanwalt -, bisher gestanden hat, der Verfassung widerspreche, weil ein solches Amt nur mit einem Beamten besetzt werden könne. Und damit ein solches verfassungsmäßiges Ärgernis, das diesem süddeutschen Staat bisher zur hohen demokratischen und humanen Ehre gereicht hat, möglichst schnell und möglichst entschieden ausgerottet werde, hat der Ministerrat endlich den Justizminister angewiesen, den Vertrag mit Herrn Küster zum Jahresende zu kündigen. So scheidet denn dieser Mann, dieser Anwalt des Rechts, dessen Tätigkeit und Beschäftigung in hoher amtlicher Stellung mehr zum internationalen Ansehen der Bundesrepublik beigetragen hat als vieles, was mehr im Vordergrund des öffentlichen Interesses bei uns stand, unfreiwillig aus dem Vollzug der Wiedergutmachung aus.

Keine Resignation

Und der Eindruck bei uns Deutschen? Bei den Opfern der Hitlerverfolgung? Bei den Juden? Im Ausland? Bei den Menschen guten Willens in aller Welt? Nun, diese alle mögen sich bei dieser Nachricht mit dem Bewusstsein trösten, dass Werner Krauss6 die höchste Auszeichnung der Bundesrepublik erhalten hat.

Es wird einige Anstrengung kosten, die Folgen dieses "Übermuts der Ämter" wieder wettzumachen. Das aber soll geschehen. Der Stand der Dinge ist bei uns in der Bundesrepublik nicht so beschaffen, dass denjenigen, die nicht gesonnen sind, die Dinge weiterhin in dieser Richtung treiben zu lassen, nichts anderes übrig bliebe, als an den Wassern des Rheins oder des Neckars niederzusitzen und zu weinen.

Die von uns vervielfältigte, am 6. August 1954 in Frankfurt a. M. gehaltene Rundfunkrede von Professor Dr. Franz Böhm, MdB/CDU, erschien in der ‚Gegenwart' (Nr. 17 vom 14.8. 1954) unter dem Titel:

Der triftige Grund

Professor Franz Böhm ist der Empfänger des in seinen Kraftausdrücken viel zitierten Briefes, worin Dr. Otto Küster, der Landesbeauftragte für die Wiedergutmachung, seinen Zorn und die Gründe seines Zorns über die Haltung der badisch-württembergischen Landesregierung geschildert hat. Auf unseren Wunsch stellt uns Professor Böhm die Erklärung zur Verfügung, die er seinerseits zu dem ganzen Vorfall im hessischen Rundfunk gab. Wir bringen den ganzen gesprochenen Text. Die beiden eingeklammerten Sätze sind vom Autor unserer Veröffentlichung ausdrücklich angefügt worden.

Die Redaktion (der ‚Gegenwart')

Meine lieben Hörer und Hörerinnen!

Luther hat einmal gesagt: der Teufel hilft seinen Leuten auch. In der Tat, das ist so. Wir alle sind heute in der bloßen Erinnerung noch ganz betäubt, wenn wir daran denken, wie phantastisch das Glück seine verschwenderischen Gaben über Hitler und sein schändliches Reich ausgeschüttet hat. Diejenigen Deutschen aber, die sich dem Verhängnis und der Verführung entgegenwarfen, waren von dem schaudervollsten Unglück verfolgt. Wer denkt nicht an den 20. Juli 1944 und daran, wie manche Menschen noch heute an diese Männer und Frauen denken?

Leider scheint es so, als habe sich nicht nur die Hölle, sondern auch der Himmel verschworen, selbst heute noch die Absichten der Rechtschaffenen zunichte zu machen und das, was an bösem Verhängnis bei uns noch nachwirkt, zu ermutigen. Wie haben in diesen Tagen die alten Nazis, so z. B. der Professor Köllreuther, gejubelt, als sich der Fall John ereignete; jetzt sehe das deutsche Volk endlich, so rief dieser gelehrte Anhänger des Judenschlächters Adolf Hitler aus, wo die anständigen Deutschen säßen.

Ein noch schwereres Unglück hat sich jetzt im Lande Baden-Württemberg ereignet, wo der Teufel einen Journalisten ritt, dem Ministerpräsidenten einen Brief in die Hand zu spielen, den er selbst auf nicht einwandfreie Weise erhalten hatte. Mit dieser Tat hat dieser Journalist bewirkt, dass einer der hervorragendsten Kämpfer für das Recht aus einer überaus segensreichen Wirksamkeit verdrängt wurde, und dass die deutsche Wiedergutmachung ihren großartigsten und ruhmwürdigsten Vollzieher verloren hat. Überall in der Bundesrepublik jubeln heute die Kreise, denen dieser Mann und die deutsche Wiedergutmachung an den Opfern der Hitlerverbrechen ein Dorn im Auge war, und überall lassen diejenigen den Mut sinken, denen diese Wiedergutmachung ein feierliches Anliegen ist und die eine Ahnung davon haben, wie ungeheuer schwer es ist, eine solche Wiedergutmachung eines politischen Staatsverbrechens von ungeheurem Umfang in die praktische Tat umzusetzen.

Herr Küster, der bisherige Landesbeauftragte für die Wiedergutmachung im Lande Baden-Württemberg, ist einer der ganz wenigen Menschen, die den mächtigen Willen, das umfassende juristische Wissen, die praktisch organisatorische Fähigkeit, den hohen Geist, die gesetzgeberischen und verwaltungsmäßigen Qualitäten und den unermüdlichen Fleiß besitzen, die dazu gehören, ein so schwieriges Unterfangen erfolgreich zu bewältigen. Herr Küster ist nicht irgendwer; er ist ein Mann, wie er einem Volk in unserer Lage sobald nicht wieder geschenkt werden wird, ein Mann, dessen Name von zahllosen Menschen guten Willens in aller Welt gesegnet wird.

Es handelt sich hier nicht um eine badisch-württembergische Angelegenheit, sondern um einen Vorgang von gesamtdeutscher Bedeutung ersten Ranges. Es darf einfach bei diesem Ende nicht bleiben. Würden die württembergischen Minister, die in der Tat auch durch einige Stellen des Küsterschen Briefes bitter gekränkt worden sind, in der Frage selbst denken und fühlen wie Küster, dann würden sie trotz des ihnen zugefügten, von Küster nicht beabsichtigten Affronts politisch und menschlich anders reagiert und den Fall ganz anders behandelt haben. Würden sie so denken und fühlen, dann würde freilich Herr Küster auch seinen Brief an mich nicht geschrieben haben.

Meine lieben Hörer und Hörerinnen. Ich kenne keinen Minister der badisch-württembergischen Landesregierung persönlich. Ich sehe ihnen nicht ins Herz, ich kenne ihre Beweggründe nicht. Ich sehe nur die Wirkungen ihres Tuns. Diese Wirkungen aber sind bestürzend, ja, sie sind schlimmer als das. Als verantwortliche Politiker müssten sie diese Wirkungen sehen. Wenn sie sie nicht gesehen haben, dann ist das eine politische Schuld.

Das Unglück, von dem die Freunde des Rechts jetzt schon so lange verfolgt werden, hat es leider bewirkt, dass hinter der Briefaffäre alles andere zurückgetreten ist.

Aber dieser Brief hat eine lange Vorgeschichte, und diese Vorgeschichte lässt auch das, was in den letzten Tagen in Stuttgart geschehen ist, in einem ganz anderen Licht erscheinen.

Ich will mich kurz fassen. Seitdem der derzeitige Ministerpräsident sein Amt angetreten hat, braut sich etwas gegen Herrn Küster zusammen. Zwar hieß es, dass es sich lediglich um rein technische, beamtenrechtliche und besoldungsrechtliche Fragen handele. Nun, eines Tages, vor wenigen Wochen, erfuhr die Öffentlichkeit, um was für eine Sorte von Fragen es sich da in Wahrheit handelte und worin die von der Regierung beabsichtigten Schritte bestanden.

Sie bestanden in folgendem:

Erstens beschloss die Regierung, dass künftig nicht mehr der zuständige Justizminister allein berechtigt sei, Wiedergutmachungsanordnungen von allgemeiner Bedeutung zu erlassen, sondern dass hierzu das Einverständnis des Finanzministers notwendig sei. Finanzminister sind aber bekanntlich nicht daran interessiert, dass die Opfer des Unrechts ausreichend entschädigt werden, sondern daran, dass sowenig Geld wie möglich ausgegeben wird, und dass zu diesem Behuf alle Prozesskünste und alle Beweisnot der Geschädigten genutzt werden, die dazu taugen können, Entschädigungsansprüche zunichte zu machen. Ein sachlicher Grund für die Maßnahme lag nicht vor; wenigstens erklärte die Regierung, dass sie gegen die Tätigkeit des Herrn Küster gar nichts einzuwenden habe.

Es ist auch allen Sachkennern bekannt, dass Herr Küster nicht nur für eine schnelle und faire Bearbeitung der Wiedergutmachungsanträge besorgt, sondern auch als erfahrener Verwaltungsmann und Organisator haushälterisch gewirtschaftet und die berechtigten fiskalischen Interessen gewissenhaft wahrgenommen hat. Sollte etwa den unberechtigten fiskalischen Interessen an einer Schlechterfüllung des Gesetzes Vorschub geleistet werden? O nein, sagte die Regierung, es solle nicht das mindeste an der bisherigen Politik geändert werden. Sie beschloss also eine einschneidende, auffallende und sogar gesetzeswidrige Änderung, weil sie von dem Willen beseelt war, nichts zu ändern.

Zweitens beschloss die Regierung, die bisherigen Rechte des Landesbeauftragten für die Wiedergutmachung ganz empfindlich zu beschneiden und das ganze Amt auf eine niedrigere Einflussstufe hinabzudrücken. Bisher hatte der Landesbeauftragte beinahe die Stellung eines Sonderministers, obwohl er dem Justizminister unterstellt war. Aber er hatte z. B. das Recht, unmittelbar mit dem Landtag zu verkehren. Jetzt sollte aus diesem wichtigen Amt ein bloßes Referat, eine Ministerialratsstelle gemacht werden. Eine aufsehenerregende Änderung von geradezu demonstrativem Charakter. Aber nein, an der Wiedergutmachungspolitik sollte ja nichts geändert werden.

Diesen beiden Änderungen hatte Herr Küster aufs nachdrücklichste widersprochen. Es traten sich also zwei ganz verschiedene Auffassungen von Wiedergutmachungspolitik gegenüber: die eine, die von der Regierung beabsichtigt war, und die andere, die Herr Küster im Einklang mit dem Gesetz und dem feierlich bekundeten Willen des Bundestags und der Bundesregierung für richtig hielt. Nachdem Herr Küster gegen die Umwandlung des Amts in eine Ministerialratsstelle protestiert hatte, bot die Regierung Herrn Küster eben diese Ministerialratsstelle an. Warum? Antwort, weil sie die selbstverständliche Ablehnung voraussah, und dann die Verantwortung für das von ihr gewünschte Ausscheiden des Herrn Küster von sich selbst abschieben und auf Herrn Küster überwälzen konnte. Wie vorausgesehen, lehnte Herr Küster ab, und daraufhin kündigte der Justizminister seinen Vertrag auf Ende dieses Jahres. Das sind so die taktischen Künste, auf die unsere Verwaltungsmänner so stolz sind.

Zum Erstaunen der Regierung ließ sich aber die öffentliche Meinung von dieser Verschleierungsgewandtheit nicht düpieren, sondern reagierte auf die Entschließungen des Staatsrats mit Bestürzung und Unruhe.

Während die Regierung nach außen stets Wert darauf legte, ihrer Hochachtung vor Herrn Küster Ausdruck zu geben, veranstaltete sie intern Untersuchungen über seine Dienstführung, versteht sich, ohne ihn selbst zu hören. Sie sorgte aber dafür, dass er von den ehrenrührigen Vorwürfen erfuhr, die man ihm hinter den Kulissen machte. (Die Regierung hat jetzt dem Landtag mitgeteilt, dass diese Untersuchungen zu den Akten gelegt worden seien, weil sich nichts Belastendes ergeben hätte. Das weiß man aber erst seit gestern.) Natürlich wirkt ein solches Spiel zermürbend auf einen unbescholtenen, bis zur Zerreißprobe mit Arbeit überhäuften Mann. Man konnte also damit rechnen, dass Herrn Küster entweder das weitere Verbleiben in seiner Tätigkeit verleidet wurde, oder aber, dass sein Temperament explodierte. Das zweite Ereignis trat ein. Herr Küster machte in einem Brief an mich seinem Herzen Luft. Leider sparte sich dieser unendlich fleißige Mann diesmal die Mühe, den langen Brief noch einmal neu zu fassen und ihn von den kränkenden Stellen zu befreien, bevor er ihn einem bekannten Journalisten mit der Bitte um vertrauliche Behandlung übergab, natürlich nicht wegen der scharfen Stellen, sondern wegen der ausgezeichneten sachlichen Ausführungen, die er im Übrigen enthält. Und diese eine Unvorsichtigkeit verschaffte der Regierung das, was sie solange und mit so großem Aufwand an taktischer Berechnung vergeblich gesucht hatte, nämlich einen triftigen Kündigungsgrund gegen Herrn Küster. Die Staatskunst schwäbischer Politiker siegte über die deutsche Politik des schwäbischen Wiedergutmachungsbeauftragten.

Die Regierung beeilte sich, bei diesem Anlass erneut ein feierliches Gelöbnis für  die Wiedergutmachung  abzulegen.

In der Politik zählen aber nicht die Phrasen, sondern in der Politik zählen allein die Taten. Diese Taten bestanden in der Verdrängung des Herrn Küster. Trotzdem will die Regierung an der Wiedergutmachungspolitik Küsters - wenn auch ohne Küster - festhalten. Ich frage: Wo ist der Ministerialrat, der in abhängiger Ministerialratsstelle die großartige Leistung fortsetzen kann, die selbst ein überragender Mann wie Herr Küster nur vollbringen konnte, weil er eben eine sehr unabhängige Stellung mit weitreichenden Befugnissen hatte. Wo ist dieser Mann? Wie heißt er? Der Ministerpräsident hat betont, dass er bisher alle Entscheidungen Küsters genehmigt hatte. Damit verschiebt er die Frage. Es handelt sich nicht darum, welche Wiedergutmachungspolitik der Herr Ministerpräsident betrieben hat, solange er von Herrn Küster beraten wurde, sondern darum, welche Wiedergutmachungspolitik er treiben wird, nachdem es ihm nun endlich gelungen ist, sich diesen Ratgeber vom Halse zu schaffen.

Wie groß der Schlag ist, der mit dieser Tat der Sache der Wiedergutmachung und ihren ernsten Dienern zugefügt ist, weiß nur der, der den bisherigen Leidensweg der Wiedergutmachungsgesetzgebung kennt und eine Ahnung von den Schwierigkeiten hat, mit denen die Wiedergutmachungsämter im Alltag zu ringen haben. (Seitdem das neue Gesetz erlassen ist, stockt die ganze Wiedergutmachung, weil man in Bonn aus Personal- und Zeitmangel mit den Rechtsverordnungen nicht fertig wird und weil das Gesetz selbst unklar und mangelhaft ist.

Was ich besonders beklage, ist, dass die sachlichen Meinungsverschiedenheiten, um die es hier geht, nicht offen und ehrlich ausgetragen worden sind, sondern dass die Regierung mit einer Beschwichtigungs- und Verharmlosungstaktik gearbeitet hat, die selbst sehr leichtgläubige Naturen verstimmen musste. Das aber ist gerade die Methode, die den alten Nazis so gut gefällt. Die Vorstellung, dass den Deutschen, die das gekränkte Recht wiederherstellen wollen, eine bittere Medizin so verabreicht wird, dass sie sie nicht nur schlucken, sondern dazu auch noch ein süßes Gesicht machen müssen, das ergötzt diese Sorte von Herrenmenschen so recht aus Herzensgrund. Natürlich gehören die Stuttgarter Minister nicht zu diesen Leuten. Aber was sich diese Minister bei ihrem Tun auch gedacht haben mögen, sie haben diesen bösen Instinkten Vorschub geleistet und die guten aus dem Spielfeld hinausmanövriert. Das aber ist das Schlimmste, was eine deutsche Regierung im Jahre 1954 tun kann. Ich für meine Person habe nicht die Absicht, diesen Vorgang auf sich beruhen zu lassen, und ich bitte Sie, meine Hörer und Hörerinnen, vor allem aber auch die Presse und die politischen Parteien, den Fall Küster zum Anlass zu nehmen, um unseren Regierungen begreiflich zu machen, dass sie auf Widerstand und Unannehmlichkeiten stoßen werden, wenn sie, sei es aus Taktik, sei es aus Nachlässigkeit, sei es aus Situationsblindheit nach der falschen Seite kokettieren. Die Wiedergutmachung ist der Prüfstein unseres neuen Staates.

Die "Frankfurter Neue Presse" Nr. 181 vom 7.8.1954 folgte bereits tags darauf, am 7.8.1954, dieser Aufforderung und veröffentlichte:

Der Lauscher und der Privatbrief

Von Chefredakteur Marcel Schulte

Der Rechtsanwalt Otto Küster, seit Jahren mit Aufgaben der Wiedergutmachung betraut, ist von seiner Regierung in Baden-Württemberg fristlos entlassen worden. Mit frappanter Eile hat der Landtag die Haltung der Regierung bestätigt. ("Es war Rechtens" hat einmal einmütig ein gleichgeschalteter Reichstag nachträglich gesagt.) Sind wir im Volke eigentlich daran schuld, dass wir immer häufiger Parallelen der Geisteshaltung  in  der  Vergangenheit suchen?

Manchmal möchte man glauben, wir stünden am Grabe eines jeden menschlichen und politischen Anstandes. An Stelle der Diskussion, des Vertretens einer anderen Meinung sind die Detektive, Nachrichtendienste und subversiven Elemente getreten, die den politisch Andersdenkenden bis ins Bett verfolgen. Führende Politiker scheuen sich nicht mehr, sich der Denunziation zu bedienen. Wo früher Vorwürfen eine Erhabenheit entgegengestellt wurde, ist heute die Intoleranz getreten, die Intoleranz, die das Handwerkszeug eines beschränkten Geistes ist.

Ein Journalist in Stuttgart hat einen ihm vertraulich übergebenen Privatbrief eben dieses Rechtsanwaltes Küster an den Frankfurter Bundestagsabgeordneten Professor Franz Böhm dem Ministerpräsidenten Dr. Gebhard Müller übergeben. Unterstellen wir, die Umstände, unter denen es geschah, seien uns unbekannt, schon die Tatsache dieser Indiskretion sollte Anlass sein, diesen Vertrauensmissbrauch, falls der Mann dem Verband der Berufsjournalisten angehört, vor einem Ehrengericht zu behandeln. Sein Verhalten ist in jedem Falle standeswidrig und trägt dazu bei, den diesem Beruf leider für viele anhaftenden Hautgout noch zu verstärken.

Nicht viel besser aber kann die moralische Beurteilung der Haltung des badisch-württembergischen Ministerpräsidenten Dr. Gebhard Müller ausfallen. Schon die Umstände, unter denen ihm der Brief zugänglich gemacht wurde, hätten ihn veranlassen müssen, die Annahme dieses Briefes zu verweigern oder aber ihn - er war sieben Schreibmaschinenseiten lang - sofort dem Empfänger, für den er bestimmt war, zuzustellen. Der Privatbrief als politische Waffe sollte eines Ministerpräsidenten unwürdig sein, denn er stellt ihn auf eine Stufe mit dem Lauscher. Bei kriminellem Inhalt hätte er in die Hand eines Staatsanwaltes gehört, in diesem Falle aber zweifellos in die des Adressaten. Dass der Ministerpräsident dieses Schreiben dazu benutzt, sich von Herrn Küster sofort zu trennen, verstärkt nur weiter den Verdacht, dass er diesen Mann nicht aus sachlichen Gründen, sondern in jedem Falle und um jeden Preis aus seinem Dienstbereich entfernen wollte.

Sicherlich waren in diesem Privatbrief keine Freundlichkeiten zu lesen. Durch die Behandlung, die Herr Küster immerhin erfahren hat, konnten sie auch nicht erwartet werden. Nicht nur Fachleute, sondern auch die interessierte Öffentlichkeit in allen Ländern der Bundesrepublik wissen, dass die Wiedergutmachung erlittenen Schadens und Unrechtes in der Vergangenheit nicht mit der angemessenen Verantwortungsfreude betrieben wird. Es ist auch bekannt, dass der Widerstand am stärksten aus dem Lager der Bürokratie kommt, die leider immer noch ein so starkes Eigenleben führt, dass man häufig genug versucht ist, den Staat nicht mit dem Volk, sondern mit der Bürokratie gleichzustellen. Wir leben, wie in Stuttgart wieder erwidert wurde, im Zeitalter des totalen Verwaltungsstaates.

Der Ausgangspunkt der Meinungsverschiedenheiten zwischen der badisch-württembergischen Regierung einerseits und Herrn Küster andererseits war die Frage der sogenannten "Verbeamtung" des Herrn Küster. Man war der Meinung, Herr Küster als freier Angestellter des Staates könne diese Aufgabe nicht so erfüllen wie ein zu sogenannten Hoheitsakten befugter Beamter, und man hatte daher Herrn Küster vor die Alternative gestellt, entweder endgültig als Beamter in den Staatsdienst zu treten oder aber am 31. Dezember seinen Dienst zu quittieren. Herr Küster aber wollte Angestellter bleiben. Dass man auch diese Entscheidung in den persönlichen Bereich transferieren wollte, spricht ebenfalls für gewisse Wildwestmethoden in der Politik.

Wenn schon die Alternative dem Unbefangenen recht merkwürdig erscheint, dass ein Rechtsanwalt nicht das an sachlicher Leistung erfüllen könne, was ein Ministerialrat kann, so ist man noch erstaunter, wenn man hört, die Position des Leiters eines Wiedergutmachungsamtes sei von solcher wirtschaftlicher Bedeutung, dass nur ein Beamter, den man zur Rechenschaft ziehen könne, sie auszuüben in der Lage sei. Wir können kaum annehmen, dass der Ministerpräsident von Baden-Württemberg glaubt, wirtschaftliche Schäden seien durch einen Ministerialrat ohne Besitz reparabler als durch einen Rechtsanwalt ohne Besitz. In jedem Falle muss der Staat dafür aufkommen. Und wenn der Staat für alle Fehldispositionen seiner Beamten verantwortlich gemacht werden könnte, würde er sich in fortgesetztem Staatsbankrott befinden. Diese Erklärung scheint daher viel zu einfach zu sein, um glaubwürdig zu erscheinen. Die Bundesfinanzverwaltung dürfte dagegen eine nicht unerhebliche Rolle spielen, denn angesichts der Unbeliebtheit der Wiedergutmachung zieht man eine bürokratische Erledigung jeder großzügigen vor, zumal da sie längst kein öffentliches Anliegen mehr ist.

So beklagt sich Herr Küster bei Professor Böhm vornehmlich darüber, dass nach einem Beschluss der Stuttgarter Regierung vom 28. Juni in allen Wiedergutmachungsangelegenheiten von erheblicher finanzieller Bedeutung vorher das Einvernehmen mit dem Finanzminister hergestellt werden soll. Aber nicht nur das, Herr Küster schreibt, dass dieser Finanzminister, nämlich Dr. Karl Frank, im Dritten Reich bis zuletzt Oberbürgermeister von Ludwigsburg war und als Minderbelasteter eingestuft worden sei. Schließlich habe man ihn nur durch taktische Züge bis zum Mitläufer reingewaschen. Dass ein Minderbelasteter, in führender Stellung im Dritten Reich, kein geeigneter Wiedergutmacher ist, ist durchaus verständlich. Andernfalls würde er seine eigene Amtsführung diskriminieren. Er muss die Übergriffe jener Zeit im eigenen Interesse verharmlosen und der Zahl nach klein halten. Die Württemberger aber machten mit ihm den Bock zum Gärtner.

Und hier beginnt nun wieder die große Politik. In zunehmendem Maße müssen wir feststellen, wie man aus politischer Unzulänglichkeit uns langsam aber sicher um unsere Glaubwürdigkeit im Ausland bringt, und zwar im neutralen, wie im befreundeten. Der Fall John hat erfreulicherweise draußen nicht die gefürchtete Reaktion ausgelöst. Dagegen lassen Deutschland wohlgesinnte und mit den Menschen und Verhältnissen vertraute Persönlichkeiten immer wieder die Besorgnis hören - nicht etwa vor einem erstarkenden Neonazismus oder vor einer unbewusst gezeigten, jeder Selbstkritik entbehrenden, von nationalistischen Gefühlen beeinflussten Überheblichkeit und Fremdenfeindlichkeit, sondern vor einer Entwicklung, die ebenso psychologisch verständlich wie für die Politik der westlichen Solidarität gefährlich ist. Es handelt sich dabei um das Wiedereinrücken ehemaliger, nun entlasteter und vielfach selbst von ihrer Demokratisierung überzeugter Nazis in verantwortliche Stellungen, in denen sie aus einer oft nicht einmal bewussten Solidarität mit Schicksalsgenossen gleicher Färbung Nepotismus treiben und so potentiell gefährlichen Elementen die Tür öffnen konnten. Diese Besorgnis verdient Beachtung, denn sie gilt nicht gegen, sondern für die Regierung, mit der engste Zusammenarbeit angestrebt und die auch als völlig integer angesehen wird. Der Drang Herrn Gebhard Müllers und seines Kabinetts in diesem Falle hat zu einer falschen Aktivität geführt, obwohl ihr beispielsweise die völlig andere Auffassung des Bundespräsidenten bekannt war, die auch durchaus unbeabsichtigt weittragende Folgen auslösen kann.

Der mittelbar betroffene Professor Böhm nimmt mehr als eigene Interessen wahr, wenn er den Fall nun in die höhere Bundesebene verlegt.

Den folgenden offenen Brief an den Landtag des Landes Baden-Württemberg schrieb Dr. Adolf Arndt, MdB/SPD, am 14. August 1954:

Ein offener Brief an den Landtag

Herr Präsident! Meine Damen und Herren!

Diesen offenen Brief schreibe ich Ihnen als ein Bürger der Bundesrepublik Deutschland, dem die Wiedergutmachung mehr bedeutet als eine Verwaltungsaufgabe. Vom Ernst und Eifer, das Menschenmögliche zur Wiedergutmachung zu tun, hängt es ab, ob wir wieder ehrlich sein werden und ob Bund und Länder das Recht erwerben, sich Rechtsstaaten zu nennen.

Die unwahr als "Entlassung" bezeichnete Auflösung des Mandatsvertrages mit Herrn Rechtsanwalt Otto Küster ist deshalb eine Angelegenheit, die nicht nur das Land Baden-Württemberg angeht. Ich schließe mich Wort für Wort den Ausführungen an, die Herr Professor Dr. Franz Böhm M.d.B. am 8. August 1954 im Rundfunk gemacht hat.

Es handelt sich auch um keine Parteisache. Als Sozialdemokrat stehe ich nicht an, mit Bedauern zu sagen, dass ich das Verhalten meiner Parteifreunde in Ihrer Landesregierung und - mit Ausnahme Viktor Renners - im Landtage nicht gutheißen kann.

Der Brief, den Herr Küster am 11. Juli an Herrn Professor Böhm schrieb, kann kein Grund sein, so mit Herrn Küster zu verfahren, wie es geschehen ist. Herr Professor Dr. Theodor Eschenbnrg hat diesen Brief ein "großartiges Dokument" genannt. Gewiss enthält er einige zornige Worte, die für die Angegriffenen peinlich sein mögen. Aber nicht jedes derbe Wort ist eine Beleidigung. Im Gegenteil, für den unbefangenen Leser macht der Brief der Rechtlichkeit seines Verfassers alle Ehre. Auf jeden Fall war und bleibt es eine Unmöglichkeit, diesen Brief überhaupt gegen Herrn Küster zu benutzen. Auch wenn man nicht in der Kritik so weit gehen will wie Herr Chefredakteur Marcel Schulte in Nr. 181 der Frankfurter Neuen Presse vom 7. August 1954, musste Herr Ministerpräsident Dr. Müller nach meiner Überzeugung jeden Gebrauch des Briefes unterlassen, als Herr Küster ihm mit Schreiben vom 31. Juli 1954 versicherte, dass er Einsicht in diesen Brief nicht zum Zwecke der Veröffentlichung gewählt habe. Es gilt, in Deutschland die Regeln des einfachen Auslandes wieder zu ehren. Ist es nicht seit jeher eine dieser Regeln, dass man einen privaten Brief ohne Erlaubnis des Verfassers und des Empfängers nicht verwenden darf?

Man soll doch auch davon ablassen, hier als eine hinterwäldlerische Kriminalaffäre zu frisieren, was ein Streit um Grundsätze des Rechts und der Gesittung ist. Die wahren Fragen sind andere.

Warum ist Herr Küster nicht zu den Ermittlungen des Herrn Landsgerichtspräsidenten Teufel gehört worden? Wird Herrn Küster nachgesagt, dass er etwas Unrechtes getan, und dass er Schäden verursacht habe? Soll der Vollzug der Wiedergutmachung in grundsätzlicher Hinsicht künftig an die Zustimmung eines Mannes geknüpft werden, der selbst Nationalsozialist und bis zum bitteren Ende Oberbürgermeister von Ludwigsburg war? Dies sind die Fragen, auf deren Aufklärung in einem sauberen Verfahren die deutsche Öffentlichkeit ein Recht hat. Dahinter steht die Frage, ob das Land Baden-Württemberg gewillt bleibt, durch die Tat mit dem gleichen Eifer und derselben von Herzen kommenden Liebe zum Recht in der Wiedergutmachung fortzufahren, wie sie den Ruhm Otto Küsters weit, weit über die engen Grenzen seines Landes hinaus begründet haben.

Der Landtag wird gut beraten sein, wenn er nach rechtsstaatlicher Sitte durch eine Prüfung dieser Fragen die Ehre wahrt, um die es wirklich geht: die Ehre des deutschen Namens.

Mit vorzüglicher Hochachtung

gez. Dr. Adolf Arndt

Im "Rückspiegel" von "Wort und Wahrheit", Septemberheft 1964, erschien die folgende Glosse:

Unbequeme Wiedergutmachung

Der Fall Küster, - des unter sehr hässlichen Umständen aus seinem Amte entfernten Beauftragten für die Wiedergutmachung im Lande Baden-Württemberg und des ersten Fachmannes für diese Aufgabe in der ganzen Bundesrepublik -, ist in mancherlei Hinsicht ein Zeichen, das Aufmerksamkeit verdient. Dr. Küster war ein unbequemer Mann. Ein leidenschaftlicher Anwalt der moralischen und politischen Dringlichkeit der Wiedergutmachung, vertrat er sie sachlich rücksichtslos und persönlich schroff und unnachgiebig. Kein guter Beamter - und tatsächlich übte er sein wichtiges Amt auch im Dienstverhältnis eines Angestellten aus. Aber nicht nur der Mann und seine Stellung waren unbehaglich, die Sache selber ist es auch. Sie mahnt an dunkle Schuld der Vergangenheit; hier wird etwas mitgeschleppt, dessen man gern endlich ledig wäre. Niemand, der glaubt, einen neuen Lebensabschnitt begonnen zu haben, bezahlt gern die Schulden aus dem früheren, und für die Ökonomie eines solchen neuen Lebens sind sie geradezu ein Hemmschuh. Küster war ein unangenehmer Mahner für die Gewissen und ein Ärgernis für die Verwalter des Etats.

Es kommt hinzu, dass weder der Gesetzgeber noch die Verwaltung noch die Rechtsprechung wirklich im Gewissen darüber beruhigt sein dürfen, dass sie ihr Bestes in einer schwierigen Sache getan hätten. Was schnell, großzügig und mit innerer Anteilnahme hätte geschehen müssen, das geschieht in Wirklichkeit mit unerträglichen Verzögerungen, oft widerwillig, kleinlich und unbemüht. Nicht nur Küster, der Moralist, war missliebig, sondern auch Küster, der Fachmann, der nachwies, dass die bundesgesetzliche Regelung der Wiedergutmachung ein schlecht und nachlässig gearbeitetes Gesetzeswerk war.

Letzten Endes aber ist der "Fall Küster" aus dem unmöglichen Bestreben entstanden, die Wiedergutmachung in den normalen Ablauf des sich konsolidierenden öffentlichen Lebens einzubauen. Man wollte ihr Ärgernis beseitigen. Äußerlich geschah das so, dass der Ministerrat des Landes Baden-Württemberg beschloss, grundsätzliche Wiedergutmachungserlasse künftig an die interne Zustimmung des Finanzministers zu binden und die Stellung des Wiedergutmachungsbeauftragten in eine Beamtenstellung im Range eines Ministerialrates umzuwandeln. Küster wehrte sich mit Recht dagegen. Man hätte ihm dankbar dafür sein sollen, dass er in seiner Person und in seiner Stellung die besondere Rolle zum Ausdruck brachte, die die Wiedergutmachung im deutschen Leben spielt oder spielen sollte. Man kann die Folgen eines Mordes nicht in den beruhigten Ablauf eines normalen Lebens einbauen und die Sühne für die furchtbaren Verbrechen an den Juden und den anderen Verfolgten des Dritten Reiches nicht in die Bedürfnisse des bürokratischen Ordnungsdenkens und Normalisierungswillens.

Die Hilflosigkeit jedes bürokratischen Apparats gegenüber moralisch außerordentlichen Situationen und Forderungen schlägt oft unversehens in Bosheit um - und sei er von noch so biederen und braven Männern bedient und gelenkt. Das ist ein weiterer Aspekt des Falles Küster. Diese Bosheit äußerte sich zunächst in einem Geraune, in Herumredereien, unter dem Schutz der Vertraulichkeit vorgetragenen Beschuldigungen über Unkorrektheiten, Dienstverfehlungen, Geldvergeudung - ohne dass Küster bis heute zu all diesen Vorwürfen gehört worden wäre. Sie steigerte sich dann zum Eklat.

Küster hatte in seiner Bedrängnis einen "zornigen" Privatbrief an seinen Freund und Kollegen, Professor Franz Böhm, geschrieben, der einige für die Regierung von Baden-Württemberg und einzelne ihrer Mitglieder wenig schmeichelhafte Bemerkungen enthielt. Unberatenerweise hatte er einem Journalisten eine Abschrift dieses Briefes zur Verfügung gestellt, damit dieser die in ihm enthaltenen dienstrechtlichen Fakten für einen Artikel benutze. Durch eine schwere Indiskretion dieses Journalisten (er gab ihn unbefugterweise einem anderen Journalisten weiter) kam dieser Brief dann zur Kenntnis des Ministerpräsidenten Dr. Gebhard Müller, der ihn nun im geeigneten Augenblick bekannt gab und getragen von dem im Parlament und in Regierungskreisen prompt losbrechenden "Sturm der Entrüstung" Küster endgültig fristlos entließ. Natürlich richtete sich dieser Sturm gegen Küster und nicht etwa gegen den Missbrauch eines Privatbriefes. Die Verwahrlosung der guten Sitten im öffentlichen Raum ist anscheinend so weit fortgeschritten, dass zunächst niemand auf den Gedanken kam, diesen Missbrauch zu beanstanden.

Immerhin hat inzwischen der Südwestdeutsche Journalistenverband ein Ehrengerichtsverfahren gegen die beiden Journalisten eröffnet, auf die die Indiskretion zurückging - und zwar auf deren eigene Bitte. Denn für den ernsthaften Journalisten ist der Ruf der Vertrauenswürdigkeit und Diskretion geradezu die Grundlage seines Berufes, zwischen den Männern des öffentlichen Lebens und der "Öffentlichkeit" zu vermitteln, und dieser Ruf ist gebrechlich und kostbar. Er ist ja ohnehin durch viele zweifelhafte Existenzen in diesem Berufe und die Verführungen einer entarteten Sensationspresse immer gefährdet. Sind die Politiker weniger gefährdet oder unempfindlicher? In England haben, noch in der letzten Zeit, Minister aus kaum schwerwiegenderen Anlässen gehen müssen. Niemand von uns möchte etwas ähnliches gerade in Baden-Württemberg wirklich wünschen. Aber es wäre dringend wünschenswert, dass die öffentliche Meinung die Politik zu der Ordnung riefe, um die es im Fall Küster angeblich ging. Die Deutschen haben in Bund und Ländern in letzter Zeit zu viel von "Fällen gehört", die auf Material beruhen, das man merkwürdigerweise "vertraulich" nennt, vielleicht weil es aus Vertrauensbrüchcn, Schnüffeleien, Bespitzelung, Indiskretionen stammt. Wir hätten lieber wirkliches Vertrauen zu den Männern der Öffentlichkeit, dass sie die unantastbare Sphäre des Privaten respektieren. Selbst Überempfindlichkeit in Dingen des Anstandes würde uns gegenwärtig nicht schaden.

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VII. Folge, 1954/1955, Nr. 25/28, S. 11-18



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